Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück

239 Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
240 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
241 Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal
242 Vereinbarung betreffend der zukünftigen Vorgangsweise im Bereich von Leistungsprämien
243 Verordnung des Vizerektors für Lehre gem. § 5 Abs. 7 der Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien über die organisatorische Abwicklung von Prüfungen
244 Ausschreibung im Rahmen der EU-Joboffensive der Bundesregierung
245 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
246 Ausschreibungen von Stellen für allgemeines Personal

Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück239

) Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
Folgende Angehörige des wissenschaftliches Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Regionales Einkommenswachstum und Klubkonvergenz in Europa o. Univ.Prof. Dr. Manfred M. Fischer
Insolvenzstudie Univ.Prof. Dr. Sebastian Kummer
Projektcheck 2006 - Überprüfung
burgenländischer LEADER+-Projekte
ao. Univ.Prof. Dr. Christian Staudacher
NOVA Dr. Sabine Sedlacek
Mikrokredit/Gender Univ.Prof. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück240

) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
EFMA 2007 o. Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner
Marketing und Handel - ASO Ass.Prof. Dr. Renate Buber


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück241

)

Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen
für das wissenschaftliche Universitätspersonal
abgeschlossen zwischen
der Wirtschaftsuniversität Wien (in der Folge kurz Dienstgeberin genannt)
und
dem dort errichteten Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal
(in der Folge kurz Betriebsrat genannt).

1. Einleitung
Diese Betriebsvereinbarung beruht auf der Bestimmung des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG in der Fassung des Tages des Abschlusses dieser Vereinbarung.

2. Geltungsbereich
2.1. Örtlich: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Standorte der Dienstgeberin.
2.2. Fachlich: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Organisationseinheiten der Dienstgeberin.
2.3. Persönlich: Innerhalb des örtlichen und fachlichen Geltungsbereichs sind alle Arbeitnehmer/innen des wissenschaftlichen Personals im Sinne des § 94 Abs 2 UG 2002, in der Fassung des Tages des Abschlusses dieser Vereinbarung, erfasst, die in einer Arbeitsbeziehung zur Dienstgeberin stehen.

3. Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen
3.1. Prämien für Top-Journal-Artikel: Pro Artikel, der in einer im WU-Ranking (Verweis auf betreffende Website) entsprechend gelisteten Zeitschrift ab dem 01.10.2006 erscheint, gebührt eine Prämie in Höhe von insgesamt EUR 1.000,- brutto/Artikel an den Autor/die Autorin bzw. die Autor/inn/en.
.3.2. Persönliche Prämien für das Einwerben von Drittmitteln im Rahmen von Forschungsvorhaben im Sinne des §§ 26,27 UG 2002 in der Fassung des Tages des Abschlusses dieser Vereinbarung: Für ab dem 01.10.2006 eingeworbene Drittmittel-forschungs-projekte, die im Rahmen der Richtlinien der Wirtschaftsuniversität (Mittei-lungs-blatt vom 18.05.2005, Nr 34 idgF) für die Kostenersätze bei Drittmittelprojekten von solchen befreit sind (z.B. FWF-Projekte, OeNB-Jubiläumsfonds-Projekte, Stadt Wien-Jubiläumsfonds-Projekte, Rahmenprogramm-Forschungsprojekte der EU) sollen Leistungsprämien in Höhe von 2% der eingeworbenen Gesamtsumme ausbezahlt werden. Honoriert wird grundsätzlich die gesamte Forschungsgruppe, wobei die gesamtverantwortlichen Projektleiter auch den Mitgliedern der Forschungs-gruppe jeweils bekannt geben, an wen diese Prämien gehen und in welcher Höhe sie allenfalls aufgeteilt werden sollen.

4. Prüfungstaxen
Nach Maßgabe folgender Tabelle gebühren Prüfungstaxen:
Betreuung (Stand 2006):

Diplomarbeit - Begutachter/innen € 106,20
Diplomarbeit - Mitwirkende/r Assistent/in € 74,34
Dissertation - Betreuer/in und Begutachter/in € 177,26
Dissertation - Begutachter/in € 70,86
Dissertation - Mitwirkende/r Assistent/in Betreuung € 88,64


Diese Sätze werden mit demselben Faktor wie Gehälter aus Dienstverträgen valorisiert.

Großprüfungen:
Typ sehr gross = ab 361 Kandidat/inn/en, >= 10 Aufsichten
Typ groß = ab 361 Kandidat/inn/en, < 10 Aufsichten
Typ mittel = ab 101 bis 360 Kandidat/inn/en
Über die Einstufung in den jeweiligen Prüfungsmodus entscheidet der Vizerektor für Lehre in letzter Instanz.

sehr groß (S) inhalt.Verant.
pro Prüfung
Organisation
pro Prüfung
offene Fragen (Modus A) € 100,00 € 630,00
Mischform (Modus B) € 300,00 € 735,00
Multiple Choice (Modus C) € 500,00 € 665,00
groß (G) inhalt.Verant.
pro Prüfung
Organisation
pro Prüfung
offene Fragen (Modus A) € 100,00 € 350,00
Mischform (Modus B) € 300,00 € 455,00
Multiple Choice (Modus C) € 500,00 € 385,00
mittel (M) inhalt.Verant.
pro Prüfung
Organisation
pro Prüfung
offene Fragen (Modus A) € 100,00 € 105,00
Mischform (Modus B) € 300,00 € 175,00
Multiple Choice (Modus C) € 500,00 € 140,00
Lehrveranstaltungs-, Diplom- und Fachprüfungen:
Lehrveranstaltungs-
prüfungen:
bis 25 Kandidat/inn/en kein Entgelt
ab dem/der 26.Kandidat/en/in € 6,50 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin
Diplom- und Fachprüfungen:
bis 20 Kandidat/inn/en kein Entgelt
ab 21 Kandidat/inn/en, auch für die ersten 20 € 7,14 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin

Wirkt ein/e Assistent/in bei einer schriftlichen
Diplom- oder Fachprüfung mit, so erfolgt die Aufteilung:

Prüfer/in € 3,57 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin
mitw. Ass. € 3,57 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin


5. Abgeltung für die Betreuung von Bakkalaureatsarbeiten im auslaufenden Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsinformatik
Für alle im auslaufenden Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsinformatik (Mitteilungsblatt vom 15.10.2002, Nr 8 idgF) bisher und zukünftig geschriebenen Bakkalaureatsarbeiten besteht für die Betreuungsleistung (auch rückwirkend) ein Anspruch in der Höhe von 38 Euro brutto pro betreuter Bakkalaureatsarbeit. Grundsätzlich gebührt dieses Entgelt dem/der Betreuer/in einer solchen Arbeit, bei einer allfälligen Mitwirkung an der Betreuung gibt der/die Betreuer/in bekannt, an wen und in welcher Höhe ein Teil dieses Entgelts gewährt werden soll.


6. Schlussbestimmung
Diese Betriebsvereinbarung tritt am 01.10.2006 in Kraft. Sie kann von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 30.09 eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung kann somit frühestens zum 30.09.2007 erfolgen.
Wien, am 26.07.2006

Für die Arbeitgeberin Für den Betriebsrat
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt o.Univ.Prof. Dr. Dudo von Eckardstein


Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück242

) Vereinbarung betreffend der zukünftigen Vorgangsweise im Bereich von Leistungsprämien

Vereinbarung zwischen der Wirtschaftsuniversität Wien (in der Folge kurz Dienstgeberin genannt)
und
dem dort errichteten Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal
(in der Folge kurz Betriebsrat genannt)
betreffend der zukünftigen Vorgangsweise im Bereich von Leistungsprämien

Auf Basis der gemäß § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG abgeschlossenen Betriebsvereinbarung vom 26.07.2006 wird Folgendes betreffend der zukünftigen Vorgangsweise in Bereich von Leistungsprämien festgehalten:

7. Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen
Prämien für Top-Journal-Artikel
Betriebsrat und Dienstgeberin sind sich darüber hinaus einig, dass für die Zukunft überlegt werden soll, besondere Leistungen in der Forschung durch Reduktionen im Lehrdeputat zu fördern.
Departmentspezifische Forschungsprämien: Es wird der bisherigen Diskussion folgend festgehalten, dass es jedenfalls solche Fördermittel für dieses Anliegen geben soll. Die Dienstgeberin wird allgemeine Regeln dazu erarbeiten, die Departmentvorständ/inn/en werden diese dann konkretisieren. Bei diesen Regeln soll u.a. ein Bezug zum Karrierestatus des/der wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Sinne des § 94 Abs 2 UG 2002 hergestellt werden (z.B. Publikationen jüngerer Mitarbeiter/innen auch unterhalb von Top-Journals). Regelungen sollen noch in diesem Jahr erarbeitet werden.

Prämien für die Personalkategorien der "wissenschaftliche Mitarbeiter/innen" und "wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in Ausbildung" ("Säule 1"): Für besonders leistungsstarke wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (in Ausbildung) der WU, die ihre Dissertation abgeschlossen haben, wird bis zum Ende des Jahres 2006 ein spezifisches System von Auszeichnungen entwickelt, für das ein Budget von EUR 30.000,- pro Jahr gewidmet wird. Kriterien sollen jedenfalls eine "Sehr gut" oder "Gut" beurteilte Dissertation sowie eine weitere qualifizierte Forschungsleistung sein.

2. Leistungsprämien im Bereich Lehre
Prämierungssystem für "Exzellente Lehre": Um entsprechende Signale in Richtung Lehrqualität zu setzen, soll das bestehende System zur Prämierung innovativer Lehre um ein noch zu erarbeitendes System für "Exzellente Lehre" ergänzt werden. Ein solches Modell soll bis Ende des Jahres ausgearbeitet werden.

3. Abgeltung für die Betreuung von Bakkalaureats- und Masterarbeiten in den Studienrichtungen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaftsrecht
Für diese im Mitteilungsblatt vom 29.06.2006, Nr 42 idgF kundgemachten Studienrichtungen steht die Einigung zu den entsprechenden Abgeltungssätzen noch aus; die Verhandlungen werden aber auch während des Sommers weitergeführt. Bereits festgelegt wurde, dass es auch hier keine eigenen Prämien für die Mitwirkung bei der Betreuung mehr geben wird, dass anhand eines entsprechenden Formulars die Prämie im Falle einer Mitbetreuung allerdings teilweise weitergegeben werden kann und soll.

Wien, am 26.07.2006

Für die Arbeitgeberin Für den Betriebsrat
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt o.Univ.Prof. Dr. Dudo von Eckardstein


Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück243

) Verordnung des Vizerektors für Lehre gem. § 5 Abs. 7 der Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien über die organisatorische Abwicklung von Prüfungen

Verordnung des Vizerektors für Lehre gem. § 5 Abs. 7 der Prüfungsordnung der
Wirtschaftsuniversität Wien über die organisatorische Abwicklung von Prüfungen

§1 Herstellung der Sitzordnung
Die Prüfungsaufsicht hat die Befugnis, die Sitzordnung herzustellen und den Studierenden Plätze zuzuweisen. Folgt die oder der Studierende trotz zumindest dreimaliger Aufforderung den Anordnungen der Prüfungsaufsicht nicht, so ist diese befugt, jene/n von der Prüfung auszuschließen.

§2 Identitätsfeststellung
Die Prüfungsaufsicht hat während der Prüfung die Identität der Studierenden, die zur Prüfung antreten, festzustellen. Die Studierenden haben zu diesem Zweck ihren Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis zum Prüfungstermin mitzunehmen. Die Prüfungsaufsicht kann im Einzelfall auch andere Ausweise mit Foto als Nachweis der Identität akzeptieren; dies liegt im Ermessen der Prüfungsaufsicht. Weigert sich die oder der Studierende, sich auszuweisen, oder ist eine Feststellung der Identität der oder des Studierenden aus anderen Gründen nicht möglich, ist die Prüfungsaufsicht befugt, die betreffende Studierende oder den betreffenden Studierenden des Saales zu verweisen.

§3 Zuspätkommen zu Prüfungen
Zu spät kommende Studierende können von der Prüfungsaufsicht von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden.

§4 Herstellung der Ruhe und Ordnung
Studierende, die die Ruhe und Ordnung stören, können von der Prüfungsaufsicht nach vorheriger Abmahnung des Saales verwiesen werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung sicherzustellen.

§5 Vorzeitiger Abbruch der Prüfung
Die Entgegennahme der Prüfungsfragen durch den oder die Studierende ist als Prüfungsantritt zu werten, und die Prüfungsarbeit ist zu beurteilen.
Wird die Prüfung vorzeitig abgebrochen, hat die Prüfungsaufsicht darauf zu achten, die Identität der oder des betreffenden Studierenden festzustellen und die oder der Studierende ist verpflichtet, die Prüfungsarbeit der Prüfungsaufsicht zu übergeben.
Kommen Studierende der Verpflichtung der Übergabe der Prüfungsarbeit nicht nach, so ist der Prüfungsantritt zu werten und die Prüfungsarbeit - sollte eine Identitätsfeststellung möglich sein - negativ zu beurteilen.

§6 Abgabe der Prüfungsarbeit und Ende der Prüfung
Studierende können nach der Identitätsfeststellung ihre Prüfungsarbeit während der Dauer der Prüfung jederzeit abgeben. Das Verlassen des Prüfungsraumes während der letzten 15 Minuten der Prüfung kann durch die Prüfungsaufsicht untersagt werden, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung sicherzustellen. Ebenso kann durch die Prüfungsaufsicht die Anordnung erfolgen, dass Studierende bis zur vollständigen Einsammlung der Prüfungsarbeiten die Sitzplätze grundsätzlich nicht verlassen dürfen.
Es liegt in der Verantwortlichkeit der/des Studierenden, die abgeschlossene Prüfungsarbeit innerhalb der von der Prüfungsaufsicht vorgegebenen Abgabefrist einer Prüfungsaufsicht abzugeben.

§7 Antritt zu einer Prüfung ohne Anmeldung
Treten Studierende zu einer Prüfung an, ohne zu dieser Prüfung angemeldet zu sein, ist von einer Erschleichung der Anmeldung nach § 74 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 auszugehen. Die Beurteilung ist für nichtig zu erklären, der Antritt wird gemäß § 74 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 gezählt und auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet.

§8 In-Kraft-Treten
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien in Kraft.

Univ.Prof. Dr. Karl Sandner
Vizerektor für Lehre


Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück244

) Ausschreibung im Rahmen der EU-Joboffensive der Bundesregierung
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) veröffentlichte eine Stelle für Zeitbediensteten (m/w) :
Dienstort: Alicante
*- IT-Fachexperte (AST 3) *
Informieren Sie sich über die Details dieser Ausschreibungen auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs <BLOCKED::http://www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs> unter der Rubrik: Ausschreibungen der Agenturen und Ausschreibungen der Institutionen der Europäischen Union oder direkt unter dem Link http://oami.europa.eu/de/office/admin/vacan.htm.

Bewerbungen sind entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens 21.8.2006 (es gilt das Datum des Poststempels) direkt an die in der Ausschreibung angegebene Adresse zu senden.


Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück245

) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
  • Frauenförderung:
    Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten:
    Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Department für Volkswirtschaft, Akademische Einheit für Politische Ökonomie, Internationale Wirtschaft und Entwicklung, ist voraussichtlich ab 01. Oktober 2006 bis 30. September 2007 die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/ einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt ersatzmäßig zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Magisterstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichzuhaltende Qualifikation

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Sehr gute Kenntnisse aus Volkswirtschaft, Erfahrung mit empirischen und/oder formalen Methoden, EDV- und Englisch-Kenntnisse; Forschungsinteresse (z.B. für einschlägige Dissertation) im Bereich Internationale Wirtschaft und Entwicklung; Bereitschaft zur Mitwirkung in der Lehre und Administration

Kennzahl: 65005
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

2.) Im Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht ist voraussichtlich ab 01. Oktober 2006 bis 30. September 2010 die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/ einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Studium der Rechts- und/oder Sozial- und Wirtschafts-wissenschaften

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit; Erfahrung im bzw. Bereitschaft zur Mitarbeit im Lehrbetrieb und im organisatorisch-administrativen Bereich; fundierte Kenntnisse im Österr., Internat. und Europ. Steuerrecht; sehr gute EDV- und Fremdsprachenkenntnisse

Kennzahl: 65105
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien,
Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt


Mitteilungsblatt vom 2. August 2006, 47. Stück246

) Ausschreibungen von Stellen für allgemeines Personal
ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
  • Frauenförderung:
    Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim allgemeinen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten:
    Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Institut für Finanzierung und Finanzmärkte, Abteilung für Betriebliche Finanzierung, ist ab sofort befristet für die Dauer von 6 Monaten die Stelle eines Projektmitarbeiters/ einer Projektmitarbeiterin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), halbbeschäftigt zu besetzen.

Aufgabengebiet:
Mitarbeit bei der Organisation eines Kongresses

Erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Diplom- oder Magisterstudium

Gewünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Gute Englischkenntnisse, Projekt- und Kongressorganisation, Betreuung von Internetseiten, Basiskenntnisse in Finanzwirtschaft

Kennzahl: 64905
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt