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ArbeitnehmerInnenveranlagung 2016

16. Jänner 2017

Für den Lohnsteuerausgleich ist in den meisten Fällen ab 2017 kein Antrag mehr nötig.

Wenn nur die Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden, ist ab 2017 für den Lohnsteuerausgleich kein Antrag mehr nötig. Dieser wird ab der 2. Jahreshälfte automatisch ausbezahlt. Auch Geringverdiener ersparen sich damit den Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer. Die Finanz startet den antragslosen Steuerausgleich für 2016 automatisch, wenn bis Ende Juni 2017 kein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung vorliegt.

Davon ausgenommen sind allerdings Personen, die in den letzten 2 Jahren Freibeträge oder zusätzliche Einkünfte hatten. Diese müssen den Ausgleich weiter selber stellen. Ebenso Personen, die zusätzliche Ausgaben absetzen möchten.

Weitere Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auf den folgenden Seiten:

help.gv.at

Arbeiterkammer Wien

Bundesministerium für Finanzen

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