AK Wahl 2024: FAQs zur AK Wahl-Organisation
1. Wie sind die AK-Wahlen organisiert?
In jedem Bundesland wird 2024 wieder eine Vollversammlung der Arbeiterkammer gewählt.
Jedes einzelne AK Mitglied soll seine bzw. ihre Stimme bei der Wahl so einfach und so direkt wie möglich abgeben können. Deshalb finden die Arbeiterkammerwahlen direkt in den Betrieben und in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes statt.
Wenn eine Wahl im Betrieb nicht möglich ist, dann bekommen die Wähler:innen eine Wahlkarte per Post nach Hause. Sie können dann einfach per Briefwahl oder in einem öffentlichen Wahllokal wählen.
2. Wie sind die Wahlbehörden der AK strukturiert?
Die AK Wahl organisiert nicht der Staat, sondern eine von der AK eigens gegründete Wahlbehörde. Die Wahlbehörde ist zentralisiert organisiert.
Die Hauptwahlkommission
Die Hauptwahlkommission ist die oberste Wahlbehörde. Sie steuert und überwacht alle relevanten Wahlvorgänge: Von der Kundmachung der Wahl, über die Festlegung der Wahlkreise und Wahlsprengel, die Zulassung der wahlwerbenden Gruppen, die Auflage und den Abschluss der Wählerliste bis zur Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Zweigwahlkommissionen
Darunter sind die Zweigwahlkommissionen organisiert. Sie sind für jeweils einen Wahlkreis bestellt.
Ihre Aufgaben:
Die Wahlorte und Wahlzeiten in den Betriebswahlsprengeln festlegen
Nach Wahlschluss die in den Betriebswahlsprengeln des Wahlkreises abgegebenen Stimmen auszählen
Das Wahlergebnis an die Hauptwahlkommission übermitteln.
Die Sprengelwahlkommissionen
An der Basis sind in jedem Wahlkreis mehrere Sprengelwahlkommissionen eingerichtet. Diese sind für die persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen verantwortlich.
3. Wozu braucht es Wahlsprengel?
Bei den AK Wahlen 2019 haben in Wien mehr als 308.000 Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben.
Eine Wahl kann nur funktionieren, wenn alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, auf raschem und einfachem Weg persönlich ihre Stimme abzugeben. Um dies zu gewährleisten, werden unzählige Wahllokale organisiert.
Es muss aber - wie bei anderen Wahlen auch - sichergestellt werden, dass niemand seine Stimme mehrfach abgibt. Das geht nur, wenn alle Wähler:innen in sogenannte Wahlsprengel aufgeteilt werden. Jede:r Wahlberechtigte ist so einer konkreten Wahlkommission (einem Sprengel) zugeordnet. Die Person kann ausschließlich in diesem Sprengel ihre Stimme abgeben. Jede Stimmabgabe wird in der Wählerliste des jeweiligen Wahlsprengels vermerkt. So ist sichergestellt, dass kein:e Wahlberechtigte:r ein zweites Mal zur Stimmabgabe zugelassen wird.
4. Was ist der Unterschied zwischen Betriebswahlsprengel und allgemeinem Wahlsprengel?
Die AK Wahl soll möglichst nahe den AK Mitgliedern, also in den Betrieben stattfinden. Daher richtet die Wahlbehörde bevorzugt Betriebswahlsprengel ein. Damit aber auch alle Wähler:innen, die nicht im Betrieb wählen können, wählen können, wird zusätzlich ein allgemeiner Wahlsprengel (mit öffentlichen Wahllokalen und der Möglichkeit der Briefwahl) eingerichtet.
5. Wo und wann werden die Stimmen ausgezählt?
Die Zweigwahlkommissionen zählen nach Wahlschluss die Stimmen, die in den Betriebswahlsprengeln abgegeben wurden, aus. Sie übermitteln im Anschluss die Auszählergebnisse und sämtliche Wahlunterlagen an die Hauptwahlkommission.
Zeitgleich werden in der Hauptwahlkommission alle weiteren Stimmen ausgezählt: Sämtliche Briefwahlstimmen sowie die im allgemeinen Wahlsprengel persönlich abgegebenen Stimmen.
So geheim ist die AK Briefwahl
6. Wann steht das Wahlergebnis fest?
Wenn alle Stimmen ausgezählt sind, berechnet die Hauptwahlkommission das vorläufige Wahlergebnis. Dazu fasst sie das Ergebnis ihrer eigenen Auszählung mit den von der Zweigwahlkommission übermittelten Stimmen aus den Betriebssprengeln zusammen.
Nach Ablauf des Wahlzeitraumes gibt die Hauptwahlkommission das Ergebnis dieses vorläufige Wahlergebnis bekannt.
Nach dem dritten Tag nach Wahlschluss zählt die Hauptwahlkommission jene Briefwahlstimmen aus, die noch vor Wahlschluss aufgegeben wurden (es gilt das Datum des Poststempels), aber innerhalb von 3 Tagen in der Wahlbehörde eingelangt sind. Nachdem diese Stimmen zum vorläufigen Wahlergebnis hinzugezählt wurden, ergibt sich nun das endgültige Wahlergebnis.
Die Hauptwahlkommission macht das endgültige Wahlergebnis innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Wahltag kund.