Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 01. Oktober 2015, 01. Stück

01) Bevollmächtigungen Vizerektor/inn/en gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002

Die Rektorin erteilt gemäß der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002 idgF folgende Bevollmächtigungen ab 01.10.2015:

1.   Vizerektorinnen/Vizerektoren

Die Vizerektorinnen/Vizerektoren werden gemäß § 2 der Richtlinie bevollmächtigt:

Vizerektorat für FinanzenUniv.Prof. Dr. Harald Badinger
Vizerektorat für ForschungUniv.Prof. Dr. Stefan Pichler
Vizerektorat für Lehre und Studierendeao.Univ.Prof. Dr. Edith Littich
Vizerektorat für PersonalUniv.Prof. Dr. Dr.h.c. Michael Lang

 Univ.Prof. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger, Rektorin
_____________________________________________________________________________________

02) Berechtigungen Vizerektor Personal

Die Rektorin erteilt dem Vizerektor für Personal, Herrn Univ.Prof. Dr. Dr.h.c. Michael Lang, ab 01.10.2015 die Ermächtigung, folgende Agenden in Personalangelegenheiten wahrzunehmen:

1.    die Leitung des Amts der Universität gemäß § 23 Abs 1 Z 3 iVm § 125 Universitätsgesetz 2002 für die Rektorin als Leiterin des Amts der Wirtschaftsuniversität Wien
2.    sämtliche Angelegenheiten für die Rektorin als oberste Vorgesetzte des gesamten Universitätspersonals gemäß § 23 Absatz 1 Z 5 Universitätsgesetz 2002.

Im Fall der Verhinderung des Vizerektors Personal ist seine Stellvertreterin/sein Stellvertreter gemäß Geschäftsordnung des Rektorats ermächtigt. Die bisher eingeräumten Verfügungsberechtigungen in Personalangelegenheiten an Angehörige der Wirtschaftsuniversität Wien bleiben aufrecht.

Univ.Prof. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger, Rektorin
_____________________________________________________________________________________

03) Bestellung Dean WU Executive Academy

Frau ao.Univ.Prof. Dr. Barbara Stöttinger wird gemäß § 20h Satzung ab 01.10.2015 für die Dauer der Funktionsperiode des Rektorats als Dean der WU Executive Academy bestellt.

Univ.Prof. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger, Rektorin
_____________________________________________________________________________________

04) Bevollmächtigung Dean WU Executive Academy

Die Rektorin erteilt gemäß § 1 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien folgende Vollmacht:

1.    Frau ao. Univ.Prof. Dr. Barbara Stöttinger wird die Bevollmächtigung zum Abschluss aller in den Wirkungsbereich der WU Executive Academy fallenden Rechtsgeschäfte erteilt. Die Rechtsgeschäfte müssen in Zusammenhang mit den Aufgaben der WU Executive Academy stehen. Rechtsgeschäfte über einen Wert von € 40.000 inkl. USt oder über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr sind vor Abschluss von der Rektorin oder der/dem von ihr dazu Bevollmächtigten gegenzuzeichnen (gemeinsame Vertretung).

2.    § 3b Abs 2 ff der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind anzuwenden, insbesondere sind Rechtsgeschäfte gemäß Abs 4 von der Bevollmächtigung ausgenommen.

Univ.Prof. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger, Rektorin
_____________________________________________________________________________________

05) Bevollmächtigungen WU Executive Academy

1.   In Abänderung der Bevollmächtigung Mitteilungsblatt 5. Stück, Nr. 35, vom 04.11.2009, wird gemäß § 8 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien folgende Vollmacht erteilt:

1.1   Frau Dr. Astrid Kleinhanns-Rollé wird die Bevollmächtigung zum Abschluss aller in den Wirkungsbereich der WU Executive Academy fallenden Rechtsgeschäfte erteilt. Die Rechtsgeschäfte müssen in Zusammenhang mit den Aufgaben der WU Executive Academy stehen. Rechtsgeschäfte über einen Wert von € 40.000 inkl. USt oder über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr sind vor Abschluss von der Rektorin oder der/dem von ihr dazu Bevollmächtigten gegenzuzeichnen (gemeinsame Vertretung).

1.2   § 3b Abs 2 ff der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind anzuwenden, insbesondere sind Rechtsgeschäfte gemäß Abs 4 von der Bevollmächtigung ausgenommen.

2.    In Abänderung der Bevollmächtigung Mitteilungsblatt 7. Stück, Nr. 52, vom 17.11.2010, wird gemäß § 8 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien folgende Vollmacht erteilt:

2.1.    Herrn Carsten Scholian wird die Bevollmächtigung zum Abschluss aller in den Wirkungsbereich der WU Executive Academy fallenden Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von € 8.000 inkl. USt oder bis zu einer Laufzeit von maximal einem Jahr erteilt. Die Rechtsgeschäfte müssen in Zusammenhang mit den Aufgaben der WU Executive Academy stehen.

2.2.    § 3b Abs 2 ff der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind anzuwenden, insbesondere sind Rechtsgeschäfte gemäß Abs 4 von der Bevollmächtigung ausgenommen.

ao. Univ.Prof. Dr. Barbara Stöttinger, Dean WU Executive Academy