PI Soziale Kompetenz

Der Studienplan für die Bachelorstudien Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 2019 sieht eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (PI) "Soziale Kompetenz" vor.

Im Rahmen der PI "Soziale Kompetenz" werden grundlegende anwendungsorientierte Konzepte vermittelt und reflektiert, die in Workshops (freie Wahlfächer) noch vertiefend geübt werden können. Es werden folgende Themen behandelt:

  • Beschreibung von Kompetenzen, die den Sozialkompetenzen zugerechnet werden; Erklärung, mit welchen Methoden sie erfasst werden können; Aufzeigen ihrer Bedeutung für das erfolgreiche Bestehen in sozialen Situationen

  • Analyse von Kommunikationssituationen auf der Grundlage verschiedener Kommunikationstheorien; Verbesserung der Kommunikation

  • Analyse von Konflikten mit Hilfe von grundlegenden Modellen des Konfliktmanagements; Anwendung von Methoden der Konfliktbearbeitung und -lösung; aktive Positionierung im Konfliktgeschehen; Erkennen von Wahlmöglichkeiten unter Abschätzung der Folgen

  • Aktive Vorbeugung einer Konflikteskalation mit Hilfe der erlernten Kommunikationsmodelle

  • Vorbereitung kooperativer Verhandlungen und Analyse von Verhandlungen; Führen von Verhandlungen als kooperatives Gespräch; Erkennen und erfolgreiches Begegnen von Tricks in Verhandlungen; Evaluierung des Verhandlungsprozess und des Ergebnisses hinsichtlich der gesteckten Ziele

  • TeilnehmerInnen- und problemorientierte Planung von Informations- und Überzeugungspräsentationen; sinnvolle Strukturierung der Informationsvermittlung bzw. Argumentation

  • Zweckmäßigkeit, Möglichkeiten und Grenzen der Einsetzbarkeit von Moderationen von Gruppen; Planung des Ablaufs von Moderationen

  • Beschreibung der Entwicklung und der Vorzüge von Teams; Analyse des Verhaltens von und in Teams

Die PI ist so aufgebaut, dass nach den ersten vier Terminen eine Zwischenprüfung angesetzt ist (eine gesonderte Anmeldung für die Prüfung ist nicht erforderlich). Ausschließlich bei positiver Absolvierung dieser Prüfung kann die Lehrveranstaltung fortgesetzt werden. Folgende Leistungen sind für die Beurteilung zu erbringen: aktive Mitarbeit, schriftliche Prüfung, schriftliche Ausarbeitungen