Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Diplomatische Beglaubigung und Übersetzung: Volle Beglaubigung

Beglaubigungsrichtlinien

Für Ihre Dokumente und Übersetzungen ist eine volle diplomatische Beglaubigung notwendig. Mit dem Ausstellungsland Ihrer Dokumente bestehen derzeit keine Abkommen.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

  • Die Beglaubigung muss auf dem Originaldokument angebracht werden.

  • Ihre Dokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungswegs von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden.

Vorgangsweise:

  1. Beglaubigung durch das zuständige Fachministerium (Unterrichts-/Bildungsministerium) des Ausstellungslandes

  2. Überbeglaubigung durch das Außenministerium des Ausstellungslandes

  3. Abschluss durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft oder Konsulat)

Übersetzungsrichtlinien

Sie können Ihre Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Ist die Ausstellungssprache des Originaldokuments nicht Deutsch oder Englisch, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einer/einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Das Originaldokument muss vor der Übersetzung alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen.

  • Alle auf dem Dokument befindlichen Stempel/Siegel und Beglaubigungsvermerke (auch jene, die sich z.B. auf der Rückseite des Dokuments befinden) müssen mit übersetzt werden.

  • Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit dem Originaldokument untrennbar verbunden werden.

Vorgangsweise für Übersetzungen, die in Österreich angefertigt werden:

  1. Beglaubigung des Originaldokuments (siehe oben)

  2. Übersetzung des beglaubigten Originaldokuments Liste der gerichtlich beeideten Dolmetscher*innen

  3.  

Vorgangsweise für Übersetzungen, die im Ausstellungsland angefertigt werden:

  1. Beglaubigung des Originaldokuments (siehe oben) 

  2. Übersetzung des beglaubigten Originaldokuments

  3. Beglaubigung der Übersetzung, die mit dem Originaldokument verbunden ist (siehe oben)

  4.