Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Gebäude- und Sicherheitsmanagement - Abschluss der Betriebsvereinbarung "Überwachungskameras"
Mit dem Umzug auf den neuen Standort hat sich für das Alltagsleben an der WU einiges geändert – das bezieht sich auf den Umgang mit dem Thema Sicherheit.
An den alten Standorten war untertags in fast allen Gebäuden ausreichend Sicherheitspersonal vor Ort anwesend. Am neuen Campus ist dies zwar auch der Fall, allerdings haben sich die Aufgaben des Sicherheitspersonals grundlegend geändert. Grund dafür ist ein hochmodernes Gebäude- und Sicherheitsmanagementsystem über das nun die verschiedensten Informationen in der Sicherheitsleitzentrale zusammengeführt werden.
Beim Gebäudemanagement handelt es sich z.B. um Daten der Beleuchtungssysteme, der Heizung oder auch der Beschattungsanlagen. All diese Systeme können zentral gesteuert werden und werden so eingesetzt, dass man in den einzelnen Gebäudebereichen ein angenehmes Raumklima vorfindet.
Leider ist es noch nicht allerorts gelungen, die optimalen Einstellungen zu finden – insbesondere am Beginn der Heizsaison im November hat es hier einige Ungereimtheiten gegeben, so wurden auch dem Betriebsrat einige Beschwerden vorgebracht. In den letzten Wochen ist es um dieses Thema herum ruhiger geworden. Wir hoffen, dass dies ein Zeichen für eine Verbesserung der Situation ist.
Das Sicherheitsmanagement ist aus unserer Sicht ein weitaus heikleres Thema, denn hier gibt es mittlerweile sehr viele technische Systeme, die als unterstützende Instrumente herangezogen werden können. Dazu gehören z.B. elektronische Schließsysteme, die Hinweise geben können, wo ggfs. Türen offenstehen, oder der Einsatz von Überwachungskameras, die die Kontrolle heikler Bereiche unterstützen.
Überwachungskameras waren zwar schon am alten Standort im Einsatz. Das Sicherheitskonzept am neuen Campus wurde nunmehr verändert. Überwachungskameras sind nun ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts. Der Schritt von der Gewährleistung ausreichender Sicherheit hin zu einer möglichen Überwachung stellt sich für manche dennoch als Gratwanderung dar.
Zum Schutz der ArbeitnehmerInnen sieht der Gesetzgeber deshalb vor, dass solche Kameras nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn der Betriebsinhaber (in diesem Fall die WU) mit den Betriebsräten eine Betriebsvereinbarung hierüber trifft. Diese Vereinbarung wurde in den letzten Wochen sehr intensiv zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verhandelt. Ende Februar wurden die Regelungen für den neuen Campus nun abgeschlossen und unterfertigt. Die entsprechende Betriebsvereinbarung finden Sie demnächst auf unserer Homepage.
Im Vordergrund stand hier eine klare Regelung dieser Vereinbarung auszuarbeiten, im speziellen wann Videoaufzeichnungen gespeichert werden können/dürfen, zu welchen Zwecken die Aufzeichnungen eingesehen werden dürfen und wann die Daten wieder gelöscht werden müssen.
Bei diesen Verhandlungen haben die Betriebsräte darauf geachtet, dass die Grundsätze des Datenschutzgesetzes beachtet werden – vornehmlich die Gewährleistung und der Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere dem Schutz der Menschenwürde.
Am neuen WU-Campus wurden Überwachungskameras vornehmlich in den Eingangsbereichen zu den Gebäuden, bei den Fluchttüren und im Freibereich entlang der Transversale installiert. Es gibt aber auch sog. „sensible“ Räume, wie z.B. Serverräume und IT-Schulungsräume, bei denen seitens der WU ebenfalls ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis geortet wird.
Grundsätzlich ist hier noch zu erwähnen, dass es voraussichtlich im Herbst (vereinbart wurde innerhalb eines Jahres) – eine Evaluierung diesbezüglich durchgeführt wird. Sie haben somit die Chance, sich hier einzubringen. Als Betriebsrat nehmen wir Ihre Anregungen/Kritik/Wünsche gerne in die Evaluierungsgespräche mit.
Insbesondere bei den Schulungsräumen gibt es derzeit ein noch nicht gelöstes Dilemma: Die Einstellungen der Kameras in diesen Schulungsräumen lassen sich trotz mehrfacher Einstellungsversuche derzeit nicht so verändern, dass Lehrende/TutorInnen, die dort Ihren Arbeitsplatz haben bzw. Studierende und deren Bildschirminhalte „nicht“ erfasst werden. Eine Einschränkung der Aufzeichnung auf einen Zeitraum außerhalb der betreuten Zeiten wird noch geprüft. Die Kameras werden deshalb derzeit nicht auf geschalten, für den Betriebsinhaber stellt eine fehlende Videoüberwachung in diesen Räumen aber ein zu großes Sicherheitsrisiko – insbesondere hinsichtlich Diebstahl und Vandalismus – dar. Deshalb werden die Räume bis zur endgültigen Klärung der technischen Aufzeichnungsmöglichkeiten zu den Nacht- und Wochenendöffnungszeiten nicht benutzbar sein. In Absprache mit allen Beteiligten wird es hier aber sicher bald eine zufriedenstellende Lösung geben, die alle angesprochenen Aspekte berücksichtigt.
Sollten Sie im Zusammenhang mit den Themen Gebäude- und Sicherheitsmanagement Probleme haben, so wenden Sie sich bitte - wenn es nicht lokal durch Personen Ihres Vertrauens geregelt werden kann - an uns. Wir werden uns vertraulich um die Klärung des Problems kümmern.