Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück
89 | Bestellung des Vizerektors für Lehre: Bestellung eines Lehrgangsleiters gemäß III. Hauptstück § 24 Abs. 5 der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien |
90 | Bestellung des Vizerektors für Lehre: Bestellung von Programmdirektoren gemäß III. Hauptstück § 24 Abs 1 der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien |
91 | Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Volkswirtschaftstheorie- und politik" an Herrn Mag. Dr. Engelbert STOCKHAMMER |
92 | Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Wirtschaftsinformatik" an Herrn Dr. Mark STREMBECK |
93 | Bestellung von Lehrgangsleitern für Universitätslehrgänge |
94 | Abteilungseinrichtung im Vizerektorat für Infrastruktur und Personal |
95 | Interne Verfügungsberechtigungen Leiter/in Admin Finance |
96 | Bevollmächtigung Admin Finance |
97 | Studienplan für das Masterstudium Quantitative Finance |
98 | Studienplan für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen |
99 | Bevollmächtigung |
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück89)
Bestellung des Vizerektors für Lehre:
Bestellung eines Lehrgangsleiters gemäß III. Hauptstück § 24 Abs. 5
der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien
Der Vizerektor für Lehre hat mit Zustimmung des Senats Herrn Univ.Prof. Dr. Bodo SCHLEGELMILCH, Ph.D., D.Litt., zum Lehrgangsleiter des Universitätslehrgangs "Carlson-WU Executive MBA-Studium" für einen Zeitraum von 4 Jahren (Beginn der Bestellung: Datum der Verlautbarung im Mitteilungsblatt) bestellt.
Der Vizerektor für Lehre
Univ.Prof. Dr. Karl Sandner
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück90)
Bestellung des Vizerektors für Lehre:
Bestellung von Programmdirektoren gemäß III. Hauptstück § 24 Abs 1
der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien
Der Vizerektor für Lehre hat mit Zustimmung des Senats folgende Programmdirektoren und stellvertretende Programmdirektoren für einen Zeitraum von 4 Jahren bestellt (Beginn der Bestellung jeweils: Datum der Verlautbarung im Mitteilungsblatt):
· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. Raimund BOLLENBERGER zum Programmdirektor und Herrn Univ.Prof. DDr. Christoph GRABENWARTER zum stellvertretenden Programmdirektor für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. Raimund BOLLENBERGER zum
stellvertretenden Programmdirektor für das Masterstudium Wirtschaftsrecht.
· Bestellung von Herrn o.Univ.Prof. Dr. Stefan BOGNER zum Programmdirektor und Herrn Univ.Prof. Dr. Stefan PICHLER sowie Herrn Univ.Prof. Dr. Christian Riegler zu stellvertretenden Programmdirektoren für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen.
· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. techn. Kurt HORNIK zum Programmdirektor
und Herrn Univ.Prof. Dr. Stefan PICHLER zum stellvertretenden Programmdirektor
für das Masterstudium Quantitative Finance.
· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. Günter K. STAHL zum stellvertretenden Programmdirektor für das Masterstudium CEMS-MIM.
Der Vizerektor für Lehre
Univ.Prof. Dr. Karl Sandner
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück91) Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Volkswirtschaftstheorie- und politik" an Herrn Mag. Dr. Engelbert STOCKHAMMER
Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück92) Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Wirtschaftsinformatik" an Herrn Dr. Mark STREMBECK
Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück93)
Bestellung von Lehrgangsleitern für Universitätslehrgänge
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück
94)
Abteilungseinrichtung im Vizerektorat für Infrastruktur und Personal
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück95) Interne Verfügungsberechtigungen Leiter/in Admin Finance
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück96) Bevollmächtigung Admin Finance
Gemäß § 8 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Vorstand des Departments Finance and Accounting, Herr o. Univ. Prof. Dr. Stefan Bogner, folgende Bevollmächtigung:
Frau Mag. Dorothea Grimm, Leiterin der Einheit Admin Finance, wird ab 1.1.2009 zum Abschluss aller in den Wirkungsbereich der Einheit fallenden Rechtsgeschäfte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets bis zu einer Höhe von € 2.000,- bzw einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bevollmächtigt.
§ 3 der Richtlinie des Rektorates für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist sinngemäß anzuwenden.
Die Weitergabe dieser Vollmacht ist nicht zulässig.
o. Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner
Vorstand des Departments Finance and Accounting
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück
97)
Studienplan für das Masterstudium Quantitative Finance
LINK
Univ.Prof. Dr. Gabriel Obermann
stv. Vorsitzender des Senats
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück
98) Studienplan für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen
LINK
Univ.Prof. Dr. Gabriel Obermann
stv. Vorsitzender des Senats
Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück99) Bevollmächtigung
Gemäß § 28 Universitätsgesetz und § 1 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Vizerektor für Personal und Infrastruktur folgende Vollmacht.
1. Herr Univ. Prof. Dr. Karl Sandner, Vizerektor für Lehre und Herr Mag. Oliver Vettori, Leiter der Abteilung Qualitätsmanagement und Program Delivery, werden im Rahmen des Projekts learn@wu zum Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen mit den wissenschaftlichen Projektmitarbeiter/inne/n im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel höchstens bis zu dreijähriger Laufzeit bevollmächtigt.
Beim Abschluss dieser Verträge sind die universitätsinternen Regelungen, insbesondere über die Mindestinhalte dieser Verträge einzuhalten. Ebenso wird die Vollmacht für Änderungen und einvernehmliche Lösungen dieser Verträge erteilt.
2. §§ 7 und 8 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien sind sinngemäß anzuwenden.
Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek
Vizerektor für Personal und Infastruktur