Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Berichte aus der Gewerkschaftsarbeit

Im Rahmen ihres Antrittsbesuchs bei Herrn BM Faßmann wurde den VertreterInnen der Universitätengewerkschaft seitens des Ministers zugesagt, dass der FWF die im Universitäten-Kollektivvertrag vorgesehene Gehaltsvorrückung nach dem dritten Jahr der Beschäftigung auch für ProjektmitarbeiterInnen übernehmen muss. Derzeit wurden zwar die Personalkostensätze des FWF zum 1. 2. 2018 an die Kollektivvertrags-Gehälter angepasst, die angesprochene Vorrückung wurde in diesen Personalkostensätzen allerdings wieder nicht berücksichtigt. Aus Sicht des Ministeriums stellt die landläufig geübte Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes von 75% nach drei Jahren auf 65% keine tatsächliche Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes dar, sondern eher eine Umgehung der kollektivvertraglich vorgesehenen Vorrückung.

Weiters hat die Universitätengewerkschaft im Rahmen einer exemplarischen Auswertung aufgezeigt, dass an den österreichischen Universitäten mit einer Halbierung der Lehrkapazitäten zu rechnen ist, wenn die Stellen ausscheidender bzw. pensionierter UniversitätsdozentInnen, AssistenzprofessorInnen und VertragsdozentInnen nicht rechtzeitig durch Laufbahnstelle oder Professuren besetzt werden. Als Reaktion auf diese Prognose wurde seitens des BMBWF zugesagt, diese Entwicklung an allen Standorten in den neuen Leistungsvereinbarungsverhandlungen zu überprüfen.

In Ihrer monatlichen Aussendung bittet die Universitätengewerkschaft außerdem ihre Mitglieder, eine Unterzeichnung des Don´t Smoke Volksbegehrens in Erwägung zu ziehen. Hintergrund dieser Aufforderung ist vor allem die solidarische Forderung, dass auch ArbeitnehmerInnen im Gastgewerbe rauchfreie Arbeitsplätze vorfinden sollen.

Informationen zum Unterstützungsverfahren finden sich hier.

13.03.2018

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