Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Einigung über Valorisierung der KV-Gehälter: Plus 9,2% für alle KV-Bediensteten
Am 18. Dezember einigten sich die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und der Dachverband der Universitäten in einer zweiten Verhandlungsrunde auf eine nominale Erhöhung der Ist-Gehälter von 9,2% ab dem 1. Februar 2024. Der Prozentsatz liegt zwar geringfügig über dem Abschluss des öffentlichen Dienstes von 9,15% (außer für die niedrigsten Gehälter), er tritt aber einen Monat später als im öffentlichen Dienst in Kraft. Damit liegt er unter den Erwartungen, wie sie auf universitären Betriebsversammlungen artikuliert wurden.
Über die Positionierungen während der ersten Verhandlungsrunde am 7. Dezember 2023 berichtete Martin Tiefenthaler, Vorsitzender der BV 13 (Bundesvertretung des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals in der GÖD), im Rahmen einer bundesweiten Betriebsversammlung der Universitäten am 13. Dezember. Bei diesem ersten Treffen wurde über die Höhe der Valorisierung, Anpassungen der Vorrückungsstufen im B1-Schema bzw. im Gehaltsschema des allgemeinen Personals sowie über den Valorisierungsstichtag gesprochen. Konkret wurden im B1-Schema, in das alle Prae Doc und Post Doc Mitarbeiter*innen und damit auch alle Senior Lecturer und Senior Scientist fallen, weitere Vorrückungsstufen gefordert. Bei einer Einstufung als Post Doc wird im aktuellen Schema nämlich bereits nach 16 Jahren die höchste Gehaltsstufe erreicht. Insgesamt ist im Vergleich zu AHS-Lehrer*innen die Lebenseinkommenskurve geringer. Die BV13 fordert daher schon seit mehreren Jahren eine Attraktivierung des B1-Schemas.
Als weitere Forderung der GÖD wurde in der Betriebsversammlung eine Rückkehr zur Gehaltsanpassung ab dem 1. Jänner genannt. In den letzten Jahren wurden die Valorisierungen des KV jeweils erst ab 1. Februar vereinbart. Die Anpassung im öffentlichen Dienst, der dasselbe Beobachtungszeitfenster der rollierenden Inflation als Grundlage für die Verhandlungen anwendet, findet jedoch – auch für 2024 – jeweils ab 1. Jänner statt. Bei direktem Vergleich liegen die Valorisierungen der KV-Gehälter daher selbst bei gleichem prozentuellem Abschluss für das jeweilige Jahr um 1/12 unter den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Für den Fall, dass eine Anpassung ab 1. Jänner 2024 aufgrund des späten Verhandlungsstarts nicht umsetzbar wäre, wurde von Seiten der GÖD eine zusätzliche Prämie oder ein entsprechend höherer prozentueller Abschluss im Ausmaß von 9,8% gefordert. Insgesamt war bezüglich der Höhe der Valorisierung klar, dass es zu keinen Reallohnverlusten kommen darf.
Weiters gab Martin Tiefenthaler am 13. Dezember einen Überblick über die historische Entwicklung der Personalkategorien seit Einführung des KV sowie der Entwicklung des Universitätsgesetzes und der damit entstandenen Probleme (wie der hohe Anteil an befristeten sowie teilzeitangestellten Mitarbeiter*innen im wissenschaftlichen Personal).
Im Anschluss an Martin Tiefenthalers Präsentation wurden im Rahmen der Betriebsversammlung an der WU Wien am 13. Dezember die folgenden Beschlüsse gefasst, die auch noch am selben Tag an die Mitglieder des GÖD-Verhandlungsteams übermittelt wurden:
Wir fordern eine tarifwirksame prozentuelle Erhöhung aller Ist-Gehälter über der Inflation (9,15% für den relevanten Durchrechnungszeitraum Oktober 2022 bis September 2023). Es darf hierbei keine Deckelungen geben.
Erhöhungsstichtag muss (wie bei den Beamt*innen) der 1. Jänner sein.
Das B1-Schema muss in Hinblick auf die Vorrückungsstufen angepasst werden.
Begleitet wurde die zweite Verhandlungsrunde am 18. Dezember von einer Demonstration, zu der das Netzwerk Unterbau der Uni Wien aufgerufen hatte. Hierbei suchten die Demonstrant*innen nicht alleine den GÖD-Verhandler*innen für eine deutliche Positionierung den Rücken zu stärken, sondern rückten auch die weit verbreiteten prekären Arbeitsverhältnisse an den Universitäten in den Vordergrund.
Das Verhandlungsergebnis von 9,2% ab 1. Februar lässt sich auf Basis der beschriebenen Forderungen wie folgt bewerten. Das Ziel einer Erhöhung mit 1. Jänner konnte nicht durchgesetzt werden. Auch die kompensierenden Forderungen eines entsprechend höheren prozentuellen Abschlusses oder einer einmaligen Prämie wurden nicht erreicht. Ein Abschluss für 2024, der für das gesamte Jahr über der Inflation oder in Höhe der öffentlichen Bediensteten liegt, wurde auch dieses Jahr verfehlt. Der um 0,05% höhere Abschluss ab 1. Februar kann den Verlust, der im Jänner entsteht, auf das Jahr gerechnet nämlich bei Weitem nicht ausgleichen. Dazu wären mit 9,98% sogar mehr als die von der GÖD geforderten 9,8% notwendig gewesen. Positiv ist allerdings zu bewerten, dass die Valorisierung für alle IST-Gehälter ohne Deckelung gilt. Die weitere, wichtige Forderung einer Attraktivierung des B1-Schemas wurde auch in diesem Jahr nicht in den KV-Verhandlungsterminen behandelt. Laut Aussendung der GÖD wird dazu eine Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden KV-Verhandlungspartnern eingerichtet. Da bereits in der Vergangenheit Verhandlungen in so einer Arbeitsgruppe gescheitert sind, kann diese Information wohl nicht als uneingeschränkt positives Zeichen aufgenommen werden.
Insgesamt bleibt also weiter deutlicher Handlungsbedarf, um die österreichischen Universitäten und damit auch die WU als attraktive Arbeitgeberinnen auf einem immer kompetitiver werdenden Arbeitsmarkt zu positionieren.
19.12.2023