Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Erste Bilanz der Betriebsratsarbeit

Die vierjährige Amtsperiode der bisherigen Betriebsräte geht mit Jahresende zu Ende, im November steht die Wahl des neuen Betriebsrats an. Dies soll Anlass für einen Rückblick auf die letzten vier Jahre sein.

Diese standen einerseits im Zeichen fortdauernder struktureller Bedingungen – wie der extrem heterogenen Stellung des wissenschaftlichen Personals – und andererseits im Zeichen des Neubaus und der Übersiedlung der WU an ihren neuen Standort.

Neuer Standort – dieser brachte unter anderem ein neues Schließsystem und die Anpassung von Sicherheitsstandards, die durch umfassende neue Kameraüberwachung verbessert werden sollten. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche neue Betriebsvereinbarungen notwendig. Denn mit all diesen Bereichen sind Fragen des Schutzes personenbezogener Daten angesprochen. Hier für die Beschäftigten ein möglichst hohes Schutzniveau zu garantieren, war dabei nicht nur ein Anliegen für den Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals, sondern auch für den des allgemeinen Personals. Die Ersetzung von Schlüsseln durch ein elektronisches Schließsystem ließ eine Vielzahl neuer, personenbezogener Daten entstehen – und damit eben auch einen Regelungsbedarf. Die Aushandlung dieser technischen Betriebsvereinbarungen erwies sich als sehr anspruchsvoll und zeitaufwendig. Die gefundenen Lösungen haben sich allerdings– zumindest bis jetzt – bewährt.

Die Frage des Datenschutzes wurde aber nicht allein aufgrund der Übersiedlung auf die Tagesordnung gesetzt. Auch die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung brachte die Notwendigkeit von Betriebsvereinbarungen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Hierzu zählt auch eine Vereinbarung zur Einführung eines elektronischen Personalaktes, der seit ca einem Jahr in der Verwaltung unserer Personaldaten eingesetzt wird. In absehbarer Zeit steht mit der Umstellung der Bibliotheksverwaltung auf eine cloudbasierte Lösung eine weitere Anpassung einer technischen Betriebsvereinbarung auf der Tagesordnung.

Datenschutzfragen betreffen alle KollegInnen in ähnlicher Weise. Für Schlüsselbereiche der Betriebsratsarbeit wie die Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten oder Leistungsprämien, fällt hingegen die große Heterogenität des wissenschaftlichen Personals stärker ins Gewicht. Dieses ist in eine relativ kleine und weiter abnehmende Kernbelegschaft mit dauerhafter Beschäftigung (v.a. ProfessorInnen, a.o. und AssistenzprofessorInnen, Senior Lecturers) und MitarbeiterInnen mit zeitlich befristeten Verträgen auf Qualifikations- und Projektstellen sowie teils angestellte, teils als freie DienstnehmerInnen firmierende LektorInnen aufgespalten. Überlagert wird dies durch unterschiedliche Beschäftigungsgrundlagen: Pragmatisierte BeamtInnen (immer weniger), Angestellte der Universität mit den Rechten von Vertragsbediensteten (nur eine Handvoll), Angestellte der Universität, für die dann der Kollektivvertrag gilt, …

Der Betriebsrat stellt an sich selbst den Anspruch, alle diese Gruppen wirksam zu vertreten. Das führt bei dieser Vielfalt zu hohen Anforderungen – sowohl bei der kollektiven Vertretung (beispielsweise über Betriebsvereinbarungen) als auch bei der individuellen Beratung, speziell in rechtlichen Fragen.

Aktualisiert und modifiziert wurde in Verhandlungen die Betriebsvereinbarung zu den Leistungsprämien. Hierbei wurde erreicht, dass unter anderem der Prämientopf, der für jedes Department (inklusive der zugeordneten Forschungsinstitute und Kompetenzzentren) zur Verfügung steht, ausgeweitet wurde. Damit soll der fachspezifischen Unterschiedlichkeit wissenschaftlicher Leistungsprofile Rechnung getragen werden.

Akzente vermochte der Betriebsrat in Kooperation mit dem Betriebsrat für das allgemeine Personal im Bereich der Dienstreisen und Sabbaticals zu setzen. Kontrovers war bei den Dienstreisen unter anderem, ob auch der Besuch wissenschaftlicher Tagungen eine Dienstreise darstellen kann. Diese Möglichkeit sieht die Betriebsvereinbarung vor. Vielfach werden Tagungsbesuche aber weiterhin in Form von Dienstfreistellungen, die im Rahmen der „Reisekostenzuschuss“-Richtlinie festgelegt sind, absolviert. Hier setzt sich der Betriebsrat aktuell für eine „wasserdichtere“ Lösung in der Frage des Versicherungsschutzes im Fall von Unfällen oder Erkrankungen während einer Tagungsreise ein. In dieser Frage steht allerdings ein Durchbruch aus.

Erreicht wurde hingegen eine Betriebsvereinbarung für Sabbaticals. Im Rahmen dieser Regelung kann Arbeitszeit angespart werden, um eine bestimmte Zeit mit Bezahlung aus der Arbeit aussteigen zu können. Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Beschäftigte, die unter den Kollektivvertrag fallen. Für Beamte und Vertragsbedienstete gelten vergleichbare spezifische gesetzliche Regelungen.

Allein mit dem Abschließen von Betriebsvereinbarungen ist es allerdings nicht getan. Es ist auch weiter zu verfolgen, wie sie umgesetzt werden. Daher befasst sich der Beriebsrat auch mit dem Monitoring von Beschäftigungsverhältnissen (Aufnahme, Beendigung, Struktur) und Gehältern (beispielsweise nach Bereichen oder Geschlecht).

In den letzten vier Jahren wurden auch vermehrt individuelle Anliegen, Rechtsfragen und Problemfälle an den Betriebsrat herangetragen. Wir sehen dies als Indiz der größeren Sichtbarkeit des Betriebsrats. In manchen Fällen ergab sich daraus ein Interventions- oder Verhandlungsbedarf, der über den Einzelfall hinausging. Eine der Problemzonen war hierbei in einigen Fällen die Regelung von Arbeitszeit, speziell die Frage ausreichender Zeit für die Erbringung der Qualifikationsleistungen (z.B. Doktorat).

Eine der Fragen, die den Betriebsrat intensiv beschäftigte, betraf den Umgang mit Fällen sexueller Belästigung bzw. deren Prävention. So wurde etwa seitens des Betriebsrats an einer Informationsbroschüre mit dem Titel „NEIN zu Belästigung!“ mitgearbeitet.

Viele der aufgeworfenen Fragen betreffen nicht nur den Betriebsrat der WU. Daher sind der Austausch und die Kooperation mit anderen Betriebsräten, aber auch mit der für die Universitäten zuständigen Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst (GÖD) wichtig. Bei der GÖD ist jüngst eine aktivere Rolle der Universitätssektion festzustellen.

Über all das hat der Betriebsrat in den letzten vier Jahren systematischer und intensiver informiert – über die neue geschaffene BR-Info, über die Homepage, über Veranstaltungen…

Insgesamt wurden in der Arbeitsperiode an den Betriebsrat deutlich verstärkt Aufgaben herangetragen, gleichzeitig gelang es ihm aber auch, in einige Bereichen eigene Akzente zu setzen.

27.09.2016


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