Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Diplomatische Beglaubigung und Übersetzung: Iran

Beglaubigungsrichtlinien

Für Ihre Dokumente und Übersetzungen ist eine volle diplomatische Beglaubigung notwendig. Mit dem Iran bestehen derzeit keine Abkommen.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

  • Wir akzeptieren Kopien Ihrer Originaldokumente. Sie müssen uns die Originaldokumente aber zusätzlich vorlegen.

  • Die Beglaubigung muss auf der Original-Übersetzung angebracht werden. ·

  • Ihre Dokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungswegs von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden.

Vorgangsweise:

  1. Übersetzung Ihrer Dokumente

  2. Beglaubigung durch das Department of official Translators Affairs of the judiciary of the Islamic Republic of Iran

  3. Überbeglaubigung durch das iranische Außenministerium

  4. Abschluss durch die österreichische Botschaft in Teheran

Übersetzungsrichtlinien

Sie können Ihre Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Ist die Ausstellungssprache des Originaldokuments nicht Deutsch oder Englisch, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einer/einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit den Kopien untrennbar verbunden werden.

  • Die Beglaubigung muss auf den Übersetzungen angebracht werden.