Nächste Schritte
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Bachelorstudium / Wirtschafts- und Sozialwissenschaften / Reifezeugnis/Studienabschluss eines Nicht-EU-/EWR-Mitgliedslandes
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Schritt 3: Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium ist nicht nur die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens Bedingung, sondern auch die Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen.
Die Zulassung zum Bachelorstudium kann nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist und auch die Zulassungsfrist (= Frist für die Einschreibung) am 5. September (Wintersemester) bzw. 5. Februar (Sommersemester) endet.
Ihre Schritte zur persönlichen Zulassung:
Terminvereinbarung
Wann?
Sie können ca. 2 Wochen vor Beginn der Zulassungsfrist online einen Termin für Ihren persönlichen Besuch in der Studienzulassung buchen. Wenn Sie an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben, ist dies erst nach der Ergebnisaussendung möglich.
Wo?
Die Terminvereinbarung erfolgt im Rahmen der Datenvorerfassung – dort kontrollieren Sie bitte zuerst Ihre persönlichen Angaben und Vorbildungsdaten auf Vollständigkeit. Auch die Befragung zum Studienbeginn muss ausgefüllt werden. Nur wenn Sie diese Punkte erledigt haben, ist eine Terminbuchung möglich!
Wie?
Loggen Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort ein und wählen Sie auf der letzten Seite einen Termin. Sollten Sie Ihren gewählten Termin nicht wahrnehmen, stornieren Sie diesen bitte rechtzeitig, damit ihn andere Studieninteressierte nutzen können.
Wenn Sie schon WU Studierende/r sind bzw. waren, schicken Sie uns eine E-Mail an studienzulassung@wu.ac.at innerhalb der Zulassungsfrist von Ihrem WU-Account oder von einer privaten Mailadresse mit einer Ausweiskopie, damit wir Ihnen das Studium öffnen können.
Digitales Foto
Für Ihren Studierendenausweis wird ein digitales Foto benötigt.
Variante 1: Sie laden im Rahmen der Online-Datenvorerfassung ein Passfoto hoch.
Variante 2: Sie erstellen bei den SB-Terminals vor dem Study Service Center ein Foto.
Dieses speichern Sie mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort.
Dokumentenvorlage
Übermitteln Sie folgende Originaldokumente (+ Kopien aller Unterlagen) persönlich oder per Post:
Study Service Center/Zulassung International
Gebäude LC, Ebene +2
Welthandelsplatz 1, 1020 Vienna
Austria
Ausgefülltes Antragsformular
Reifezeugnis/Abschlussdiplom inkl. Notenliste (Official Final Transcript)
Falls nationale Hochschulaufnahmeprüfung: Offizielles Testergebnis (z.B. Brasilien, China, Iran, Kolumbien, Südkorea, Türkei, Vietnam)
Übersetzung und Beglaubigung der notwendigen Unterlagen
Lebenslauf, der besonders Ihren Ausbildungsweg lückenlos darstellt
Reisepass (wenn per Post: kein Original, sondern nur Kopie von der Seite mit den persönlichen Daten)
Nachweis der Deutschkenntnisse (keine Beglaubigung erforderlich)
Sofern zutreffend: Nachweis der Zugehörigkeit zur Personengruppenverordnung (für die Berechnung einer etwaigen Befreiung vom Studienbeitrag)
Ihr vollständiger Antrag auf Zulassung zum Studium muss
für das Wintersemester bis spätestens 5. September
für das Sommersemester bis spätestens 5. Februar
in der Studienzulassung eingelangt sein.
Wir empfehlen, Ihren Antrag möglichst frühzeitig einzureichen. Die Bearbeitung Ihres Antrages nimmt mindestens 12 Wochen in Anspruch. Bedenken Sie, dass vor Studienbeginn auch Ihrerseits noch weitere Schritte notwendig sein können (z.B. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung).
Ergänzungsprüfungen
Wenn sich Ihr Reifezeugnis wesentlich von einem österreichischen Reifezeugnis unterscheidet (wird bei der Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags überprüft), können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die Sie vor der Zulassung zum Bachelorstudium im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten absolvieren müssen. Während Sie den VWU besuchen, werden Sie zum außerordentlichen Studium an der WU zugelassen.
Falls Sie bereits studiert haben, legen Sie bei Ihrem Zulassungsantrag ein offizielles Transcript of Records vor. Erfolgreiche Studienleistungen können eventuell die Anzahl der vorzuschreibenden Ergänzungsprüfungen reduzieren.
Bezahlung des Studienbeitrages
Das Einzahlen des Studien- bzw. ÖH-Beitrags ist in jedem Semester erforderlich, da andernfalls Ihre Zulassung als Studierende/r erlischt.
Bezahlung des Studien-/ÖH-Beitrages
WU Welcome Days
Besuch der Informationsveranstaltung für Erstsemestrige: WU Welcome Days
Zulassung außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist
Lediglich bei Vorliegen eines gesetzlich definierten Ausnahmefalles kann eine Zulassung innerhalb der Fortsetzungsmeldungsfrist (Wintersemester bis 31.Oktober/ Sommersemester bis 31.März) erfolgen.
Ausnahmefälle sind:
Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31.August, für das Sommersemester erst nach dem 31.Jänner vorliegt.
Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31.August, für das Sommersemester erst nach dem 31.Jänner.
Nicht rechtzeitige Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sofern diese daran kein Verschulden trifft.