Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Vorläufige Betreuerzusage für Wirtschaftsrecht

Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht ist die vorläufige Betreuungszusage eines/einer habilitierten Universitätslehrenden der WU.

Im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens muss das ausgefüllte, vom Hauptbetreuer/der Hauptbetreuerin unterschriebene und gestempelte Formular "Vorläufige Betreuerzusage" in der Studienzulassung vorgelegt werden.

Informationen über die habilitierten Universitätslehrenden sowie deren Fachgebiete:

Bitte beachtet, dass die Suche nach der Betreuerin/dem Betreuer euch obliegt und nicht durch die Universität erfolgt.