Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Uni-Kollektivvertrag mit mäßiger Valorisierung
Kurz vor Weihnachten vereinbarten die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und der Dachverband der österreichischen Universitäten eine Gehaltserhöhung für die Universitäten um 7,15% bis 9,3% (mindestens 170 Euro). Für das wissenschaftliche Personal werden im Regelfall die 7,15% schlagend werden. Die sich aus dieser Valorisierung ergebende Gehaltserhöhung gilt allerdings vereinbarungsgemäß erst ab dem 1. Februar 2023. Als Untergrenze war von Gewerkschaftsseite der Abschluss des öffentlichen Dienstes, der unter anderem auch für die verbleibenden BeamtInnen und Vertragsbediensteten an den Universitäten maßgeblich ist, genannt worden. Die Gehaltserhöhung beläuft sich auch hier auf 7,15% (bis 9,41%), sie ist allerdings bereits mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten. Damit fällt sie auf das gesamte Jahr 2023 gerechnet höher aus als für die Kollektivvertragsbeschäftigten an den Universitäten. Denn wenn die Gehaltserhöhung für die Kollektivvertragsbeschäftigten an den Universitäten für die gesamten zwölf Monate des Jahres 2023 berechnet werden, ergibt sich bloß eine Erhöhung von 6,55%. Die Kollektivvertragsbediensteten an den Universitäten sind zudem bei den Gehaltskurven im Nachteil. Diese verlaufen flacher, da die Gehaltsstrukturen der Kollektivvertragsbeschäftigten weniger Gehaltsstufen aufweisen als die Gehaltsschemata für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die in den Verhandlungen erzielte Gehaltserhöhung von 7,15% liegt außerdem unter der Inflationsrate des Jahres 2022 in Höhe von 8,6%, so dass sich trotz des – nur auf den ersten Blick mit Erleichterung aufgenommenen Verhandlungsergebnisses – eine Reallohnminderung ergibt.
Das Verhandlungsergebnis ist aus Sicht der Beschäftigten daher als mäßig zu bewerten, zumal seit langem anstehende Korrekturen in der Gehaltsstruktur – konkret dem für einen großen Teil des wissenschaftlichen Personals relevanten B-Schema – erneut nicht in Angriff genommen wurden. Die gewerkschaftlichen VerhandlerInnen waren in keiner leichten Situation. Die Universitäten sind aufgrund der budgetären Zuweisungen an die Universitäten in einer angespannten Situation, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß. Die Energiepreiserhöhungen treffen sie in sehr unterschiedlichem Maß. Speziell bei Universitäten mit energiefressenden Großanlagen schlagen sie stark zu Buche. Der Dachverband der österreichischen Universitäten, der auf ArbeitgeberInnenseite der Kollektivvertragspartner ist, hat sich in seinem internen Reglement eine Einstimmigkeitsregel beim Abschluss des Kollektivvertrags gegeben. Damit werden letztlich die Rektorate jener Universitäten, die am finanzschwächsten sind oder aus anderen Gründen eine besonders harte Linie vertreten, auf der ArbeitgeberInnenseite maßgeblich.
Um den GÖD-VerhandlerInnen den Rücken zu stärken, war es im Umfeld der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen zu einer lange nicht mehr da gewesenen Mobilisierung der Beschäftigten an Universitäten gekommen. Betriebsräte traten für eine offensive Verhandlungsführung ein, es gab Betriebsversammlungen und Demonstrationen, wie zum Beispiel die zu Beginn der Kollektivvertragsverhandlungen von Universitätsbediensteten in Wien organisierte und gut besuchte Demonstration. Dabei wurde neben substanziellen Lohnerhöhungen auch eine Beschäftigungsstruktur mit mehr Dauerstellen sowie eine grundsätzliche Veränderung bei der Kettenvertragsregelung gefordert. Der hohe Anteil von Befristungen und fehlende Karriereperspektiven führen beim wissenschaftlichen Universitätspersonal zu zunehmender Frustration und Unzufriedenheit. Universitätsbeschäftigung verliert an Attraktivität, auch sehr fähige WissenschaftlerInnen sehen sich nach Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Universitätsbereichs um – ein wahrer Brain Drain ist zu befürchten.
Aus diesem Anlass haben wir dem GÖD-Verhandlungsteam folgende Stellungnahme zum Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen übermittelt.
Die letzten Jahre waren für die Universitätsbeschäftigten aufgrund von Covid und dem damit verbundenen Mehraufwand besonders belastend. Dadurch gibt es durchaus Erwartungen, dass es wenigsten auf universitärer Ebene für die Sonderbelastungen (und auch für die hohen Preissteigerungen) Kompensationen gibt. Die Gesetzgebung hätte dafür vorgesorgt, besteht doch für ArbeitgeberInnen die Möglichkeit ihren ArbeitnehmerInnen für die Jahre 2022 und 2023 Teuerungsprämien im Ausmaß von bis zu € 3.000 pro Jahr beitrags- und steuerfrei auszubezahlen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass es etwa die VerhandlerInnen für den Bereich der außeruniversitären Forschung geschafft haben, neben einer Valorisierung der Gehälter um 7,51% (ab 1.1.2023) auch den Anspruch auf einen Teuerungsausgleich in Höhe von 250 € pro ArbeitnehmerIn zu vereinbaren.
27.01.2023