Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Erwartungen an das neue Rektoratsteam

Foto: Gloria Warmuth

Die Wahl der neuen Rektorin möchte der Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals zum Anlass nehmen, seine Erwartungen an das neue Rektorat zu formulieren.

Diese betreffen vor allem die Rolle des Rektorats als „Arbeitgeberin“, da diese Gegenstand der Verhandlungsprozesse und ggf. von Betriebsvereinbarungen zwischen dem Rektorat und dem Betriebsrat als Vertretung des wissenschaftlichen Personals ist. 

Zurück zur Übersicht

  1. Beschäftigungspolitik und Personalentwicklung: Die Periode seit Beginn des aktuellen Universitätsgesetzes ist durch eine starke Zunahme der Vielfalt an Arbeitsverträgen geprägt. Hierdurch ist die Belegschaft immer stärker nach Status, Beschäftigungsdauer und Bezahlung ausdifferenziert und segmentiert worden. Eine weitere Zunahme dieser Vertragsvielfalt ist nicht wünschenswert, vielmehr eine stärkere Begrenzung der Vertragstypen. Ein weiteres Kennzeichen ist, dass es kaum mehr Dauerverträge, eher wenige Anstellungen im Post-Doktoratsbereich und einen sehr hohen Anteil an freien Dienstverträgen im Lehrbereich gibt. Ein sehr hoher Anteil der an der Wirtschaftsuniversität Wien wissenschaftlich Beschäftigten hat im eigenen Haus - auch bei exzellenter Leistung - keine langfristige Perspektive. Diese Tendenzen sind im Hinblick auf das Qualifikationsniveau der Beschäftigten und die Motivation problematisch. Die hohe Personalfluktuation bedeutet zudem die Notwendigkeit ständig neuer Einarbeitung. Wir halten daher den Ausbau von Dauerstellen und ein Ende der Prekarisierungstendenzen für erforderlich. Im Hinblick auf die sehr unterschiedlichen Positionen und Problemlagen der unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen ist auch eine zielgruppenorientierte Personalentwicklung mit entsprechend ausdifferenzierten Fortbildungsangeboten notwendig. In dem Bereich gibt es schon einige Angebote an der WU. Diese Angebote sind aus unserer Sicht im Hinblick auf deren Anpassungsbedarf an die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppen zu evaluieren. Die Wirtschaftsuniversität Wien hat ein Bekenntnis abgelegt, dass sie eine Institution für Forschung und Lehre ist und bleiben wird. Wir sehen beide Bereiche als eng miteinander verbunden an. Lehre sollte grundsätzlich forschungsgeleitet sein. Das heißt, dass auch primär für die Lehre eingestelltes wissenschaftliches Personal (z.B. Senior Lecturers) Freiräume für die Forschung haben und im Besuch wissenschaftlicher Tagungen gefördert werden sollten. Fortbildung und wissenschaftlicher Austausch sind für alle wissenschaftlich Beschäftigten notwendig. Daher sollten Fortbildung und Tagungsbesuche für alle wissenschaftlich Beschäftigten angemessen gefördert und als Teil der Arbeitszeit anerkannt werden.

  2. Fürsorgepflichten: Als Arbeitgeberin hat das Rektorat verschiedene Fürsorgepflichten zu erfüllen. Stark an Bedeutung gewonnen haben hierbei - durch die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung (z.B. elektronisches Zutrittssystem oder elektronischer Personalakt) - Datenschutzfragen. Die strikte Handhabung des Datenschutzes, speziell bei personenbezogenen Daten, zählt für uns zu einem ganz wichtigen Bereich. Weiters ist das Rektorat gefordert, sicherzustellen, dass auf Qualifizierungsstellen die geforderten Qualifikationsleistungen auch tatsächlich erbracht werden können, d.h. dass hierfür auch ausreichend Arbeitszeit zur Verfügung steht.

  3. Anerkennung eines breiten Leistungsspektrums: Die Wirtschaftsuniversität Wien ist eine öffentliche Einrichtung. Die aktuelle Definition des Grundverständnisses unserer Universität (Entwicklungsplan der WU - beschlossen vom Universitätsrat am 15.12.2014) trägt dem auch insofern Rechnung, als sie die Offenheit der Universität gegenüber der Gesellschaft betont. Daher ist es wichtig, dass die Wirtschaftsuniversität Wien nicht nur gute Forschung und Lehre erbringt, sondern die Arbeitsergebnisse auch in verschiedener Form popularisiert und verbreitet. Dies bedeutet, dass nicht nur Forschungs- und Lehrleistungen, sondern auch Formen einer breiten Veröffentlichung und Verbreitung von Forschungsergebnissen und didaktischen Zugängen einer Anerkennung seitens des Rektorats gebühren.

  4. Freiheit und Pluralität von Forschung und Lehre: Die Freiheit von Forschung und Lehre ist für eine lebendige Universität unerlässlich und ein verbrieftes Grundrecht. Dieses Grundrecht ist vom Rektorat uneingeschränkt zu gewährleisten. Hierbei ist auch allen mittelbaren bürokratischen Beeinträchtigungen entgegenzutreten. Eng mit der Frage der Forschungs- und Lehrfreiheit ist die Frage der wissenschaftlichen Pluralität verbunden. Auch sie zeichnet eine lebendige und exzellente Universität aus. Sie ist - auch vom Rektorat - nicht nur an der Gesamtuniversität, sondern auch in den einzelnen Departments zu gewährleisten.

Weiter zu Anmeldung für USI-Kurse im SS 2015<link https: www.wu.ac.at structure lobby workscouncilacademic newsletter br-info052014 bvleistungspraemien internal-link-new-window leistungsprämien>