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Abgeltung der Lehre

Das Referat Abgeltung der Lehre versteht sich als serviceorientierte Dienstleistungseinrichtung, deren Aufgabe die Administration, Betreuung und Sicherstellung der termingerechten Auszahlung von Lehr- und Prüfungsgeldern für Lehrende an der Wirtschaftsuniversität Wien ist.

Aufgaben

  • Erfassung und Aktualisierung von Lehrpersonal (Erhebungsbogen für Lehrpersonal)


  • Abrechnung und Auszahlung von Lehrveranstaltungen (siehe Intranet)

  • Abrechnung und Auszahlung von Leistungsprämien für Prüfungs- und Betreuungstätigkeiten

  • Abrechnung und Auszahlung von Gastprofessuren

  • Anzahlstatistik über das Lehrpersonal

  • Versendung von Prüfungstaxen-Aufstellungen

Georg Mautner

Georg Mautner

Bereichsleiter Payroll Office & Risikomanagement

Ewald Schwarz

Ewald Schwarz

Abrechnung und Auszahlung von Lehrbeauftragten

Sozialversicherungsangelegenheiten

Aufgaben
  • Sämtliche Meldungen an die Sozialversicherungsträger der Personen, die der Pflichtversicherung unterliegen

  • Abwicklung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten für Universitätslehrgänge, MBA-Programme sowie internes Traineeprogramm im Rahmen der Executive Academy

Personenkreis

Gastprofessor/inn/en, Externe Lehrbeauftragte, Lehrbeauftragte in einem Universitätslehrgang und Tutor/inn/en

Eveline Trummer

Eveline Trummer

Sozialversicherungsangelegenheiten für Lehrbeauftragte Abwicklung von Lehrtätigkeit an den Universitätslehrgängen

Lindihana Tahirsylaj

Lindihana Tahirsylaj

Abwicklung von Lehrtätigkeit an den Universitätslehrgängen, MBA-Programmen und BLC

Kerstin Hilmer

Kerstin Hilmer

A1 Sozialversicherungsangelegenheiten, Zwischenstaatliche Abwicklung mit SV-Trägern (EU/EWR Raum)

Einstufung der Lehrbeauftragten als freie Dienstnehmer/innen der WU ab WS 2011/12

Als Folge des UG 2002 und des Kollektivvertrags werden ab dem Studienjahr 2011/12 (01.10.2011) Lehrbeauftragte (Lektor/inn/en) an der WU als „freie Dienstnehmer/innen“ gemäß UG 2002 § 100 Absatz 3-5 beschäftigt. Damit ist verbunden, dass eine Beauftragung mit mehr als 4 Semesterwochenstunden grundsätzlich nicht möglich ist.

Sollte für eine/n Lehrbeauftragte/n die Voraussetzung des § 100 (4) Z 3 nicht zutreffen, sollte er/sie daher keiner anderen vollen Sozialversicherungspflicht auf Grund von Einkünften im Ausmaß von mindestens 60% der Höchstbeitragsgrundlage haben (HBGL 2024: € 6.060,--; d.h. Einkünfte von weniger als € 3.636,-- brutto/Monat), so hat der/die Lektor/in einen schriftlichen Nachweis (Erklärung der Einkommensverhältnisse) english (Declaration of income) spätestens bis 1.9. für eine Beschäftigung im Wintersemester bzw. 1.2. für eine Beschäftigung im Sommersemester an das Referat Abgeltung der Lehre zu übermitteln. Diesfalls erfolgt, sofern ein Lehrauftrag erteilt wird, die Anstellung als „echte/r Dienstnehmer/in“.

Sollte eine Beauftragung nur in Form eines echten Dienstverhältnisses möglich sein, so ist eine semesterweise Beauftragung für längstens insgesamt 8 Jahre möglich.

Informationen

Für englisch-sprachige Lektoren ist ein

Muster zum Vertrag über Lehrtätigkeit gemäß Kollektivvertrag

 sowie ein

Muster des Freien Dienstvertrages

erhältlich.

In einer Besprechung mit den Fachbereichsvorsitzenden am 10. April 2004 wurde bez. der Klassengrößen folgende Vereinbarung getroffen:

"Lehrveranstaltungen, insbesondere Wahlfächer, sollen nur dann aufgenommen bzw. weitergeführt werden, wenn in der ersten und in der zweiten Unterrichtseinheit mindestens 10 Studierende anwesend sind. Dies ist ggfs. mit Unterschriftslisten zu belegen. Möchte ­ trotz Minderzahl ­ der/die Leiter/in seine/ihre Lehrveranstaltung dennoch weiterführen, so ist dies gegenüber dem VR Lehre schriftlich zu begründen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lehrveranstaltungen des Doktoratsstudiums."

Die Remuneration aller Lehrbeauftragten aus einem EU-Mitgliedsstaat sowie Drittstaaten kann an deren eigene Konten bei einem ausländischem Geldinstitut überwiesen werden.

Für die Anweisung auf Konten im Ausland sind folgende Daten UNBEDINGT erforderlich:

  • IBAN

  • BIC-Code (früher S.W.I.F.T.-Adresse)

  • Name und Ort der Bank

  • Ständiger Wohnsitz des Vortragenden im Ausland

Ohne diese vollständigen Daten ist eine Auszahlung ins Ausland nicht möglich!!!

Steuerdaten-Erhebungsbogen

Nach Auskunft der Personalverrechnung müssen alle Lehrbeauftragten, die über keinen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen, den Steuerdaten-Erhebungsbogen im Referat Abgeltung der Lehre abgeben.

Unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht entgegengenommen und verzögern die Auszahlung des Lehrentgeltes.

Auszahlungsrelevante Dokumente

Externe Lehrbeauftragte im Regelstudium:
  • Antrag auf bargeldlose Bezugsanweisung (Kontobestätigung) bei erstmaliger Bestellung zum/zur  Lehrbeauftragten oder bei Wechsel der Kontonummer; erhältlich bei Ihrem österreichischen Geldinstitut oder

  • ausländische Kontodaten wie angegeben

  • Ausgefüllter Personalerhebungsbogen

    an das Referat Abgeltung der Lehre
  • Retournierung einer Kopie des Arbeitsvertrages - wird am Semesterbeginn an die Institutssekretariate versendet sowie die Nachträge dessen in regelmäßigen Abständen

  • Erklärung zur Steuer für die Personalverrechnung bei ausländischen Lehrbeauftragten auf Deutsch oder auf Englisch

  • Für englisch-sprachige Lektoren ist ein

    Muster zum Vertrag über Lehrtätigkeit gemäß Kollektivvertrag

    erhältlich!
Lehrbeauftragte in Universitätslehrgängen:
Visiting Faculty:
Lehre der Faculty Staff - interne Lehre

Übersicht sowie Aufnahme der jeweiligen Lehrveranstaltungen eines Semesters erfolgen durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in im Servicetool "Vortragendenportal". Siehe dazu WU Applications: https://bach.wu.ac.at/z/start