Mitteilungsblatt vom 22. Juni 2016, 40. Stück
- 225) Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien
- 226) Änderung der Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien
- 227) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
- 228) Ausschreibungen von Stellen für allgemeines Personal
225) Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien
Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 92. Sitzung am 15. Juni 2016 auf Vorschlag des Rektorats gemäß § 19 iVm §§ 25 Abs 1 Z 1 u 22 Abs 1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Änderungen der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien, Mitteilungsblatt vom 17. Dezember 2003, 8. Stück, Nr. 59, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 09. Dezember 2015, 11. Stück, Nr. 56, beschlossen:
1. Anhang 2, Wahlordnung des Senats, wird wie folgt geändert:
a) § 7 Abs 5 lautet:
„(5) Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG).“
b) In § 7 Abs 7 zweiter Satz wird die Wortfolge „einen ausreichenden Frauenanteil vorsieht“ durch die Wortfolge „§ 20a Abs. 4 UG entspricht“ ersetzt, im vorletzten Satz das Wort „zurückzuweisen“ durch das Wort „zurückzuverweisen“ ersetzt, der Klammerausdruck vor dem letzten Satz lautet „(§ 42 Abs. 8d UG)“ und der letzte Satz entfällt.
2. Anhang 8, Ehrungsrichtlinien des Senats, wird wie folgt geändert:
a) In § 5 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“.
b) In § 5 wird folgender Abs 2 angefügt:
„(2) Die Verleihung eines Ehrendoktorats, des Titels einer Ehrensenatorin oder eines Ehrensenators oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenbürgers kann auch posthum erfolgen.“
c) § 6 erster Satz lautet:
„Der Senat kann mit Zweidrittelmehrheit über Antrag des Rektorats gemäß den vorstehenden oder gemäß früher anwendbaren Bestimmungen verliehene akademische Ehrungen widerrufen, wenn sich die oder der Geehrte durch ihr oder sein späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweist, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist oder wenn sich dies aus Gründen des Ansehens der WU als erforderlich erweist.“
d) Dem bisherigen § 7 Abs 2 wird die Absatzbezeichnung „(3)“ und dem bisherigen § 7 Abs 3 wird die Absatzbezeichnung „(4)“ gegeben.
e) § 7 Abs 2 lautet:
„(2) Die Verleihung des Ehrenzeichens in Gold, in Silber oder in Bronze kann auch posthum erfolgen.“
f) § 7 Abs 4 lautet: „(4) Das Rektorat kann die Verleihung des Ehrenzeichens widerrufen, wenn sich die oder der Geehrte durch ihr oder sein späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweist, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist oder wenn sich dies aus Gründen des Ansehens der WU als erforderlich erweist. Das Dekret über die Verleihung ist einzuziehen, die Eintragung im Ehrenbuch der Wirtschaftsuniversität ist zu löschen, das Tragen der Auszeichnung ist zu untersagen.“
g) § 11 Abs 3 lautet:
„(3) Die Verleihung der Ehrennadel kann auch posthum erfolgen.“
h) Dem § 11 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Das Rektorat kann die Verleihung der Ehrennadel widerrufen, wenn sich die oder der Geehrte durch ihr oder sein späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweist, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist oder wenn sich dies aus Gründen des Ansehens der WU als erforderlich erweist. Die Urkunde über die Verleihung und die Ehrennadel ist einzuziehen und die Eintragung im Ehrenbuch der Wirtschaftsuniversität ist zu löschen.“
i) § 12 Abs 3 lautet:
„(3) Die Verleihung des Ehrenrings kann auch posthum erfolgen.“
j) Dem § 12 Abs 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Das Rektorat kann die Verleihung des Ehrenringes widerrufen, wenn sich die oder der Geehrte durch ihr oder sein späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweist, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist oder wenn sich dies aus Gründen des Ansehens der WU als erforderlich erweist. Die Urkunde über die Verleihung und der Ehrenring sind einzuziehen und die Eintragung im Ehrenbuch der Wirtschaftsuniversität ist zu löschen.“
k) § 13 Abs 3 lautet:
„(3) Die Verleihung der Ehrentafel kann auch posthum erfolgen.“
l) Dem § 13 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Das Rektorat kann die Verleihung der Ehrentafel widerrufen, wenn sich die oder der Geehrte durch ihr oder sein späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweist, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist oder wenn sich dies aus Gründen des Ansehens der WU als erforderlich erweist. Die Urkunde über die Verleihung und die Ehrentafel ist einzuziehen und die Eintragung im Ehrenbuch der Wirtschaftsuniversität ist zu löschen.“
m) In § 15 Abs 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Verleihung des Titels „Förderin oder Förderer“ der Wirtschaftsuniversität kann auch posthum erfolgen.“
n) § 15 Abs 4 erster Satz lautet:
„(4) Das Rektorat kann die Verleihung des Titels widerrufen, wenn sich die oder der Geehrte durch ihr oder sein späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweist, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, oder wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist.“
o) Dem § 17 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
„(3) Die Verleihung der Honorarprofessur kann auch posthum erfolgen.
(4) Der Senat kann mit Zweidrittelmehrheit über Antrag des Rektorats gemäß den vorstehenden oder gemäß früher anwendbaren Bestimmungen verliehene Honorarprofessur widerrufen, wenn sich die oder der Geehrte durch ihr oder sein späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweist, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist oder wenn sich dies aus Gründen des Ansehens der WU als erforderlich erweist. Die Urkunde ist einzuziehen.“
3. Die Änderungen treten mit dem der Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.
Der Vorsitzende des Senats
o.Univ.Prof. Dr. Helmut Strasser
Die aktuelle Fassung der Satzung (Stand Juni 2016) entnehmen Sie bitte der Verlinkung.
226) Änderung der Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien
Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 92. Sitzung am 15. Juni 2016 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I Nr. 120/2002 idgF, folgenden Beschluss der Studienkommission vom 31. Mai 2016 genehmigt:
Änderung der Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien.
Der Vorsitzende des Senats
o.Univ.Prof. Dr. Helmut Strasser
Änderung der Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien
Die Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien, Mitteilungsblatt vom 1. Dezember 2004, 9. Stück, in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 10. Dezember 2014, 10. Stück, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs 2 Z 3 lit a entfällt der zweite Satz. Im letzten Satz wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „auch wenn dieser in die lehrveranstaltungsfreie Zeit fällt.“ angefügt.
2. § 5 Abs 5 lautet:
„Bricht eine Studierende oder ein Studierender die Prüfung ohne erkennbaren Grund ab oder wird eine Prüfung ohne erkennbaren Grund nicht abgegeben, ist die Prüfung nicht zu beurteilen und mit einem Vermerk zu versehen. Die Prüfung ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen. § 79 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 ist sinngemäß anzuwenden.“
3. § 9 wird folgender Abs 9 angefügt:
„Die Änderungen dieser Verordnung gemäß Beschluss der Studienkommission vom 31.05.2016, genehmigt vom Senat am 15.06.2016, treten am 01.10.2016 in Kraft.“
227) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
Allgemeine Informationen:
Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.
An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu.ac.at/structure/lobby/equaltreatment.
Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.
AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1) The Institute for Service Marketing and Tourism is currently inviting applications for a 30 hours/week Teaching and Research Associate position (pre-doc,employee subject to the terms of the Collective Bargaining Agreement for University Staff - Angestellte/r gemäß Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten; minimum gross monthly salary, paid 14 times per year: Euro 2,022.38, recognition of previous employment - if relevant to the advertised position - possible). This employee position will be limited to a period of 6 years, starting on July 15th, 2016 (commencement date subject to change).
Please note that under the terms of the WU personnel development plan, the position of Teaching and Research Associate is limited to an employment period of not more than six years. Applicants who are already employed at WU as substitute employees can therefore only be employed for the time remaining to complete the six-year period. Persons who have already been employed at WU in a Teaching and Research Associate position can only be re-employed in an Assistant Professor, tenure track position.
The Service Marketing Group at WU's Marketing Department:
As part of WU Vienna's Department of Marketing, the Service Marketing group currently expands its' research and teaching staff. The Institute has a strong focus on theoretically sound and empirical research to be published in highlevel international journals. Both our research and teaching activities are concentrated around issues of managerial relevance. Major research areas include customer relationship and loyalty management, marketing research and models for decision support, retail and service marketing as well as tourism management. We have a strong empirical research tradition and typically employ advanced statistical methods to provide decision support for issues of managerial relevance (more information can be found here: www.wu.ac.at/sm/student/phd/phd-career-opportunities).
Responsibilities:
We are looking for self-motivated, highly active and productive researchers, who will be expected to make a significant contribution in the Institute's research areas or a related field. The successful candidate must demonstrate the motivation and capacity to excel in both research and teaching. Applications for an appointment as a Teaching and Research Associate imply that the successful candidate will enroll in WU's PhD program. Even though a substantial part of the candidate's research activities will be dedicated to his/her Ph.D. project, the candidate will also be involved in other research projects. The outcome will be published in international research journals and presented at international academic conferences. Attending advanced graduate courses is part of the training.
Any member of academic staff joining us will be encouraged to make teaching contributions at an undergraduate or MSc level and to participate in teaching, research and administrative support of the group's organizational management.
Your Profile:
We wish to attract candidates with a solid academic qualification in marketing or a related field (pre-doc: master's degree or equivalent) and a profound knowledge of quantitative research methods (e.g. in marketing science, mathematics, statistics, physics, psychometrics, computer science or econometrics). Applicants should have a capability and interest in developing and applying advanced methodologies to managerially relevant marketing problems, in particular in the fields of customer base analysis and customer valuation. Teaching and/or publishing experience would be ideal but is not essential.
A very good written and oral command of the English language is required (for international candidates, German language skills are a plus). Beyond any formal requirements, we are looking for enthusiastic, curious team players who are passionate about research and willing to take on responsibility.
Application Procedure:
lnterested candidates should upload their applications including a cover letter (specifying your research interests, motivation for an academic career and possible starting date), your resume, and relevant certificates (copies are fine) onto the online application tool. Informative academic references or examples of academic work are not required, but will be assessed favorably. All application documents can be submitted either in English or German.
Reference Number: 3121
Application materials can be submitted online until July 13th, 2016.
Apply here
Travel and lodging expenses:
We regret that WU cannot reimburse applicants for travel and lodging expenses incurred as part of the selection and/or hiring process.
Equal opportunities:
WU is an Equal Opportunity Employer and seeks to increase the number of its female faculty and staff members, especially in management positions. Therefore qualified women are strongly encouraged to apply. In case of equal qualification, female candidates will be given preference. WU has established a Committee for Equal Treatment, which is involved in all selection proceedings pursuant to § 42 of the 2002 Universities Act.
2) Im Competence Center for Emerging Markets & CEE ist voraussichtlich ab 15.07.2016 für die Dauer von 5 Monaten eine Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter/eine wissenschaftliche Mitarbeiterin (Teaching and Research Assistant) (Angestellte/r gemäß Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten, monatliches Entgelt: 960,75 Euro brutto), Beschäftigungsausmaß: 20 Std./Woche,zu besetzen.
Gemäß Kollektivvertrag können nur wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aufgenommen werden, die ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master-(Diplom-)Studium noch nicht abgeschlossen haben. (Studierende werden als Wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt, falls sie noch nicht über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügen. Verfügt der/die Studierende bereits über ein abgeschlossenes Bachelorstudium, wird er/sie als Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in eingestellt.) Wir weisen darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eine maximale Befristungsdauer von zwei Jahren vorsieht.
Aufgabengebiet:
- Mitarbeit beim Aufbau einer Datenbank (Länderdaten)
- Recherche von unternehmensbezogenen Daten
- Mitarbeit bei der Durchführung einer Unternehmensbefragung
Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Rahel Falk unter Tel.: 01/31336 5285.
Ihr Profil:
- Sehr gute Anwender/innen/kenntnisse in Office, insbesondere Excel
- Gute Anwender/innen/kenntnisse quantitativer Methoden der Wirtschaftsforschung
- Erfahrung mit einschlägigen Statistikprogrammen (Stata, R, SPSS oder dergleichen)
- Sehr gute Deutsch- oder Englischkenntnisse. Jeweils mindestens gute Kenntnisse der anderen Sprache
- Laufendes Masterstudium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Bei guten Fachkenntnissen auch fortgeschrittenes Bachelorstudium
Kennzahl: 3123
Ende der Bewerbungsfrist: 13.07.2016
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter www.wu.ac.at/jobs.
3) The Institute for International Business (Academic Unit Prof. Puck) is currently inviting applications for a fulltime Assistant Professor position, tenure track (post-doc, employee subject to the terms of the Collective Bargaining Agreement for University Staff - Angestellte/r gemäß Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten; gross monthly salary, paid 14 times per year: Euro 3.590.70, individual extra remuneration is negotiable). This employee position will be limited to a period of 6 years, starting on September 1st, 2016 (commencement date subject to change).
Please note that under the terms of the WU personnel development plan, the position of Assistant Professor, tenure track, is limited to an employment period of not more than six years. For this position, a qualification agreement can be considered after a period of two years, pursuant to § 27 of the Collective Bargaining Agreement. After successful fulfillment of any qualification agreement made, employment can be made permanent.
Responsibilities:
The successful candidate will do research at the interface of the domains of International Business and International Finance, both independently and with other members of the department as well as with international collaborators. In particular, the tasks will include
- conducting research independently
- participating in organization, research, and evaluation activities in the academic unit
- independently teaching and creating courses on the Bachelor and Master levels as well as supervising Bachelor and Master theses
- expanding the academic unit's international research network
Your Profile:
- PhD in business administration, preferably with a focus on International Business
- outstanding skills in econometrics (both theoretical and applied) and experience with interdisciplinary research
- research experience and publication record in the fields of International Business and International Finance, reviewing activities in high-impact journals, research collaborations in an international network
- experience in teaching on the Bachelor and Master levels as well as with supervising Bachelor and Master theses
- experience in creating and maintaining cooperations with corporate partners and with activities that are part of the university's Third Mission
Reference Number: 3124
Application materials can be submitted online until July 13th, 2016.
Apply here
Travel and lodging expenses:
We regret that WU cannot reimburse applicants for travel and lodging expenses incurred as part of the selection and/or hiring process.
Equal opportunities:
WU is an Equal Opportunity Employer and seeks to increase the number of its female faculty and staff members, especially in management positions. Therefore qualified women are strongly encouraged to apply. In case of equal qualification, female candidates will be given preference. WU has established a Committee for Equal Treatment, which is involved in all selection proceedings pursuant to § 42 of the 2002 Universities Act.
228) Ausschreibungen von Stellen für allgemeines Personal
Allgemeine Informationen:
Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim allgemeinen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.
An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu.ac.at/structure/lobby/equaltreatment.
Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.
AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1) In der Stabstelle Strategische Projekte in der Lehre ist voraussichtlich ab 01.09.2016 befristet für die Dauer von zwei Jahren eine Stelle für einen Referenten Strategische Projekte in der Lehre/eine Referentin Strategische Projekte in der Lehre (Angestellte/r gemäß Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten, monatliches Mindestentgelt: 2.261,10 Euro brutto, Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vordienstzeiten möglich, Bereitschaft zur Überzahlung abhängig von Qualifikationen und Berufserfahrung vorhanden), vollbeschäftigt, zu besetzen.
Aufgabengebiet:
- Projektmanagement im Bereich studentischer Lernergebnismessung (z.B. Entwicklung von Rubrics, Abstimmung mit den Programmverantwortlichen, Identifikation und Koordination von Entwicklungsmaßnahmen)
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Hochschuldidaktik (z.B. digitale Teaching & Learning Academy, Learning Ergonomics)
- Mitarbeit an internationalen Akkreditierungsprojekten
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Erfahrungen in den Bereichen der Hochschullehre bzw. der Lehr- und Lernentwicklung
- Ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse
- Erfahrung in der Entwicklung von Lehrprogrammen, LV-Design und Lehr-/Lern-lnhalten unter Berücksichtigung von aktuellen Konzepten zu kompetenzorientierter und lerner/innen-zentrierter Lehre
- Einschlägige Berufs-/Lehrpraxis (von Vorteil: Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften)
- Kenntnisse im Bereich Projektmanagement von Vorteil
- Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
- Hohes Maß an Teamfähigkeit und Freude am kollaborativen Arbeiten
- Organisations- und Koordinationsgeschick von Vorteil
- Große Einsatzbereitschaft, Engagement sowie Belastbarkeit
Kennzahl: 3122
Ende der Bewerbungsfrist: 13.07.2016
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter www.wu.ac.at/jobs.
2) Im Bereich Marketing & Kommunikation sind voraussichtlich ab 15.08.2016 befristet für die Dauer von drei Jahren zwei Stellen für einen Mitarbeiter Verkauf Merchandising Shop WU/eine Mitarbeiterin Verkauf Merchandising Shop WU (Angestellte/r gemäß Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten, monatliches Mindestentgelt: 663,38 Euro brutto, Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vordienstzeiten möglich), Beschäftigungsausmaß: 15 Std./Woche, zu besetzen.
Aufgabengebiet:
- Verkaufs- und Kund/inn/en-Beratung
- Zahlungsabwicklung und Sicherstellung der Kassa-Abläufe lt. Kassarichtlinien
- Sicherstellung reibungsloser Arbeitsabläufe im Verkauf, an der Kasse und im Lager
- Gestaltung und Umsetzung einer attraktiven Warenpräsentation sowie Regalbetreuung und Preisauszeichnung
- Lagerverwaltung & Inventur inkl. Nachbestellungen/Anlieferungen entgegennehmen, auspacken, einordnen
- laufende Mitarbeit am attraktiven Erscheinungsbild des Shops
- aktive Teilnahme an verkaufsunterstützenden Maßnahmen
- diverse administrative Tätigkeiten
Ihr Profil:
- Abgeschlossene (kaufmännische) Ausbildung
- Berufserfahrung im Verkauf
- EDV-Kenntnisse (MS Office)
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Hohe Service- und Kund/inn/enorientierung sowie Freude am Umgang mit Menschen
- Selbstständige Arbeitsweise kombiniert mit Einsatzbereitschaft
- Zuverlässiger und genauer Arbeitsstil, sowie Teamfähigkeit
- Eigeninitiative, hands-on-Mentalität und Flexibilität
- Freundlichkeit und Spaß am Verkaufen
Kennzahl: 3125
Ende der Bewerbungsfrist: 13.07.2016
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter www.wu.ac.at/jobs.