Das TC Gebäude bei Nacht.

Aktuelles

„Die Novelle zum UG 2021 sieht einige deutliche Änderungen vor, bei deren Inkrafttreten viele Prozesse an der WU angepasst werden müssten. Dazu zählen u.a. Eingriffe in die Kompetenzen des Senats bei der Festlegung von Studienplänen und der Einbindung in die Bestellung des/der Rektor/in und die medial breiter diskutierte Festlegung von Mindeststudienleistungen vor, bei deren Nicht-Erreichen eine Sperre vom Studium erfolgt. Aus der Sicht unserer Kurie sind vor allem die geplanten Änderungen zum § 109 (mehrfach befristete Dienstverhältnisse) von Bedeutung. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurden über 500 Stellungnahmen eingebracht.

Wir verweisen hier insbesondere auf die in der Senatssitzung vom 11.01.2021 beschlossene gemeinsame Stellungnahme von Rektorat und Senat der WU. auf die Stellungnahmen unseres Dachverbands ULV, des Betriebsrats des wissenschaftlichen Personals an der WU, des AKG an der WU und der Hochschülerschaft (ÖH WU).“

Div. Informationen

Auf die aktuellen Betriebsvereinbarungen (z.B. zu Leistungsprämien) und Richtlinien des Rektorats (z.B. zu EV/QV-Stellen) wird per Link verwiesen.

Diese Themen werden uns u.a. in diesem Universitätsjahr weiter beschäftigen:

  • Der Kollektivvertrag für wissenschaftliches Personal.

  • Die Laufbahnmodelle für wissenschaftliche MitarbeiterInnen im neuen Personalentwicklungsplan.