Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

Wissenschaftliche Begleitung des Projekts bundeseinheitliche Rahmenbedingungen der Persönlichen Assistenz

Persönliche Assistenz stellt eine Form der Dienstleistung dar, die Menschen mit Behinderungen in ihrer Lebensführung unterstützt und ihnen damit ein aktives und selbstbestimmtes Leben nach ihren eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen ermöglichen soll. Im Jahr 2022 nahmen rund 2000 Personen Persönliche Assistenz im Freizeitbereich in Anspruch. Die Anzahl der Leistungsbezieher:innen variiert zwischen den Bundesländern und bewegt sich zwischen paar Dutzend Bezieher*innen im Burgenland und rund 500 Leistungsbezieher:innen in Tirol.

Die Leistung umfasst die Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Haushalt, Mobilität oder Kommunikation. Mit dem Fokus auf den Freizeitbereich unterliegt Persönliche Assistenz den länderspezifischen Gleichstellungsgesetzen, Teilhabegesetzen oder Sozialhilfegesetzen und ist dementsprechend hinsichtlich den Voraussetzungen für den Leistungsbezug der Gruppe der Leistungsempfänger*innen oder des bewilligten Stundenumfangs unterschiedlich ausgestaltet. Es sind vor allem volljährige Menschen mit Körper- und/oder Sinnesbehinderungen, die die Assistenzleistungen in Anspruch nehmen können. Ausnahmen bilden z.B. Vorarlberg, wo auch Menschen mit Lernschwierigkeiten anspruchsberechtigt sind, oder Oberösterreich, wo auch Kinder ab 6 Jahren Persönliche Assistenz erhalten können. Fast gänzlich von der Leistung ausgeschlossen sind Personen mit psychischer Beeinträchtigung sowie Personen mit einer intellektuellen Behinderung ohne Anleitungsfähigkeit.

Um den Länderunterschieden entgegenzuwirken und die Persönliche Assistenz als eine zentrale Unterstützungsmaßnahme für Menschen mit Behinderung zu stärken, war es eine langjährige Forderung von Menschen mit Behinderung und deren Interessensvertretungen, die Persönliche Assistenz österreichweit zu vereinheitlichen.

Am 1. Jänner 2023 trat die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Kraft. Gemäß der Richtlinie sollen in einem ersten Schritt Projekte in den Bundesländern gefördert werden, die eine Harmonisierung der Persönlichen Assistenz zum Ziel haben mit dem langfristigen Ziel, österreichweit einheitliche Standards zur Persönlichen Assistenz zu etablieren. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gemäß § 33 BBG zur Förderung von Teilhabeprojekten.

Die Richtlinie enthält zentrale Kriterien, die eine einheitliche Definition der Persönlichen Assistenz im Allgemeinen und der Anspruchsberechtigten im Besonderen vorsehen. Darüber hinaus werden in der Richtlinie Rahmenbedingungen wie das Verfahren zur Bedarfsfeststellung, das Leistungsangebot, die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung festgelegt, die für eine Förderung umgesetzt werden müssen.

Um auch in Zukunft eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Persönlichen Assistenz im Allgemeinen und die Harmonisierung im Besonderen zu haben, wird das Projekt vom NPO-Kompetenzzentrum über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren im Rahmen einer Evaluation wissenschaftlich begleitet. Das entwickelte Evaluationsdesign sieht einen Methodenmix aus qualitativen und quantitativen Erhebungen vor. D.h. neben der Recherche und Analyse relevanter Dokumente sowie Sekundärdatenmaterial werden leitfadengestützte Interviews sowie Online-Befragungen durchgeführt.

Mag.Dr.rer.soc.oec. Christian Grünhaus

Mag.Dr.rer.soc.oec. Christian Grünhaus

(ehm. Schober) Wissenschaftlicher Leiter, Senior Researcher
Aufgaben: Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Evaluation, SROI-Analysen, Finanzierung, Spendenverhalten, Arbeitszufriedenheit und Motivation, Altenpflege und –betreuung, Menschen mit Behinderung bzw. Barrierefreiheit
Mag.rer.soc.oec. Selma Sprajcer

Mag.rer.soc.oec. Selma Sprajcer

Senior Researcherin
Aufgaben: Themen im Bereich Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit, Freiwilligenarbeit, Zivilgesellschaft, wissenschaftliche Begleitung von Projekten
Katharina Wankat, BA, MSc (WU)

Katharina Wankat BA, MSc (WU)

Researcherin
Aufgaben: Themen: Pflege, Wohnen