Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Universitätsfinanzierung mit Fragezeichen
Die Finanzierung der gesamten österreichischen Universitätslandschaft steht derzeit auf eher dünnen Beinen. Vor den Neuwahlen am kommenden Sonntag ist es leider nicht gelungen einen überzeugenden Änderungsvorschlag für die Konkretisierung des Universitätsgesetzes zu verabschieden.
Ende Juni hat es im Parlament mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen einen Beschluss gegeben, in dem Grundzüge der Finanzierung der Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 beschlossen wurden. Hierbei wurde ein Mehrbetrag von 1,35 Mrd. Euro für diese Periode festgelegt. Ebenfalls in diesem Beschluss enthalten ist, dass bis spätestens März 2018 Konkretisierungen zur Universitätsfinanzierung zu erfolgen haben. Dieser Grundsatzbeschluss bedeutet für die einzelnen Standorte, dass es ein grundsätzliches Bekenntnis zur Ausweitung der Mittelzuweisung an die Universitäten gibt – ein Hoffnungsschimmer!
Im Sommer hat dann Wissenschaftsminister Harald Mahrer Entwürfe für die Änderungen des Universitätsgesetzes zur Begutachtung ausgesandt, mit denen die im Frühjahr schon akkordierte neue Universitätsfinanzierung im Detail geregelt werden sollte.
In diesen Entwürfen fanden sich auch die im Frühjahr in einem Dialog zwischen dem Wissenschaftsministerium und den VertreterInnen der Universitätsleitungen vereinbarten Eckpfeiler einer Studienplatzfinanzierung NEU. Zu diesem Dialog gibt es einen Bericht in einer früheren BR-Info.
Ein zentraler kritischer Punkt dieses neuen Modells war aus Sicht der Personalvertretung vor allem die Tatsache, dass für verschiedene Indikatoren und Messzahlen auf nur eine EINZIGE Personalkategorie als Referenzgröße verwiesen wurde, nämlich auf die Kennzahl des erweiterten ProfessorInnenbegriffs, der in der Wissensbilanz verwendet wird. Es wurde in keiner Weise auf andere Personalkategorien bzw. die mögliche Zusammensetzung der jeweiligen Personalstruktur eingegangen.
Die herangezogenen Leistungen in Lehre und Forschung werden aus unserer Sicht aber nur zu einem Teil von der Gruppe der ProfessorInnen geleistet. Daran sind auch alle weiteren Personalkategorien beteiligt, und dementsprechend wäre eine Berücksichtigung aller in der Lehre und Forschung tätigen Personalkategorien zielführend. Dieser Punkt wurde auch ausführlich im Rahmen der Stellungnahme der Universitätsgewerkschaften in den Diskussionsprozess eingebracht.
Auffällig bei dem Entwurf war weiters, dass hier zwar Weichen für ein konkretes Studienplatzfinanzierungsmodell an öffentlichen Universtäten gestellt wurden, viele der Spezifikationen jedoch in Durchführungsverordnungen (UniFin-Verordnung und Uni-Zugangs-Verordnung) ausgelagert wurden und damit auch politischen Verhandlungs- und Abstimmungsprozessen entzogen waren.
Dieser Gesetzesentwurf wurde nicht – wie geplant – Ende September ins Parlament eingebracht. Somit erscheinen die oben angeführten Punkte Makulatur zu sein. Es bleibt derzeit bei der beschlossenen Finanzierungszusage, wobei zu hoffen ist, dass die neue Regierung eine detaillierte Ausarbeitung der Umsetzung möglichst umgehend auf ihre Agenda setzt, dies bis spätestens März kommenden Jahres erledigt und dabei auch die bereits zuletzt angeführten Kritikpunkte v.a der Universitätsgewerkschaft mitberücksichtigt.
Wenn dies nicht gelingt, bleibt die Frage, welche Relevanz die beschlossene Budgetausweitung dann real haben wird und mit welchen Planungsdaten die einzelnen Standorte in die kommenden Jahre gehen werden.
So ein unsicherer Finanzierungshorizont ist für den Start der beginnenden Valorisierungsverhandlungen für die Kollektivvertragsgehälter natürlich nicht gerade die beste Voraussetzung. Nichtsdestotrotz ist nach den sehr unbefriedigenden Abschlüssen der letzten Jahre jetzt endlich wieder eine kräftige Gehaltserhöhung angesagt.
11.10.2017