Buchungsregelungen via ROOMS
Für die Raumbuchung am Campus WU steht Ihnen ROOMS zur Verfügung.
Buchungszeiten am Campus WU
Studienbetrieb/Semester Mo-Fr: 08:00-21:30 Uhr Sa: 08:00-17:30 Uhr So/Fei: geschlossen | Ferien Mo-Fr: 08:00-19:30 Uhr Sa/So/Fei: geschlossen |
Die Buchungszeiten orientieren sich an den offiziellen Öffnungszeiten des WU Campus.
"Fair-Use-Policy"
Das VR für Lehre und Studierenden setzt voraus, dass alle WU-MitarbeiterInnen ROOMS unter Berücksichtigung einer „Fair-Use-Policy“ in Anspruch nehmen. In Zusammenarbeit mit dem Veranstaltungsmanagement werden laufend sowohl stichprobenartig Kontrollen der vorgenommenen Buchungen als auch der Belegung/Anwesenheit in Lehrräumen und Projekträumen vorgenommen. Bei Missbrauch der Buchungsrechte können diese entzogen werden. Sofern gebuchte Räume nicht benötigt werden, müssen diese umgehend gelöscht werden, um anderen KollegInnen die freigewordenen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Zuweisung und Regelung der Lehrräume für Masterprogramme
Die Lehrveranstaltungstermine der Master-Programme können bereits während der Ansuchenphase in die zugewiesenen Räumlichkeiten gebucht werden. Die Lehrorganisation sowie das Akademische Controlling begleiten den Prozess hinsichtlich einer optimalen Ressourcenverwendung. Dieses Vorbuchungsrecht erlischt nach Abschluss der Ansuchenphase.
Ansuchen von bestimmten Räumlichkeiten
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass im Zuge der Ansuchenphase/Planungsphase leider keine spezifischen Raumwünsche (z.B. „Seminarraum D4.0.124 im Departmentgebäude D4“) berücksichtigt werden können, sondern die Buchung alleine an den Raumkategorien orientiert ist (mit Ausnahme der Sonderlehrräume).
Hinweis: Sonderwünsche können Sie uns über das Notizfeld in ROOMS mitteilen. Wir sind bemüht, diese im Rahmen der Möglichkeiten, zu berücksichtigen.
Buchung von Projekträumen
In der Ansuchenphase können Projekträume nur für Doktorats- und Kleinstlehrveranstaltungen angefragt werden. Die Freigabe erfolgt über die Lehrorganisation. Generell können Projekträume erst ab Freigabe der Kontrolllisten (offene Phase) via ROOMS gebucht werden:
Projekträume #L >11: Buchbar von LV-LeiterInnen für Kleinstlehrveranstaltungen
Projekträume #M 6-11 (Breakout-Room): Buchbar von LV-LeiterInnen und Studierenden
Projekträume #S 2-5: nur von Studierenden buchbar
Break-out Buchungen
Zu bereits bestehenden Terminbuchungen können in der offenen Phase zusätzliche Räume (Projekträume) gebucht werden. So können Sie zum Beispiel Studierenden einen zusätzlichen Raum für Kleingruppenarbeiten oder zur Präsentationsvorbereitung zur Verfügung stellen.
Buchung von Sonderlehrräumen (Sprachlabore, PC-Räume, GIS Labor)
Sonderlehrräume können via ROOMS nur angefragt werden und bedürfen einer Freigabe durch die jeweiligen AdministratorInnen.
Buchung von Carrels und Tandemräumen
Carrels (d.h. Einzelarbeitsräume für Studierende in der Bibliothek) und Tandemräume (im Sprachlernzentrum) sind nur für Studierende vorgesehen/buchbar.
Prüfungen in Großlehrräumen (ab Kategorie 120)
Prüfungs- bzw. Einzeltermine in Großlehrräumen (Kategorie 120, 180, HS 170 (D5) sowie AudiMax) können sowohl während der LV-Ankündigung als auch in der offenen Phase nur angesucht werden. Die Freigabe bzw. Bestätigung der Buchung erfolgt durch die Lehrorganisation.
Buchung an Sonn- und Feiertagen bzw. außerhalb der Öffnungszeiten
Um Lehrveranstaltungstermine an Sonn- und Feiertagen bzw. außerhalb der Buchungszeiten abzuhalten, benötigen Sie eine vorab eingeholten Sondergenehmigung des Sicherheitsmanagements (Campusmanagement). Sobald Sie diese Genehmigung an die Lehrorganisation übermitteln, kann der Termin gebucht werden.
Hinweis: Auch in der Planungsphase werden Termine außerhalb der Buchungszeiten nur mit einer vorab gesandten Sondergenehmigung bestätigt.
Buchung von "Ort nach Ankündigung" und "Extern"
Bei Lehrveranstaltungsterminen mit der Angabe "Ort nach Ankündigung" oder "Extern" muss über das Notizfeld in ROOMS der genaue Abhaltungsort bekanntgeben werden. Ohne Bekanntgabe des genauen Abhaltungsortes kann die Buchung nicht abgeschlossen werden.
Hinweis: Ansuchen auf „Extern“ oder „Ort nach Ankündigung“ werden auch während der Planungsphase nur dann gebucht, wenn im Notizfeld eine Information über den Abhaltungsort vorhanden ist. Bei Nichtbeachtung werden diese Ansuchen gelöscht.
Buchung von Veranstaltungsräumen
Generell sind die Veranstaltungsräume nicht für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen vorgesehen. Terminansuchen für Veranstaltungsräume (z.B. Festsäle, Sitzungssäle, usw.) werden vom Veranstaltungsmanagement bearbeitet und müssen gesondert, mittels <link https: www.wu.ac.at universitaet organisation dienstleistungseinrichtungen campusmanagement veranstaltungsmanagement raumvergabe>Formular, beantragt werden.
Buchbare Räume ab der Offenen Phase
Mit Freigabe der Kontrolllisten (offene Phase) können WU-MitarbeiterInnen für das gesamte Semester Termine für Lehrveranstaltungen direkt bearbeiten. Hierbei unterscheiden sich die Räume wie folgt:
Projekträume können direkt gebucht werden.
Lehrräume der Kategorie 30 und 60 können direkt gebucht werden.
Lehrräume der Kategorie 120, 180, HS 170 (D5) sowie das Audimax können angefragt werden, die Freigabe erfolgt über die Lehrorganisation.
Sonderlehrräume können angefragt werden, die Freigabe erfolgt durch die jeweiligen AdministratorInnen.
Veranstaltungsräume:Festsäle, Sitzungssäle, Clubräume werden mittels Ansuchen über das Campusmanagement/Sicherheits.- und Veranstaltungsmanagement freigegeben. Beachten Sie bitte, dass die Veranstaltungsräume nicht für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen vorgesehen sind.
Besprechungsräume sind den jeweiligen Departments zugeordnet. Alle akademischen Einheiten des Departments sind berechtigt diese Räumlichkeiten zu buchen.
Achten Sie bei Änderungen von Lehrräumen immer darauf, dass die Raumkategorie den angemeldeten HörerInnen entspricht.
Überbuchung der Raumgröße
Die maximale HörerInnenzahl des jeweiligen Lehrraumes darf ohne Rücksprache mit dem VR für Lehre und Studierende nicht erhöht werden, wenn dadurch die im System hinterlegte Maximalkapazität eines solchen Raumes (20, 30, 60, 120, 180) überschritten wird. Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zum Schutz der Studierenden und Lehrenden verbindlich einzuhalten.
Zusätzliche Informationen zur Bedienung von ROOMS
Lehrorganisation & Lehrinfrastruktur