Erwerbsarbeit & Inklusion
Erwerbstätigkeit ist ein wesentlicher Grundpfeiler der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Einerseits verhilft das Einkommen zu mehr Selbstbestimmung in der Lebensführung, andererseits werden Personen mit Behinderungen sowie ihre Fähigkeiten in der Gesellschaft sichtbarer und eine soziale Zugehörigkeit wird vermittelt.
Gemäß § 27 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Arbeit. Die Vertragsstaaten, zu denen Österreich seit 2008 dazugehört, haben sich dazu verpflichtet, die Verwirklichung dieses Rechts mit entsprechenden Maßnahmen und Rechtsvorschriften zu sichern und zu fördern. Letztere finden sich im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und umfassen u.a. die Beschäftigungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen, Diskriminierungsverbot bzw. den Schutz vor Diskriminierung aber auch die Verpflichtung der DienstgeberInnen zu angemessenen Vorkehrungen und Fördermaßnahmen für beschäftigte Menschen mit Behinderung.
Unterstützungsmaßnahmen wie die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder die Möglichkeit, sich zur Gruppe der begünstigt Behinderten zuteilen zu lassen und dadurch u.a. einen erhöhten Kündigungsschutz zu genießen, werden seitens des Bundes gefördert. Dienstgebern stellt der Bund finanzielle Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes. Trotz dieser Maßnahmen ist der Arbeitsmarkt in Österreich noch bei Weitem nicht inklusiv. Ein Blick auf die Arbeitslosenzahlen 2018 zeigt, dass nur etwas mehr als die Hälfte der begünstigt Behinderten erwerbstätig ist, was deutlich unter der Erwerbstätigkeitsquote in der Gesamtbevölkerung liegt. Zudem machte die Gruppe der Menschen mit Begünstigtenstatus gemeinsam mit jenen mit einer gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 24% aller Arbeitslosen aus.
Während die vorab dargestellten Maßnahmen gemäß den dahinterstehenden Voraussetzungen vor allem auf die Inklusion von Personen mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung am Arbeitsmarkt zielen, bestehen für Personen mit einer intellektuellen Behinderung bzw. einer psychischen Beeinträchtigung derzeit nur wenige Möglichkeiten einer Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt. Sie gehen vielmehr einer Tätigkeit im Rahmen von „Beschäftigungstherapien“ bzw. „Fähigkeitsorientierten Aktivitäten“ nach oder stellen Produkte in „Geschützen Werkstätten“ her. Rund 22.000 Personen sind derzeit in diesen Tages- und Beschäftigungsstrukturen zu finden. Sie erhalten ein Taschengeld und sind unfallversichert. Im Hinblick auf mehr Selbstbestimmung wird in jüngster Vergangenheit seitens der Trägerorganisationen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen, unter dem Schlagwort „Lohn statt Taschengeld“ eine diesbezügliche Veränderung gefordert.
Als ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt wird die Digitalisierung diskutiert. Diese wird jedoch nicht nur als Chance zur Inklusion am Arbeitsmarkt in Form von „Assistive Technologien“, künstlicher Intelligenz (KI) oder digitalisierter Arbeit gesehen, sondern auch als ein Risiko. Die digitale Arbeitswelt fordert Flexibilität und die ArbeitnehmerInnen müssen sich in Selbstmanagement üben und den immer höheren Anforderungen standhalten. Dies kann zu Stress und Überforderung führen, was vor allem Personen mit einer intellektuellen Behinderung bzw. psychischen Beeinträchtigung ausschließt. Auch beim Kompetenzerwerb im Umgang mit den neuen Technologien sind Personen mit Behinderung teilweise benachteiligt.
Um den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten, müssen Rahmenbedingungen neugestaltet und Arbeit an sich in unserer Leistungsgesellschaft neu gedacht werden.
Das NPO-Kompetenzzentrum beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit dem Thema Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Speziellen.
Quellenverzeichnis:
Berner Fachhochschule Magazin 03/2019
Deutsches Institut für Menschenrechte Januar 2018
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Abschlussbericht 2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=1000825