Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Regelungen zur Arbeitszeit

Mitte Jänner 2014 haben wir Mag. Kozak, von der AK Wien, zu uns an die WU eingeladen, um mit uns die Probleme rund um das Arbeitszeitrecht für das wissenschaftliche Universitätspersonal zu besprechen.

Inzwischen ist auch die schriftliche Fassung der Ergebnisse in der Zeitschrift

ASoK 2015, 11 ff

unter dem Titel „Wissenschaft und Arbeitszeit“ erschienen, die wir Euch nicht vorenthalten wollen. In diesem Beitrag geht Mag. Kozak u.a. auf diverse auch bei uns immer wieder zu Diskussionen führenden Fragen ein.

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Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Das UG 2002 sieht als Normalarbeitszeit für das wissenschaftliche Personal grundsätzlich 40 Stunden pro Woche vor (mit Teilzeitbeschäftigten ist eine entsprechend kürzere Arbeitszeit vereinbart). Einzelvertragliche Vereinbarungen über eine regelmäßige höhere Arbeitsverpflichtung sind daher unzulässig.

  • Die Uni-MitarbeiterInnen können die Lage der Arbeitszeit (Beginn und Ende) grundsätzlich frei wählen, soweit nicht ausnahmsweise ein wichtiger dienstlicher Grund die Anwesenheit des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Zeit erfordert.*)

  • Höchstgrenzen der Arbeitszeit betragen 13 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche. Außerdem darf die durchschnittliche Arbeitsleistung 48h in der Woche nicht überschreiten.

  • Teilzeitbeschäftigte dürfen max Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10% leisten (dh ein prae-doc mit 30 Stunden max 33 Stunden).

  • Die Wochenruhe beträgt 36h (idR Wochenende).

  • Die Tagesruhe beträgt 11h (idR Nacht).

  • Nach 6 Stunden Arbeit ist eine halbstündige (Mittags-)Pause einzuhalten.

  • Zur Arbeitsleistung gehören ua Vortrags- und Publikationstätigkeiten, Gutachtertätigkeit, Tagungsteilnahmen.

  • Ist der Arbeitnehmer aufgrund des AVs verpflichtet bestimmte wissenschaftliche Arbeiten zu erbringen(zB Dissertationen, Habilitation etc), ist der Vorgesetzte verpflichtet innerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit die Beschäftigung mit dieser Arbeitzu ermöglichen und zu fördern.

*) Da es aber einige MitarbeiterInnen gibt, die an einer fixen Arbeitszeit interessiert sind, liegt es an Euch, Euch im Rahmen der Arbeitszeiteinteilung für eine fixe Arbeitszeit zu entscheiden. Die WU hat inzwischen ihr

Arbeitszeit-Formular

entsprechend adaptiert. Ihr habt bei Vertragsantritt oder bei einer späteren Änderung der Arbeitszeit die Wahl, ob Ihr nur das Ausmaß der täglichen Arbeitszeit in Stunden angebt oder eine fixe Arbeitszeit wünscht und daher auch die genaue Lage der Arbeitszeit ausfüllt.

Für weitere Fragen wendet euch bitte an das Betriebsrats-Sekretariat (wiss-betriebsrat@wu.ac.at, DW 5640) oder direkt an eines der Betriebsratsmitglieder oder kommt in die Sprechstunde ins Betriebsrats-Büro (Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr), in der Euch Fr. Mag. Karin Burger-Ehrnhofer gerne individuell berät.

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