Mitteilungsblatt vom 5. Oktober 2005, 1. Stück
1 | Verordnung des Rektorats gemäß § 124 b Abs 1 UG 2002 über die Beschränkung des Studienzugangs an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) |
2 | Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal |
3 | Ausschreibungen von Stellen für Allgemeine Universitätsbedienstete |
1) Verordnung des Rektorats gemäß § 124 b Abs 1 UG 2002 über die Beschränkung des Studienzugangs an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien)
§ 1 Allgemeines
(1) Für alle an der WU Wien angebotenen Diplom- sowie Bakkalaureatsstudien wird eine Zugangsbeschränkung in der Form einer Auswahl der Studierenden nach Maßgabe der jeweiligen Studienleistung festgelegt. Diese Auswahl erfolgt am Ende des zweiten Semesters nach der Studienzulassung gemäß § 2.
(2) Mit der Maßnahme der Beschränkung des Studienzugangs in Form der Zulassungsprüfung wird sichergestellt, dass im Sinne des § 124 b Abs 2 UG 2002 in den an der WU Wien angebotenen Diplom- sowie Bakkalaureatsstudien mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.
§ 2 Zulassungsprüfung
(1) Die Zulassungsprüfung besteht aus der Kombination folgender Teilprüfungen:
a. Fachprüfung aus Grundlagen der Volkswirtschaftslehre unter Berücksichtigung mathematischer Methoden
sowie
b. 4 der folgenden 6 Lehrveranstaltungen:
Buchhaltung und Bilanzierung I
Marketing I
Personal/Führung/Organisation I
Einführung in betriebliche Informationssysteme
Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I
Wirtschaftskommunikation I
(2) Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn alle in Abs 1 geforderten Teilprüfungen positivabsolviert wurden.
(3) Für die Zulassungsprüfung und die Teilprüfungen gelten die Bestimmungen des UG 2002 sowie § 32 der Satzung der WU Wien über die Wiederholung von Prüfungen.
§ 3 Auswahlentscheidung
(1) In die Auswahlentscheidung einbezogen werden jene Studierenden von Diplom- oder Bakkalaureatsstudien, die sich am Stichtag im zweiten Semester ihres Studiums oder ihrer Studien befinden. Stichtag ist jeweils der letzte Tag eines Semesters.
(2) Das Auswahlverfahren bestanden haben jene Studierenden der WU Wien, die zum Stichtag die Zulassungsprüfung positiv absolviert haben.
(3) Die Überprüfung des Bestehens oder Nichtbestehens der Zulassungsprüfung erfolgt automatisch. Über das Bestehen werden die Studierenden verständigt.
§ 4 Nichtbestehen des Auswahlverfahrens
(1) Studierende, die das Auswahlverfahren nicht bestanden haben, nehmen im darauf folgenden Semester wieder an diesem teil. Die Überprüfung erfolgt dabei automatisch am Stichtag. Auf Antrag eines/einer Studierenden wird auch während eines Semesters überprüft, ob die Zulassungsprüfung bestanden wurde.
(2) Studierende, die die Zulassungsprüfung nach den ersten beiden Semestern nach Studienzulassung nicht bestanden haben, können bis zum Bestehen dieser lediglich Teilprüfungen der Zulassungsprüfung ablegen.
(3) Für Studierende, die die Zulassungsprüfung bei der letzten zulässigen Wiederholung nicht bestanden haben, erlischt die Zulassung.
§ 5 In-Kraft-Treten und persönlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien in Kraft.
(2) Die Verordnung kommt auf alle Studierenden zur Anwendung, die ab dem 5. Juli 2005 an der WU Wien zu einem oder mehreren ordentlichen Diplom- bzw. Bakkalaureatsstudien erstmals zugelassen werden, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
2) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
Allgemeine Informationen:
Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissen-schaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungs-gesprächen einzuladen.An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich
Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthalts-kosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.
Ausgeschriebene Stellen:
1.) In der Abteilung für Unternehmensführung, Controlling und Beratung ist voraussichtlich ab 1. November 2005 bis 31. Oktober 2009 die Stelle eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters/
einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden
Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, fortgeschrittenes Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Sehr gute Kenntnisse im Fach Controlling und wertorientierte Unternehmensführung, SAP-Kenntnisse, sehr gute Kenntnisse in quantitativen Methoden der Marktforschung und
mathematischen Modellen, sehr gute Englischkentnisse, Initiative und Bereitschaft zur selbständigen Arbeit im Team
Kennzahl: 50305
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.
Ende der Bewerbungsfrist: 26. Oktober 2005
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
3) Ausschreibungen von Stellen für Allgemeine Universitätsbedienstete
Allgemeine Informationen:
Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils bei den Allgemeinen Bediensteten zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich
Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthalts-kosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.
Ausgeschriebene Stellen:
1.) In der Universitätsbibliothek sind voraussichtlich ab 2. November 2005 sechs Stellen von Mitarbeiter/inne/n in der Benützungsabteilung der Bibliothek (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), Beschäftigungsausmaß: 25% zu besetzen.
Aufgabengebiet:
Mitarbeit in der Abteilung Benützung, insbesondere Ordnungsaufgaben, Eingangskontrolle, Rückstellen von Büchern im Freihandbereich sowie einfache Tätigkeiten mit Hilfe des
elektronischen Bibliothekssystems im Bereich der Ortsleihe
Erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, vollendetes 18. Lebensjahr, abgeschlossene Schulausbildung
Gewünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
gute kommunikative Fähigkeiten, Belastbarkeit, Flexibilität betreffend der Arbeitszeit,
Praxis in vergleichbaren Tätigkeiten in einer Bibliothek oder einer vergleichbaren Institution
Kennzahl: 50405
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.
Ende der Bewerbungsfrist: 26. Oktober 2005
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt