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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Home-Office

Home-Office

An der WU gibt es keine generelle Home-Office-Vereinbarung. Wird vereinzelt auch von zu Hause aus gearbeitet, so begründet sich das zumeist auf der dienstrechtlichen Stellung, denn AssistenzprofessorInnen, assoziierte ProfessorInnen sowie ordentliche als auch außerordentliche UniversitätsprofessorInnen haben grundsätzlich das Recht, ihren Arbeitsort frei zu wählen, sofern dadurch die universitären Aufgaben nicht beeinträchtigt werden und Erreichbarkeit gegeben ist.

In der gegenwärtigen Situation arbeitet nunmehr der Großteil der WU-Bediensteten im Home-Office, ohne dass es dazu eine formelle Vereinbarung gibt, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar festgehalten werden.

Der Kurzfristigkeit der Umstellung geschuldet, erfolgt das Home-Office aufgrund einer entsprechenden, meist formlosen Vereinbarung mit der Führungskraft. Auch in diesem Rahmen sollte allerdings besprochen und auch festgehalten werden, zu welchen Zeiten man erreichbar und damit im Dienst ist.

Zu klären wäre im Fall der Fälle auch, wer die Mehrkosten für das Home-Office trägt. Punkto Telefon- und Internetkosten gibt es dazu auf den Info-Seiten im Sharepoint Informationen. Dass hier die Arbeitgeberin die Mehrkosten trägt, lässt sich auf die Aufwandersatzregel des § 1014 ABGB zurückführen. Diese ist zwar grundsätzlich abdingbar, allerdings darf auch eine teilweise Übernahme der Mehrkosten durch den/die ArbeitnehmerIn nicht dazu führen, dass der kollektivvertragliche Mindestlohn unterschritten wird. Da die WU im wissenschaftlichen Bereich zumeist nur eben diesen Mindestlohn bezahlt, scheint eine Überwälzung der Mehrkosten unzulässig.

Welche technischen Unterstützungstools im Rahmen des Home-Office verwendet werden dürfen schränkt die WU aus diversen Gründen ein. Diese Beschränkungen greifen nicht nur bei der Abwicklung von Forschungs- und Verwaltungsaufgaben, sondern auch in der Distanzlehre. Damit diese Tools wie z.B. Skype for Business oder MS Teams überhaupt bzw. den derzeitigen Zwecken entsprechend verwendet werden können, haben die beiden BR der WU binnen kürzester Zeit mit dem Rektorat zeitlich begrenzte Änderungen der relevanten Betriebsvereinbarungen vereinbart.

Welche Tools von IT-Services unterstützt bzw. vom VR Lehre freigegeben werden und wie diese installiert und angewandt werden können, dazu finden sich auf den entsprechenden Info-Seiten im Sharepoint ausführliche Informationen. Sollte ein nicht von der WU unterstützter Kommunikationskanal verwendet werden (z.B. Zoom), so muss bedacht werden, dass der jeweilige Host für den Schutz der personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen haftet.

Zum Thema Distanzlehre geht es hier weiter.

27.03.2020

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