Studierende lernen in der Bibliothek

Dissertation

Dissertationen sind wissenschaftliche Arbeiten, die anders als Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen. Das bedeutet, dass hinsichtlich Umfang, Literaturverarbeitung, systematischer Aufbereitung und Analyse des Themas deutlich höhere Anforderungen als bei einer Diplom- oder Masterarbeit gestellt werden. Insbesondere müssen vertiefte Kenntnisse der wichtigsten Theorien und Methoden des Faches nachgewiesen und ein Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft geleistet werden. Die Dissertation bildet den Schwerpunkt des Doktoratsstudiums und wird über die Dauer des Studiums in engem Kontakt mit den Betreuenden stetig weiterentwickelt. Auf die Möglichkeit einer kumulativen Dissertation sei an dieser Stelle hingewiesen, die diesbezüglichen Modalitäten variieren jedoch und sind mit den Betreuer*innen abzuklären.

Department-Richtlinien für kumulative Dissertationen

Richtlinien des Departments Finance, Accountings and Statistics (01.10.2024)
Richtlinien des Departments Management (2018)
Richtlinien des Departments Marketing (30.11.2016)
Richtlinien Department Sozioökonomie (26.6.2024)
Richtlinien Department Strategy & Innovation (01.07.2024)
Richtlinien des Departments Volkswirtschaft (für Doktorat, 2024); für das PhD Label Economics, siehe hier
Richtlinien des Departments Wirtschaftsinformatik und Operations Management (22.06.2010)
Richtlinien des Departments Wirtschaftskommunikation (17.04.2024)
Richtlinien des Departments Welthandel (16.01.2019)

Die Liste ist noch unvollständig und wird im Sommersemester 2024 laufend ergänzt.

Einreichung der Dissertation (Regelung bis 28. Februar 2025)

Einreichung der Dissertation (Regelung ab 01. März 2025)

Abstracts

In die Dissertation sind Abstracts in Textsprache und englischer Sprache aufzunehmen.

Was ist ein Abstract?

Ein Abstract ist eine Art der Inhaltsdarstellung in natürlicher Sprache, die den Inhalt eines existierenden oder geplanten Dokumentes objektiv, vollständig und verdichtet wiedergibt. Ziel ist es, dass der Leser / die LeserIn des Abstracts die Arbeit hinsichtlich ihrer Relevanz beurteilen kann, ohne sie vollständig lesen zu müssen.

Woraus besteht ein Abstract?

  • Thema der Arbeit (keine Titelwiederholung!)

  • Sachgebiet und Zielsetzungen

  • Hypothesen und verwendete Methoden

  • Ergebnisse/Resultate

  • Schlussfolgerungen/Ausblick

Worauf muss man beim Schreiben des Abstracts achten?

  • Objektivität: Wertungen sind nicht zulässig.

  • Vollständigkeit: Es muss für Fachkundige ohne Rückgriff auf das Originaldokument verständlich sein.

  • Kürze: Es sollte so kurz wie möglich sein (MS Word z.B. bietet eine Funktion zum Zählen von Zeichen an).

  • Verständlichkeit: Es sind möglichst weitverbreitete Fachausdrücke zu verwenden. Fachbezogene Abkürzungen sind zu vermeiden oder im Abstract zu erklären.

  • Genauigkeit: Inhalte, Meinungen und Akzentsetzungen des Dokuments dürfen nicht verändert werden. Eine Aufzählung von in der Arbeit nicht enthaltenen Themen/Fragestellungen soll vermieden werden.

Sperre der Dissertation

In Ausnahmefällen können Verfasser*innen einen Ausschluss der Benützung einer Dissertation beantragen (“Sperre”). Dies ist nur möglich, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Interessen gefährdet sind. Die Sperre muss vom Programmdirektor genehmigt werden. Die übliche Dauer der Sperre beträgt ein Jahr. Die gesetzlich festgelegte Maximaldauer beträgt fünf Jahre.

Im Leitfaden für die Sperre von wissenschaftlichen Arbeiten sind sämtliche Informationen zu diesem Thema verfügbar.

Plagiate

An der WU werden alle zur Beurteilung abgegebenen Abschlussarbeiten einer Plagiatsprüfung unterzogen.

Ein Plagiat liegt vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Wiedergabe fremden geistigen Eigentums ohne entsprechender Quellenangabe. Ein Plagiat liegt insbesondere dann vor, wenn man

  • Zitate verwendet, ohne die entsprechenden Quellen zu nennen

  • Arbeiten (oder Teile davon) aus dem Internet herunterlädt und sie dann für die eigene ausgibt

  • die Arbeit anderer (oder Teile davon) für die eigene ausgibt ("Ghostwriting")

  • fremdsprachige Arbeiten (oder Teile davon) übersetzt und ohne Quellenangabe übernimmt

  • ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) in verschiedenen Seminaren oder als unterschiedliche Arbeiten einreicht ("Selbstplagiat")

Detaillierte Informationen zu möglichen studienrechtlichen und strafrechtlichen Folgen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zum Thema Plagiate oder haben Sie ein Plagiat entdeckt, schreiben Sie eine E-Mail an die Abteilung Studieninformation.