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Schritt 3: Zulassung

Zulassungsfrist für das Wintersemester 2025/26: 09. Juli 2025 bis 18. September 2025

Wenn die Überprüfung Ihrer Online-Bewerbung ergeben hat, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen erfolgt eine Verständigung per E-Mail, ob Sie Ihre Dokumente vorab (per Post oder persönlich) übermitteln müssen oder bei der Zulassung persönlich vorlegen.

Folgende Originaldokumente (gestempelt und unterschrieben oder mit verifizierbarer digitaler Signatur versehen)  und Kopien sind erforderlich:

  • Abschlussurkunde/Diplom: Bitte beachten Sie, dass wir ausnahmslos KEINE vorläufigen Abschlussbestätigungen für die Zulassung (=Einschreibung) akzeptieren können!

  • Transcript und Diploma Supplement

  • Übersetzung und Beglaubigung der notwendigen Unterlagen (falls erforderlich)

  • Reisepass

  • Deutschzertifikat

  • Falls relevant/notwendig:Nachweis der Zugehörigkeit zur Personengruppenverordnung

  • Bei Namensänderung: Bescheid/Urkunde (z.B.Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid)

  • Zusätzlich eine Kopie aller angeführten Originaldokumente

Für die Zulassung gehen Sie bitte wie folgt vor:

Wenn Sie noch nie an der WU studiert haben:

Bitte ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min über die elek­tro­ni­sche Da­ten­vor­er­fas­sung und legen Sie die er­for­der­li­chen Do­ku­men­te im Study Ser­vice Cen­ter vor.

Wenn Sie bereits einmal an der WU studiert haben:

Bitte legen Sie Ihre Do­ku­men­te im Study Ser­vice Cen­ter beim Zu­las­sungs­schal­ter vor. Brin­gen Sie bitte auch Ihren WU-​Studierendenausweis mit.

Wir empfehlen, die Zulassung möglichst zu Beginn der Frist durchzuführen. Erst nach der Zulassung können Sie sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen am Beginn des Semesters die Voraussetzung für den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen ist.