Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Arbeiterkammerwahl - Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig!
Im Vorfeld der im April stattfindenden Arbeiterkammerwahl luden die beiden WU-Betriebsräte am 14. Februar zu einer Informationsveranstaltung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der drei Arbeitnehmer*innenvertretungen Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Betriebsrat. Gemeinsamer Tenor war: Die Beteiligung an der bevorstehenden Wahl zur Arbeiterkammer ist wichtig für die Stärkung der Interessen der österreichischen Arbeitnehmer*innen.
Die Betriebsräte sind die zentrale Arbeitnehmer*innenvertretung auf betrieblicher Ebene. Sie handeln Betriebsvereinbarungen aus, greifen Anliegen direkt aus der Belegschaft auf und leisten auch erste Beratungsarbeit für Arbeitnehmer*innen, beispielsweise in Arbeitsrechtsfragen. Der Schwerpunkt der Informationsveranstaltung lag allerdings nicht auf der betrieblichen, sondern der überbetrieblichen Arbeitnehmer*innenvertretung.
Hier stellte Johann Zöhling, Mitglied des Präsidiums der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1 (GÖD) und deren Bereichsleiter für die Kollektivverträge, die Gewerkschaftsarbeit vor. Als zentrale Aufgabe der Gewerkschaften hob er den Abschluss von Kollektivverträgen hervor. Darüber hinaus gebe es Unterstützung für Betriebsräte (zum Beispiel beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen), Schulungen, Rechtsberatung und -vertretung für Gewerkschaftsmitglieder. Gegebenenfalls organisiert eine Gewerkschaft auch Streiks. In der Diskussion ging es vor allem um die Frage der Kollektivverträge. Obwohl die Abdeckung durch Kollektivverträge in Österreich bei im Vergleich zu anderen Ländern ungewöhnlich hohen 98% liegt, ist die Lage im Wissenschaftsbereich weniger rosig. Der Kollektivvertrag zwischen dem Dachverband der Universitäten und der GÖD gilt nur für die im Rahmen des Universitätsgesetzes von 2002 ausgegliederten Universitäten, nicht für Privatuniversitäten und nicht für die Fachhochschulen. Inzwischen gibt es in Österreich mit der Central European University (CEU), die von der rechtsnationalistischen Orbán-Regierung aus Ungarn hinausgedrängt wurde, zumindest eine stark profilierte Privatuniversität. Aber auch bei ausgegliederten Universitäten gibt es eine Personalgruppe, die nicht vom Kollektivvertrag erfasst ist: Jene Lektor*innen, die nicht als Arbeitnehmer*innen, sondern auf Basis eines freien Dienstvertrags beschäftigt sind. Eine Debatte gab es auch um die Gehaltsstruktur des B-Schemas im Kollektivvertrag, unter das die meisten wissenschaftlichen Bediensteten fallen. Hier geht es unter anderem um zusätzliche dienstzeitabhängige Gehaltssprünge. Von Teilnehmer*innen wurde aber auch betont, dass eine Verkürzung der bereits bestehenden dienstzeitabhängigen Gehaltssprünge von acht Jahren auf einen kürzeren Zeitraum unbedingt wünschenswert sei. Von Seiten des allgemeinen Personals entspann sich weiters eine lebhafte Debatte um die Frage der Einstufungen in der Gehaltstafel des allgemeinen Personals.
Die Gewerkschaften arbeiten eng mit der Arbeiterkammer 2 (AK) zusammen. Diese war auf der Veranstaltung durch Wolfgang Kozak vertreten, der sich dort ua auch mit dem universitären Arbeitsrecht beschäftigt. Alle Arbeitnehmer*innen in Österreich, und damit auch jene an den österreichischen Universitäten (sofern sie nicht öffentlich Bedienstete sind) unterliegen der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer. Diese bringt auf Basis ihrer Forschungsarbeit Arbeitnehmer*innengesichtspunkte in Gesetzesvorhaben ein, unterstützt Betriebsräte mit fachlicher Expertise und bietet individuelle Beratung und Rechtsschutz für ihre Mitglieder. Wie Wolfgang Kozak deutlich machte, hat die Arbeiterkammer in den letzten Jahren ihre Expertise im Bereich Universitäten und Wissenschaft gezielt ausgebaut. Über die Schwerpunkte der AK-Arbeit entscheidet die AK-Vollversammlung, deren Zusammensetzung bei der anstehenden AK-Wahl bestimmt wird. Zur Wahl treten konkurrierende Listen an, die oftmals politischen Parteien nahestehen. Zwei Kandidatinnen aus dem Universitätsbereich, die an wählbarer Stelle auf Listen platziert sind, sind Angelika Schmidt, frühere Vorsitzende des WU-Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal, und Marion Polaschek, die als Mitarbeiterin der Uni Wien bereits Arbeiterkammerrätin ist. Beide betonten im Rahmen der Veranstaltung, dass die Arbeiterkammer für das Einbringen von universitätsspezifischen Arbeitnehmer*innenanliegen sehr wichtig sei.
Allgemein wurde die Wichtigkeit der Wahlbeteiligung an der AK-Wahl für die Stärkung der Arbeitnehmer*innenvertretungen betont. Dies gelte insbesondere in einem Kontext, in dem bestimmte politische Kräfte das bestehende System der Arbeitnehmer*innenvertretungen in Frage stellen.
Gerne rufen wir daher erneut dazu auf, bei der bevorstehenden Arbeiterkammerwahl die Stimme abzugeben. Diese Möglichkeit besteht für Beschäftigte der WU ab dem 10. April 2024 direkt an der WU und zwar zu folgenden Zeiten und an folgenden Orten:
TAG | ORT | ZEIT |
Mittwoch, 10.04.2024 | TC Hall | 10:00 - 16:00 |
Donnerstag, 11.04.2024 | TC Hall | 09:00 - 15:00 |
Montag, 15.04.2024 | TC Hall | 09:00 - 15:00 |
Dienstag, 16.04.2024 | TC Hall | 11:00 - 18:00 |
Dienstag, 23.04.2024 | SiSa 6, AD | 09:00 - 14:00 |
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1 Weitere Infos zur GÖD finde sich in diesem Beitrag: https://www.wu.ac.at/universitaet/organisation/interessensvertretungen/betriebsrat-fuer-das-wissenschaftliche-personal/newsletter/br-info-6-2023-27112023/hintergrundinformationen-zu-gewerkschaften-und-kv-verhandlungen/
2 Weitere Infos zur Arbeiterkammer finden sich in diesem Beitrag: https://www.wu.ac.at/universitaet/organisation/interessensvertretungen/betriebsrat-fuer-das-wissenschaftliche-personal/newsletter/br-info-7-2023/allgemeine-informationen-zur-arbeiterkammer-in-oesterreich/
22.03.2024