Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 19. Oktober 2005, 3. Stück

7 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
8 Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002/LehrgangsleiterInnen
9 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
10 Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
11 Änderung der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Abs 1 Universitätsgesetz 2002
12 Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002/ Änderung
13 Einladung zum Habilitationsvortrag von Herrn Dr. Horst Treiblmaier
14 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
15 Personalia



7

) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung
über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der
Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:

Projekt Projektleiterin/Projektleiter
UM_JEP-25147-2004 Dr. Schapour Zafarpour

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor

8) Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002/LehrgangsleiterInnen

Universitätslehrgang Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Universitätslehrgang für Werbung und Verkauf   o. Univ.Prof. Dr. Peter Schnedlitz
Universitätslehrgang für Krankenhausmanagement ao. Univ.Prof. Dr. Johannes Steyrer  
Universitätslehrgang Professional MBA Health Care Management ao. Univ.Prof. Dr. Johannes Steyrer  
Universitätslehrgang Health Care Management ao. Univ.Prof. Dr. Johannes Steyrer  
Universitätslehrgang Professional MBA Public Auditing Univ.Prof. Dr. Gabriel Obermann  
Universitätslehrgang Professional MBA Entrepreneurship und Innovation Univ.Prof. Dr. Nikolaus Franke  
Universitätslehrgang Innovations-management Univ.Prof. Dr. Nikolaus Franke  

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor

9) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschafts- universität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:

Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Prepare Ao. Univ.Prof. Dr. Gunther Maier

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor

10) Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002

Folgende Angehörige des wissenschaftliches Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienst- verträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:

Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Tourweb ao. Univ.Prof. Dr. Karl Wöber

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor

11) Änderung der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Abs 1 Universitätsgesetz 2002
Das Rektorat der Wirtschaftsuniversität Wien erläßt gemäß § 22 Abs 1 Z 16 Universitätsgesetz 2002 folgende Änderung der Richtlinie für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Abs 1 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt Studienjahr 2003/2004, 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004 in der geltenden Fassung (Mitteilungsblatt Studienjahr 2004/2005, 41. Stück, Nr. 186, vom 1.7.2005), genehmigt vom Universitätsrat in seiner Sitzung am 14.10.2005.

1.§ 3 Abs 3 erhält die Absatzbezeichnung "(4)" und § 3 Abs 3 lautet:
"(3) Abweichend von Abs 1 gilt für die Department-Vorständinnen/Department-Vorstände eine Betragsgrenze von Euro 3.000,- inkl. USt."

2.In § 9 wird folgender Satz angefügt:
"§ 3 Abs 3 u 4 in der Fassung des Mitteilungsblattes Studienjahr 2005/2006, 3. Stück, Nummer 11 vom 19.10.2005 treten mit dem Tag der Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft".

Für das Rektorat:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt


12) Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002/ Änderung
In Abänderung der Bevollmächtigung Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 103, vom 27. Februar 2004 idF Mitteilungsblatt 41. Stück, Nr. 187, vom 1. Juli 2005, erteilt der Rektor gemäß der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002 in der geltenden Fassung (Mitteilungsblatt Studienjahr 2005/2006, 3. Stück, Nummer 11 vom 19.10.2005; Erhöhung der Betragsgrenze) folgende Bevollmächtigungen:

1.Department-Vorständinnen und Department-Vorstände

Folgende Department-Vorständinnen/Department-Vorstände werden gemäß § 3 der Richtlinie bevollmächtigt:

Department Department-Vorständin/
Department-Vorstand
Stellverstretende Department-Vorständin/
Stellvertretender Department-Vorstand

Marketing o. Univ.Prof. Dr. Fritz Scheuch o. Univ.Prof. Dr. Bodo Schlegelmilch
Finanzwirtschaft und
Rechnungswesen
o. Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner Univ.Prof. Dr. Christian Riegler
Management Univ.Prof. Dr. Helmut Kasper ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang Elsik
Unternehmensführun und Innovation Univ.Prof. Dr. Gerhard Speckbacher o.Univ.Prof. Dr. Oskar Grün
Welthandel o. Univ.Prof. Dr. Reinhard Moser o.Univ.Prof. Dr. Josef Mugler
Informationsverarbeitung
und Prozessmanagement
Univ.Prof. Dr. Wolfgang Panny ao.Univ.Prof. Dr. Rony Flatscher
Volkswirtschaft Univ.Prof. Dr. Gabriel Obermann Univ.Prof. Dr. Mikulas Luptáčik
Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht o.Univ.Prof. Dr. Ulrich Runggaldier o.Univ.Prof. Dr. Christian Nowotny
Öffentliches Recht und Steuerrecht Univ.Prof. Dr. Josef Schuch Univ.Prof. Dr. Stefan Griller
Sozialwissenschaft o. Univ.Prof. Dr. Manfred Fischer o.Univ.Prof. Dr. Johann August Schülein
Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation Univ.Prof. Dr. Wolfgang Obenaus Univ.Prof. Dr. Martin Stegu
Statistik und Mathematik Univ.Prof. Dr. Kurt Hornik ao.Univ.Prof. Dr. Walter Katzenbeisser

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

13) Einladung zum Habilitationsvortrag von Herrn Dr. Horst Treiblmaier
Der Habilitationsvortrag von Herrn Dr. Horst Treiblmaier zum Thema "Potenziale und Grenzen des Internets zur Erhebung von Kundendaten" findet am 14. November 2005 von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Seminarraum 5.45, UZA I, 5. Stock, Kern B, statt. Das öffentliche Habilitations- kolloquium findet im Anschluss an den Habilitationsvortrag statt.

Der Vorsitzende der Habilitationskommission
Univ.Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Robert Hansen


14) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

Allgemeine Informationen:

  • Frauenförderung:
    Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissen-schaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungs-gesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten:
    Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthalts-kosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.


Ausgeschriebene Stelle:


1.) Im Institut für Produktionsmanagement sind voraussichtlich 1. Dezember 2005 zwei Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen oder eine Stelle für einen Assistenten/eine Assistentin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zubesetzen.

Beschäftigungsdauer:
AssistentIn: vom 1. Dezember 2005 bis 30. November 2011
Wiss. MitarbeiterIn: vom 1. Dezember 2005 bis 30. November 2009

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes einschlägiges Studium

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Gute Ausbildung in formalen Fächern (Mathematik, Statistik, Management Science, ……), Production and Operations Management, Marketing Engineering, Teamfähigkeit, gute Englischkenntnisse

Kennzahl: 50805

Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 9. November 2005

Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

15) Personalia