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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Erwerbstätigkeit neben Pensionsbezug – teilweiser Entfall des Dienstnehmer*innen-Anteils

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Der Gesetzgeber hat Ende 2023 Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erwerbstätiger Pensionist*innen für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Für diesen Personenkreis entfällt teilweise ab Jänner 2024 der Dienstnehmer*innen-Anteil zur Pensionsversicherung.

Wird neben dem Bezug einer Regelpension eine Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (für 2024: 518,44 Euro pro Monat) ausgeübt, entfällt der Dienstnehmer*innen-Anteil der Pensionsversicherungsbeiträge bis max. 10,35 % der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Bei einem Einkommen von bis zu 1.036,88 Euro pro Monat (gilt für 2024) wird daher kein Dienstnehmer*innen-Anteil abgezogen. Damit reduzieren sich die Abzüge zulasten der Dienstnehmer*innen um bis zu 106,28 Euro pro Monat. Die Begünstigung gilt allerdings nur für das laufende Entgelt, daher werden Beiträge für Sonderzahlungen wie bisher abgeführt. Werden neben dem Pensionsbezug mehrere Erwerbstätigkeiten ausgeübt, wird die monatliche Maximal-Begünstigung auch nur einmal berücksichtigt.

Betroffene Mitarbeitende der WU wurden laut unseren Informationen bereits von der Personalverrechnung kontaktiert und informiert. Aufgrund der noch fehlenden technischen Umsetzung auf Seiten der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (BVAEB) konnte der Abzug nicht von Jahresbeginn an erfolgen, sollte aber mittlerweile rückverrechnet worden sein und nunmehr automatisch berücksichtigt werden.

Sollte es noch Betroffene an der WU geben, die noch nicht von der Personalverrechnung kontaktiert wurden, mögen sich diese aktiv an diese wenden: personalverrechnung@wu.ac.at. Bei Fragen steht natürlich auch der wissenschaftliche Betriebsrat unter wiss.betriebsrat@wu.ac.at zur Verfügung.

13.06.2024

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