Mitteilungsblatt vom 31. Oktober 2007, 6. Stück
24 | Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002 |
25 | Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter |
26 | Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002 |
27 | Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter |
28 | EU-JOB Information |
29 | Stellenausschreibung der Akademie der bildenden Künste Wien |
30 | Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal |
Mitteilungsblatt vom 31. Oktober 2007, 6. Stück24)
Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002Folgende Angehörige des wissenschaftliches Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Modellierung von Ratingprozessen und Ratingvalidierung | Univ.Prof. Dr. Stefan Pichler |
ISO26000 Workshop | Dr. Reinhard Steurer |
NÖ-AZ Ausflugsziele | Univ.Doz. Dr. Andreas Zins |
Die Bedeutung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage in Österreich | Univ.Prof. Dr. Josef Schuch |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
25) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Symposium zum Betriebspensionsrecht | ao.Univ.Prof. Dr. Monika Drs |
Evaluierung Studienfondsprogramm | o.Univ.Prof. Dr. Reinhard Moser |
Kompetenz Tschechien | ao.Univ.Prof. Dr. Jürgen Mühlbacher |
Forschungsvertrag Prof. Renate Meyer | ao.Univ.Prof. Dr. Renate Meyer |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
26)
Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Modellieren von unbeobachteter Heterogenität mit Mischungen | Dipl.Ing. Dr. Bettina Grün |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
Mitteilungsblatt vom 31. Oktober 2007, 6. Stück
27) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Anbahnung FP7 Societal Model | Dr. Reinhard Steurer, PD Dr. André Martinuzzi |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
Mitteilungsblatt vom 31. Oktober 2007, 6. Stück
28) EU-JOB Information
Das Generalsekretariat des Rates - Juristischer Dienst - veröffentlichte zwei Stellen eines Direktors (m/w) in der
- Direktion 1 - Arbeitsbereiche AStV (1. Teil) (Ref. AD/062)
sowie in der
- Direktion 6 - Interinstitutionelle Beziehungen (Ref. AD/063)
Einstufung: AD 14
Die Bewerbungen sind entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens 14.11.2007 per Einschreiben an die im Ausschreibungstext angegebene Adresse zu übermitteln. Es gilt das Datum des Poststempels.
29)
Stellenausschreibung der Akademie der bildenden Künste Wien
Wir wenden uns an Damen und Herren mit Reifeprüfung, die zusätzlich durch ausgezeichnete EDV- und Englischkenntnisse überzeugen.
Das Aufgabengebiet umfasst die administrative Unterstützung der Abteilungsleitung sowie die selbständige und eigenverantwortliche Erledigung der durch die einschlägigen Gesetze und Verordnungen vorgegebenen Aufgabenstellung im Bereich des Studien- und Prüfungswesens (z.B. Zulassung/Fortsetzung zum Studium, Überprüfung der Antrittsvoraussetzung zu Diplomprüfungen, Parteienverkehr mit Beratung und Auskunftserteilung). Kommunikationsfreude und Flexibilität werden ebenso vorausgesetzt wie Selbständigkeit und Teamfähigkeit.
Interessierte Damen und Herren senden uns ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzahl 30/2007 bis 15.11.2007 (Datum des Poststempels) an die angegebene Kontaktadresse:
Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung
Schillerplatz 3 | 1010 Wien | www.akbild.ac.at
Tel.: 01 588 16 - 276 | Fax: 01 588 16 - 275 | e-mail: e.moor@akbild.ac.at
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Mitteilungsblatt vom 31. Oktober 2007, 6. Stück30)
Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches PersonalAllgemeine Informationen: Frauenförderung: Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungs-gesprächen einzuladen.
· An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich
· Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.
AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Vizerektorat für Lehre ist voraussichtlich ab 1. Dezember 2007 bis 30. November 2008 eine Stelle für einen Studienassistenten/eine Studienassistentin Typ 1 (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF) halbbeschäftigt zu besetzen.
Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
Studium der Wirtschaftspädagogik, gültige Inskription
Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
mindestens 20 ECTS in wirtschaftspädagogischen Fächern, Word-, Excel- und Powerpoint-Kenntnisse; Authentizität und Kompetenz im sozialen Umgang, SPSS-Kenntnisse, Erfahrung in der empirischen Sozialforschung
Kennzahl: 93205
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien (sekretariatpersabt@wu-wien.ac.at) zu richten.
Ende der Bewerbungsfrist: 21. November 2007
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt