Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Neuerungen bei der Pflegefreistellung

03. Juli 2013

Auch für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder jener Person, mit der man in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt besteht jetzt ein Rechtsanspruch auf Pflegefreistellung (Patchworkfamilien). Für eigene Kinder welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben, besteht ebenso ein Rechtsanspruch auf Pflegefreistellung. Zum Info Schreiben der AK

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