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Universitätsrat der Wirtschaftsuniversität Wien komplett

12. April 2023

Der neue Universitätsrat der WU ist komplett. Das Gremium, dem als einem der leitenden Organe der Universität Kontroll- und Steuerungsaufgaben zukommen, hat in der konstituierenden Sitzung am 11. April 2023 Herrn Professor Dr. Thomas Bieger einvernehmlich zum fünften Mitglied für die Funktionsperiode 1.3.2023 bis 29.2.2028 bestellt. Zur Vorsitzenden des Universitätsrats wurde Frau Dr.in Cattina Leitner LL.M. gewählt.

Dem Universitätsrat der WU gehören fünf Mitglieder an. Frau Dr.in Leitner (Rechtsanwältin bei DORDA Rechtsanwälte) und Frau Dr.in Angela Köppl (Senior Economist am Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung – WIFO) sind von der Bundesregierung bestellt; Frau Dr.in Leitner war bereits in der Funktionsperiode 2018 bis 2023 im Universitätsrat der WU tätig und führte den Vorsitz.

Wiederbestellt vom Senat der WU ist Frau Dr.in Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group, neu von dieser Seite ist Herr Mag. Dietmar Griebler, Magistratsdirektor und Landesamtsdirektor der Stadt Wien.

Gemeinsam wählten diese vier Mitglieder nun Herrn Professor Dr. Thomas Bieger, ehemaliger und langjähriger Rektor der Universität St. Gallen und seit 2022 Präsident der AQ Austria, zum fünften Mitglied.

Aufgaben des Universitätsrats

Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat oberstes Leitungsorgan der WU. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft tätig sind oder waren und aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse die Aufgabenerfüllung der Universität und Erreichung ihrer Ziele unterstützen können. Dabei ist der Universitätsrat eine Verbindung zwischen der Universität und der Wissensgesellschaft.

Mitglieder dürfen keine Angehörigen oder Mitarbeiter*innen der Universität sein. Auch ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Universitätsrat ausgeschlossen. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre, eine einmalige Wiederbestellung ist möglich.

In den Aufgabenbereich des Universitätsrats fallen u.a. die Wahl des/der Rektor*in aus einem Dreiervorschlag des Senats und der Vizerektor*innen sowie der Abschluss der Zielvereinbarungen und Arbeitsverträge mit den Rektoratsmitgliedern. Ihm obliegt auch die Genehmigung des Entwicklungs- und Organisationsplans sowie des Leistungsvereinbarungsentwurfs, die Zustimmung zum Budgetvoranschlag der Universität und ggf. anderen Maßnahmen oder die Genehmigung von Gründungen von Gesellschaften und Stiftungen.

Mehr Informationen über den Universitätsrat der WU

Dr.inCattina Leitner
Vorsitzende des Universitätsrats

Pressekontakt:
Mag. Cornelia Moll
Presssprecherin
Tel: + 43-1-31336-4977
E-Mail: cornelia.moll@wu.ac.at

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