Arbeitskollegen machen entspannt Pause

Beurteilungsfristen


Folgende Fristen gelten für die Beurteilung von Prüfungen und Abschlussarbeiten:

Beurteilung von... 
Prüfungeninnerhalb von vier Wochen nach erbrachter Leistung
Lehrveranstaltungenjede Teilleistung innerhalb von 4 Wochen
gesamte Lehrveranstaltung innerhalb von 4 Wochen nach letzter Einheit bzw. nach Einbringung der letzten Teilleistung
Bachelorarbeiteninnerhalb von vier Wochen ab Abgabe (upload auf LEARN)
Masterarbeiteninnerhalb von zwei Monaten ab Abgabe (upload auf LEARN); zusätzlich ist ein Gutachten zu erstellen
Dissertationeninnerhalb von vier Monaten ab Abgabe (upload auf LEARN); zusätzlich ist ein Gutachten zu erstellen


Einsicht in und Aufbewahrung von Beurteilungsunterlagen

Studierende können sechs Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung Einsicht in die Beurteilungsunterlagen (inkl. Prüfungsfragen) und Prüfungsprotokolle nehmen. Studierende sind berechtigt, von den Unterlagen Kopien anzufertigen.

Hinweis: Studierende dürfen von Multiple-Choice-Prüfungen inklusive der jeweiligen Antwort-Items keine Kopien anfertigen.

Prüfungsunterlagen müssen mindestens sechs Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt werden.

Das Team Studienrecht unterstützt Sie gern! Bei Fragen können Sie sich jederzeit an studienrecht@wu.ac.at DW 3506, wenden.