Eine Gruppe von Menschen verlässt das D1 Gebäude.

Visum und Aufenthaltsbewilligung

Einreise nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich müssen Sie unbedingt die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visum und Aufenthaltstitel beachten. Diese hängen von Ihrer Staatsbürgerschaft, dem Aufenthaltszweck und der beabsichtigten Aufenthaltsdauer in Österreich ab.


Staatsangehörige von EU, EWR/Staaten und der Schweiz

Es kommt die Visum- und Niederlassungsfreiheit zur Geltung, sofern Sie über ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich benötigen Sie ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Innerhalb der ersten vier Monate Ihres Aufenthalts müssen Sie eine "Anmeldebescheinigung" beantragen. Weitere Infos finden Sie hier.


Drittstaatsangehörige

Wenn Sie keine EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie sgenannte/r "Drittstaatenangehörige/r" und benötigen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel. Weitere Infos finden Sie hier.
 

Bitte beachten Sie: Die Webseite des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD) bietet Ihnen umfassende und aktuelle Informationen zum Thema Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von Studierenden in Österreich. Bei Unklarheiten oder vertiefenden Fragen kontaktieren Sie bitten den OeAD.
 

Meldung in Österreich

Nach der Einreise nach Österreich oder einem Umzug muss innerhalb von 3 Tagen (es zählen nur Werktage) eine Meldung bzw. Ummeldung bei dem zuständigen "Magistratischen Bezirksamt" durchgeführt werden. Vor der Abreise muss eine Abmeldung erfolgen. 

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.

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