Mitteilungsblatt vom 11. Jänner 2006, 14. Stück
Mitteilungsblatt vom 11. Jänner 2006, 14. Stück
73 | Änderung der Geschäftsordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien |
74 | Organisationsplan der Wirtschaftsuniversität Wien |
75 | EU-Joboffensive der Bundesregierung: Stellenausschreibung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung |
76 | Ausschreibungen von Stellen für Allgemeine Universitätsbedienstete |
Mitteilungsblatt vom 11. Jänner 2006, 14. Stück
73) Änderung der Geschäftsordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien
Gemäß § 22 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) wird die Geschäftsordnung des Rektorats, Mitteilungsblatt 2003/2004, 2. Stück, Nr. 7, vom 15. Oktober 2003, genehmigt vom Universitätsrat der Wirtschaftsuniversität Wien in seinen Sitzungen vom 9. Oktober 2003 und 16. Dezember 2005, wie folgt geändert:
Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
Für das Rektorat:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des Rektorats gemäß § 22 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Geschäftsordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien (Fassung 1. Jänner 2006)
Gemäß § 22 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) wird nachstehende Geschäftsordnung, genehmigt vom Universitätsrat der Wirtschaftsuniversität Wien in seinen Sitzungen vom 9. Oktober 2003 und 16. Dezember 2005, erlassen:
Mitglieder des Rektorats
§ 1 Das Rektorat besteht aus der Rektorin/dem Rektor und vier Vizerektorinnen/Vizerektoren mit folgenden Aufgabenbereichen: Vizerektorin/Vizerektor für Forschung, Internationales und External Relations
Vizerektorin/Vizerektor für Lehre
Vizerektorin/Vizerektor für Infrastruktur und Neue Geschäftsfelder
Vizerektorin/Vizerektor für Finanzen
Wahl, Funktionsperiode
§ 2 Hinsichtlich der Wahl bzw. der Abberufung der Rektorin/des Rektors und der Vizerektorinnen/Vizerektoren sowie der Funktionsperiode gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Rektorat
§ 3 (1) Folgende Angelegenheiten entscheiden alle Mitglieder des Rektorats gemeinsam:
1. Aufgaben gemäß § 22 Abs 1 UG 2002 sowie alle sonstigen im UG 2002 ausdrücklich dem Rektorat zugewiesenen Aufgaben (siehe Anhang)
2. Grundprinzipien der Wahrnehmung von ressortspezifischen Angelegenheiten
3. Alle Angelegenheiten von strategischer Bedeutung, das sind Maßnahmen mit langfristiger oder weit reichender Bedeutung sowie Angelegenheiten mit deutlicher Innen- oder Außenwirkung
4. Alle Angelegenheiten, die mehr als zwei Ressorts gemeinsam betreffen
5. Alle Angelegenheiten des Rektorats, die der Zustimmung oder Genehmigung des Universitätsrats unterliegen
6. Konflikte zwischen zwei Ressorts, die bilateral nicht gelöst werden können
7. Kompetenzkonflikte zwischen dem Rektorat und den Mitgliedern des Rektorats
(2) Die Rektorin/der Rektor ist Vorsitzende/Vorsitzender und Sprecherin/Sprecher des Rektorats.
(3) Sitzungen des Rektorats werden von der Rektorin/dem Rektor einberufen. Jedes Mitglied des Rektorats kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
(4) Das Rektorat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Rektorats zur jeweiligen Sitzung eingeladen wurden und mindestens drei Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind. Das Rektorat entscheidet einstimmig.
(5) Beschlüsse des Rektorats können auch im Umlaufweg gefasst werden, wenn alle Mitglieder einer Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.
Ressortübergreifende Angelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten
§ 4 (1) Alle Angelegenheiten, die zwei Ressorts betreffen, sind von den beiden jeweiligen Mitgliedern des Rektorats gemeinsam wahrzunehmen.
(2) Wirtschaftliche Angelegenheiten sind von der Vizerektorin/ dem Vizerektor für Finanzen und vom jeweils zuständigen Mitglied des Rektorats nach Maßgabe einer vom Rektorat zu erlassenden Verfügungsberechtigung in finanziellen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Rektorin/Rektor
§ 5 Der Rektorin/dem Rektor obliegen folgende Angelegenheiten:
(1) ressortspezifische Angelegenheiten:
1. Personalwesen einschließlich Leitung des Amts der Universität
2. Allgemeine Rechtsfragen
3. Interne Revision
(2) nicht ressortspezifische Angelegenheiten:
1. Koordination des Rektorats hinsichtlich der Zuständigkeiten gemäß § 3 Abs 1 mit Ausnahme studienrechtlicher Angelegenheiten
2. Koordination der Umsetzung der Entscheidungen des Rektorats
3. Leitung und Koordination des Rats der Department-Vorständ/inn/e/n
4. Koordination ressortübergreifender strategischer Anliegen der WU
5. Strategische Organisationsentwicklung - Grundprinzipien der Organisation
6. Zusammenarbeit mit dem Universitätsrat
Vizerektorin/Vizerektor für Forschung, Internationales und External Relations
§ 6 Der Vizerektorin/dem Vizerektor für Forschung, Internationales und External Relations obliegen folgende Angelegenheiten:
1. Marketing
2. Interne und externe Kommunikation
3. Internationale Angelegenheiten einschließlich internationaler Lehre
4. Forschung
5. Bibliothekswesen
6. Evaluierung der Forschung
Vizerektorin/Vizerektor für Lehre
§ 7 Der Vizerektorin/dem Vizerektor für Lehre obliegen folgende Angelegenheiten:
(1) ressortspezifische Angelegenheiten:
1. Studien- und Prüfungsangelegenheiten
2. Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz gemäß Satzung
3. Qualitätsmanagement, insbesondere Evaluierung der Lehre
(2) nicht ressortspezifische Angelegenheiten:
1. Koordination des Rektorats in studienrechtlichen Angelegenheiten
Vizerektorin/Vizerektor für Infrastruktur und Neue Geschäftsfelder
§ 8 Der Vizerektorin/dem Vizerektor für Infrastruktur und Neue Geschäftsfelder obliegen folgende Angelegenheiten:
1. IT
2. Angelegenheiten des Raum- und Facility Management
3. Beschaffungswesen
4. Raum- und Sachinvestitionen
5. Weiterbildung
6. Neue Geschäftsfelder
Vizerektorin/Vizerektor für Finanzen
§ 9 Der Vizerektorin/dem Vizerektor für Finanzen obliegen folgende Angelegenheiten:
1. Finanz- und Rechnungswesen
2. Controlling
Außenvertretung
§ 10 (1) Das Rektorat wird durch die Rektorin/den Rektor vertreten.
(2) In den Angelegenheiten gemäß § 4 erfolgt die Vertretung durch die jeweiligen Mitglieder des Rektorats nach Maßgabe der vom Rektorat zu erlassenden Verfügungsberechtigung.
(3) In ihren jeweiligen Aufgabenbereichen vertreten die Rektorin/der Rektor bzw. die Vizerektorinnen/Vizerektoren selbstständig die Wirtschaftsuniversität Wien.
Aufsicht über Universitätseinrichtungen
§ 11 (1) Jedem Mitglied des Rektorats ist die Aufsicht gemäß § 22 Abs 2 UG 2002 über die ihm gemäß Organisationsplan zugeordneten Universitätseinrichtungen übertragen.
(2) Die/Der jeweilige Vizerektorin/Vizerektor nimmt für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der ihr/ihm gemäß Organisationsplan zugeordneten Universitätseinrichtungen auch die oberste Dienst/Fachaufsicht für die Rektorin/den Rektor wahr.
Stellvertretung
§ 12 (1) Die Stellvertretung der einzelnen Mitglieder des Rektorats wird vom jeweiligen Mitglied im Einzelfall festgelegt und auf der Homepage des Rektorats http://www.wu-wien.ac.at/rektorat/ bekannt gegeben.
(2) Für den Fall, dass keine Vertretungsregelung getroffen wurde, insbesondere bei Gefahr im Verzug, und bei Befangenheit gelten folgende Vertretungsregeln:
Zu vertreten | Vertretung |
Rektorin/Rektor | Vizerektorin/Vizerektor für Lehre |
Vizerektorin/Vizerektor für Forschung, Internationales und External Relations | Vizerektorin/Vizerektor für Lehre |
Vizerektorin/Vizerektor für Finanzen | Rektorin/Rektor |
Vizerektorin/Vizerektor für Lehre | Vizerektorin/Vizerektor für Forschung, Internationales und External Relations |
Vizerektorin/Vizerektor für Infrastruktur und Neue Geschäftsfelder | Rektorin/Rektor |
(3) Ist auch die Stellvertreterin/der Stellvertreter verhindert oder befangen, wird diese/dieser durch die Rektorin/den Rektor vertreten. Ist die Rektorin/der Rektor eine der zu vertretenden Personen wird diese/dieser durch die Vizerektorin/den Vizerektor für Forschung, Internationales und External Relations vertreten.
Obliegenheiten der Mitglieder des Rektorats
§ 13 Die Mitglieder des Rektorats sind bei ihrer Tätigkeit zu entsprechender Sorgfalt verpflichtet. Sie haben dabei die rechtlichen Bestimmungen sowie die Grundprinzipien der Wahrnehmung der ressortspezifischen Angelegenheiten zu beachten. Die Mitglieder des Rektorats sind in dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden (§ 13 Abs 2 UOG 1993); die Vizerektorinnen/Vizerektoren sind in dieser Funktion auch an keine Weisungen oder Aufträge der Rektorin/des Rektors gebunden.
Anhang
Aufgaben des Rektorats gemäß § 3 Abs 1 Z 1 Geschäftsordnung des Rektorats
Aufgaben des Rektorats gemäß § 22 Abs 1 UG 2002:
Das Rektorat leitet die Universtität und vertritt diese nach außen. Es hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die durch dieses Bundesgesetz nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Insbesondere zählen zu seinen Aufgaben:
Zusätzlich dem Rektorat im UG 2002 zugewiesene Aufgaben:
§ 13a Abs 2: Entsendung von Beisitzern in die Schlichtungskommission;
§ 15 Abs 1: Führung der Gebarung der Universität;
§ 21 Abs 14: Mitwirkung an der Abberufung eines Mitglieds des Universitätsrats;
§ 22 Abs 6: Erlassung der Geschäftsordnung des Rektorats;
§ 26 Abs 3 und § 27 Abs 3: Entscheidung über Verwendung der Kostenersätze;
§ 26 Abs 4: Untersagung von Projekten gemäß § 26 Abs 1;
§ 27 Abs 1: Entziehung der Berechtigung gemäß § 27 Abs 1;
§ 47 Abs 1: Fristsetzung bzw. Ersatzvornahme im Zusammenhang mit der Säumnis von Organen;
§ 60 Abs 3: Nachsichterteilung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlagen bei der Zulassung zum Studium;
§ 61 Abs 1 und Abs 5: Festsetzung der allgemeinen Zulassungsfrist sowie Abweichungen für Universitätslehrgänge etc.;
§ 63 Abs 11: Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zum Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache;
§ 64 Abs 1 Z 3, Abs 4: Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen im Einzelfall;
§ 64 Abs 2: Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse;
§ 68 Abs 3 und § 71 Abs 2: Feststellung des Erlöschens der Zulassung zu ordentlichen bzw. außerordentlichen Studien;
§ 92 Abs 2: Entscheidung über den Erlass des Studienbeitrags;
§ 92 Abs 5: Verpflichtung von Studierenden zur nachträglichen Entrichtung des Studienbeitrags;
§ 92 Abs 6: Verpflichtung von Studierenden zur Entrichtung des doppelten Studienbeitrags;
§ 98 Abs 2: Ausschreibung von Stellen für Universitätsprofessorinnen und -professoren;
§ 106 Abs 3: Mitteilung über das Aufgreifen von Diensterfindungen;
§ 107 Abs 1: Ausschreibung von Stellen;
§ 108 Abs 2: Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Dachverband der Universitäten;
§ 121 Abs 10: Erlassung des provisorischen Organisationsplans und Bestellung der provisorischen Leiterinnen und Leiter;
§ 124b Abs 1: Beschränkung des Zugangs zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien;
§ 126 Abs 6: Feststellung über das Vorliegen der erforderlichen Leistungsnachweise für die unbefristete Verwendung von Vertragsbediensteten (s. § 52 VBG 1948).
Mitteilungsblatt vom 11. Jänner 2006, 14. Stück
74
Gemäß § 21 Abs 1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 hat der Universitätsrat der Wirtschaftsuniversität Wien in seinen Sitzungen am 4. März 2005, am 1. Juli 2005 und am 16. Dezember 2005 folgenden Organisationsplan genehmigt:
Vorbemerkungen:
Der Vorsitzende des Universitätsrates:
Magistratsdirektor Dr. Ernst Theimer
Anlage 1: Wirtschaftsuniversität Wien: Aufbauorganisation der Einrichtungen für Lehre und Forschung
Departments
Marketing 2)
Finanzwirtschaft und Rechnungswesen 2) (Finance and Accounting)
Management 1) 2)
Unternehmensführung und Innovation 2) (Strategic Management and Innovation)
Welthandel 2) (Cross-Border Business)
Informationsverarbeitung und Prozessmanagement 2) (Information Systems and Operations)
Volkswirtschaft (Economics)
Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht (Business, Employment and Social Security Law)
Öffentliches Recht und Steuerrecht (Public Law and Tax Law)
Sozialwissenschaften (Social Sciences)
Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation (Foreign Language Business Communication)
Statistik und Mathematik (Statistics and Mathematics)
Forschungsinstitute
Nonprofit-Organisationen
Kooperationen und Genossenschaften
Europafragen (Europainstitut)
Mittel- und Osteuropäisches Wirtschaftsrecht
Internationale Besteuerung
Supply Chain Management
Nachhaltige Entwicklung
Regulierungsökonomie
Versicherungswesen
Altersökonomie
Rechenintensive Methoden
1) Die Umsetzung der in § 50 Frauenförderungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien vorgesehenen Aufgaben der interdisziplinären Genderforschung und -lehre sind dem Department Management übertragen.
2) Die betriebswirtschaftlichen Departments Marketing, Finanzwirtschaft und Rechnungswesen, Management, Unternehmensführung und Innovation, Welthandel sowie Informationsverarbeitung und Prozessmanagement werden in einem "Konvent der betriebswirtschaftlichen Departments" zusammengeschlossen.
Anlage 2: Wirtschaftsuniversität Wien: Dienstleistungseinrichtungen, Zuordnung der Bereiche an die Mitglieder des Rektorats
Mitteilungsblatt vom 11. Jänner 2006, 14. Stück
75) EU-Joboffensive der Bundesregierung: Stellenausschreibung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung veröffentlichte die Stelle eines Innenrevisors (m/w) (A*9).
Sitz: Tessaloniki
Voraussetzungen:
- Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- zur Promotion berechtigender Universitätsabschluss in wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen;
- mindestens 12-jährige einschlägige Berufserfahrung, davon mindestens 6 Jahre im Audit-Bereich;
- gründliche Kenntnisse der englischen Sprache und der französischen Sprache;
Bitte informieren Sie sich über die Details dieser Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union (2005/C 290 A vom 23.11.2005), welches auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Ausschreibungen der EU-Institutionen) oder direkt unter dem Link http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:C:2005:290A:SOM:DE:HTML abrufbar ist. Weitere Details erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.cedefop.eu.int/ban_generic.asp .
Die Bewerbungen sind entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens 20. Jänner 2006 (es gilt das Datum des Poststempels) direkt an die in der Ausschreibung angegebene Adresse zu senden.
Mitteilungsblatt vom 11. Jänner 2006, 14. Stück
76) Ausschreibungen von Stellen für Allgemeine Universitätsbedienstete
ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils bei den Allgemeinen Bediensteten zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich
Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.
AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Vizerektorat für Lehre ist ab sofort die Stelle eines Referenten/ einer Referentin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), halbbeschäftigt zu besetzen.
Aufgabengebiet:
Betreuung der WU Top League, Veranstaltungsorganisation, Evaluation von universitätsinternen Prozessen und Programmen, Projektadministration
Erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Universitätsstudium oder gleichwertige Qualifikation, bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Wehr- oder Zivildienst
Gewünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Erfahrung mit Projektmanagement, Kenntnisse in sozialwissenschaftlichen (insbesondere statistischen) Methoden, sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen auch in englischer Sprache, Interesse für den Bereich Hochschulmanagement/Hochschulforschung, hohe Flexibilität und Belastbarkeit
Kennzahl: 54805
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.
Ende der Bewerbungsfrist: 1. Februar 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt