Arbeitskollegen machen entspannt Pause

Projektantragsmeldung

Die 2020 in Kraft getretene Drittmittelrichtlinie sieht vor, dass Projekte ab einem Vertrags- bzw. Angebotswert von EUR 75.000 vor Einreichung bzw. Angebotslegung und Vertragsabschluss an das Forschungsservice zu übermitteln sind. Das Forschungsservice prüft und berät zu allen Belangen der Projekteinreichung.

Eine Prüfung ist auch bei allen Anträgen, Angeboten bzw. Verträgen, bei denen die Unterschrift der VRin bzw. des VR für Forschung erforderlich ist, notwendig. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn die Vereinbarung mit der Fördergeberin bzw. dem Fördergeber eine Zusage von Eigenleistungen durch die WU oder eine Erklärung die gesamte WU betreffend (zB "Financial Reliability" oder "Legal Capacity") beinhaltet oder wenn dies die Fördergeberin bzw. der Fördergeber explizit verlangt.

Seit August 2022 erfolgt die Projektantragsmeldung über PURE.

Zusätzlich zum Schulungsangebot steht ein ausführliches Handbuch zur Verfügung. Die Beschreibung der Antragsmeldung über PURE finden Sie hier.

Bitte reichen Sie die Formulare rechtzeitig (mind. zwei Wochen vor der Deadline) ein, um eine fristgerechte Klärung sämtlicher Anfordernisse sicher zu stellen. Natürlich können Sie die inhaltliche Arbeit am Projektantrag/Angebot auch während des Prüfprozesses fortsetzen.

Für Fragen steht Ihnen das Forschungsservice gerne zur Verfügung:

forschungsservice@wu.ac.at