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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Dissertationsprämie für alle Praedocs?

Prämie

Mit der ge­än­der­ten WUPOL „For­schungs­prä­mi­en für Pra­e­docs“ wurde ein lang­jäh­ri­ges Un­gleich­ge­wicht unter den Praedoc-​Beschäftigten end­lich auf­ge­ho­ben. Diese Leit­li­nie ge­währt seit No­vem­ber 2018 allen Univ.-Ass Praedoc-​Beschäftigten zu­sätz­lich zur Dis­ser­ta­ti­ons­prä­mie nach § 5 der Be­triebs­ver­ein­ba­rung zur Re­ge­lung der Leis­tungs­prä­mi­en und Prü­fungs­ta­xen für das wis­sen­schaft­li­che Uni­ver­si­täts­per­so­nal (€ 600) eine zu­sätz­li­che Prä­mie in Höhe von € 400, so­fern wäh­rend oder in­ner­halb von zwei Mo­na­ten nach Ende des Dienst­ver­hält­nis­ses zur WU eine Dis­ser­ta­ti­on ein­ge­reicht wird, die mit Sehr Gut oder Gut be­ur­teilt wurde. In die­sem Fall ste­hen dann ins­ge­samt € 1.000 zu. Diese zu­sätz­li­che Prä­mie von € 400 war die Ant­wort des Rek­to­rats auf die Strei­chung der Stu­di­en­ge­büh­ren­be­frei­ung von be­rufs­tä­ti­gen Stu­die­ren­den (siehe dazu un­se­re da­ma­li­gen Newsletter-​Berichte BR-​Info 05/2018 und BR-​Info 06/2018).

Lei­der waren bis­her nur glo­bal­bud­get­fi­nan­zier­te Univ.-Ass Praedoc-​Beschäftigte von die­sen Re­ge­lun­gen er­fasst, wo­hin­ge­gen dritt­mit­tel­fi­nan­zier­te Pra­e­docs und auch PhD-​KollegiatInnen nicht in den Ge­nuss die­ser Prä­mi­en ge­kom­men sind. Be­trof­fe­ne haben sich dies­be­züg­lich auch immer wie­der an den wissBR ge­wandt und wir haben diese An­fra­gen an die zu­stän­di­gen Stel­len im Haus wei­ter­ge­lei­tet und so die Pro­ble­ma­tik immer wie­der deut­lich ge­macht. Umso mehr freut es uns daher auch an die­ser Stel­le auf die ge­än­der­te Leit­li­nie zu ver­wei­sen, durch die nun­mehr (fast) alle auf Praedoc-​Basis be­schäf­tig­ten Wis­sen­schaft­le­rIn­nen bei einer mit Sehr Gut oder Gut be­ur­teil­ten Dis­ser­ta­ti­on in den Ge­nuss der haus­in­tern als „Dis­s­prä­mie“ be­kann­ten Prä­mie im der­zei­ti­gen Ge­samt­aus­maß von € 1.000 zu kom­men.

Ein­zi­ger Wer­muts­trop­fen ist dabei, dass jene Kol­le­gIn­nen, durch deren An­fra­gen die nun­mehr er­folg­te Re­gel­än­de­rung ins Rol­len ge­kom­men zu sein scheint, nicht mehr davon pro­fi­tie­ren, da sie für die neu er­fass­ten Pra­e­docs erst für ab dem 1.4.2021 ein­ge­reich­te Dis­ser­ta­tio­nen zur An­wen­dung kommt. Au­ßer­dem sind auch ei­ni­ge Praedoc-​Beschäftigte wei­ter­hin vom Bezug die­ser Dis­s­prä­mie aus­ge­schlos­sen. Ge­meint sind glo­bal­bud­get­fi­nan­zier­te Se­ni­or Lec­tu­rer und Se­ni­or Sci­en­tist Praedoc-​Beschäftigte, bei denen es durch­aus denk­bar ist, dass sie neben ihrer Tä­tig­keit an der WU ein Dis­ser­ta­ti­ons­stu­di­um sehr er­folg­reich ab­schlie­ßen. Nach den For­mu­lie­run­gen so­wohl in der Be­triebs­ver­ein­ba­rung als auch in der ab­ge­än­der­ten WUPOL sind diese Ka­te­go­rien wei­ter­hin nicht an­ge­spro­chen.

30.04.2021

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