Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Anspannung im BaWiSo: Lehrende und Studierende unter Druck

Lehre

Der Be­ginn des neuen BaWiSo-​Studiums im WS 23/24 hat zahl­rei­che, zum Teil of­fen­sicht­lich nicht er­war­te­te Ef­fek­te ge­bracht. Ei­ner­seits sind Stu­die­ren­de der alten Stu­di­en­ord­nung auf­fäl­lig ak­ti­ver und strö­men um ei­ni­ges eif­ri­ger in die un­ter­schied­li­chen Lehr­ver­an­stal­tun­gen als in den Se­mes­tern davor. Eine noch grö­ße­re Zahl an ak­ti­ven Stu­die­ren­den haben al­ler­dings die Um­stel­lun­gen in der STEOP im Rah­men von BaWiSo-​Neu ge­bracht. Fast dop­pelt so viele Stu­die­ren­de als er­war­tet haben die STEOP be­reits ab­sol­viert und drän­gen nun ver­ständ­li­cher­wei­se in die Lehr­ver­an­stal­tun­gen im CBK. Diese Ent­wick­lung ist an­ge­sichts der Re­le­vanz von Prü­fungs­ak­ti­vi­tät für die Fi­nan­zie­rung der WU ei­ner­seits po­si­tiv, diese Um­stän­de füh­ren an­de­rer­seits im ak­tu­el­len und wohl auch in den kom­men­den Se­mes­tern zu einem aku­ten Mehr­be­darf an Lehr­ver­an­stal­tun­gen. Hier ist je­den­falls um­ge­hend von WU-​Seite zu re­agie­ren, um Über­las­tungs­si­tua­tio­nen von Leh­ren­den vor­zu­beu­gen. Für die zu­künf­ti­gen Se­mes­ter wird dafür auch eine recht­zei­ti­ge Ka­pa­zi­täts­pla­nung nötig sein.

Die der­zeit im Haus kom­mu­ni­zier­ten kurz­fris­ti­gen Lö­sungs­an­sät­ze sind ei­ner­seits die Auf­sto­ckung der Grup­pen­grö­ße und an­de­rer­seits das An­bie­ten zu­sätz­li­cher Lehr­ver­an­stal­tun­gen durch in­ter­nes und ex­ter­nes Lehr­per­so­nal und das ver­stärkt auch in der Winter-​ und Som­mer­uni. Bei all die­sen Lö­sungs­stra­te­gien möch­ten wir auf die auch dabei ein­zu­hal­ten­den Rah­men­be­din­gun­gen hin­wei­sen.

Aus­maß der Lehr­ver­pflich­tung und ma­xi­ma­le Gren­zen der Lehr­leis­tung

Für in­ter­nes Lehr­per­so­nal gibt der Universitäten-​Kollektivvertrag die Be­trau­ungs­gren­zen mit Lehre (auf Basis einer Voll­zeit­be­schäf­ti­gung mit 40 Wo­chen­stun­den!) für die un­ter­schied­li­chen Be­schäf­ti­gungs­ka­te­go­rien klar vor. Diese Gren­zen sind bei Teil­zeit­be­schäf­ti­gung ent­spre­chend zu ali­quo­tie­ren. Wel­che Rah­men­be­din­gun­gen sich dar­aus auch für das ein­zel­ne Se­mes­ter er­ge­ben, haben wir an die­ser Stel­le schon ein­mal zu­sam­men­ge­fasst. Zu be­ach­ten ist dabei, dass die Som­mer­uni zum Som­mer­se­mes­ter und die Win­ter­uni zum Win­ter­se­mes­ter zählt.

Wird mehr ge­lehrt als von der Lehr­ver­pflich­tung um­fasst, ge­bührt eine ent­spre­chen­de Lehr­zu­la­ge (De­tails dazu fin­den sich hier). Die für die Lehre ma­xi­mal zu­läs­si­gen Gren­zen soll­ten aber kei­nes­falls über­schrit­ten wer­den. Dies sei be­son­ders für Praedoc-​Beschäftigte, aber auch für Post­docs wäh­rend einer Qua­li­fi­zie­rungs­pha­se be­tont, da sonst die Ge­fahr be­steht, dass die eben­falls er­for­der­li­chen For­schungs­tä­tig­kei­ten unter einer zu hohen Lehr­be­las­tung lei­den.

Zu­läs­si­ge Lehr­zei­ten

Diese Gren­zen der ma­xi­ma­len Lehr­be­las­tung sind al­ler­dings nur eine Li­mi­ta­ti­on, die bei der Be­wäl­ti­gung der ak­tu­el­len Si­tua­ti­on mit­zu­den­ken ist. Sol­len zu­sätz­li­che Lehr­ver­an­stal­tun­gen an­ge­bo­ten wer­den, muss es dafür auch ent­spre­chen­de freie Räume geben. Da die Ver­füg­bar­keit von Hör­sä­len schon in nor­ma­len Zei­ten da und dort pro­ble­ma­tisch sein kann, neh­men wir die der­zei­ti­ge Aus­nah­me­si­tua­ti­on er­neut zum An­lass dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die zu hal­ten­de Lehre grund­sätz­lich nur in­ner­halb der ver­ein­bar­ten Ar­beits­zeit bzw. an den ver­ein­bar­ten Ar­beits­ta­gen und nach den Vor­ga­ben des Kol­lek­tiv­ver­trags nur in der Zeit von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 8 und 21 Uhr lie­gen darf. Soll zu an­de­ren Zei­ten Lehre ab­ge­hal­ten wer­den, so ist das nur frei­wil­lig und auf aus­drück­li­chen Wunsch des*der Leh­ren­den zu­läs­sig. Kon­kre­tes dazu kann hier nach­ge­le­sen wer­den.

Ver­gü­tung der ex­ter­nen Lek­tor*innen

Dass zur Be­wäl­ti­gung der der­zei­ti­gen Si­tua­ti­on auch auf ex­ter­ne Lek­tor*innen zu­rück­ge­grif­fen wer­den soll, ist aus Sicht des schon seit meh­re­ren Jah­ren, zu­erst durch die Corona-​Pandemie und deren Aus­wir­kun­gen auf die Lehre an der WU, da­nach durch grund­le­gen­de Neue­run­gen im Rah­men der Canvas-​Umstellung mas­siv be­las­te­ten in­ter­nen Lehr­per­so­nals zu be­für­wor­ten. In manch be­trof­fe­nem De­part­ment wird man sich aber fra­gen, wie diese ex­ter­nen Lek­tor*innen ge­fun­den wer­den sol­len. Da die Ver­gü­tung der ex­ter­nen Lek­tor*innen, die auf­grund ihrer Haupt-​Erwerbstätigkeit au­ßer­halb der WU nur auf Basis eines frei­en Dienst­ver­tra­ges in der Lehre be­schäf­tigt wer­den kön­nen, seit fast 10 Jah­ren nicht mehr auf­ge­wer­tet wurde, sind immer we­ni­ger In­ter­es­sier­te auch wirk­lich be­reit, Lehr­ver­an­stal­tun­gen an der WU ab­zu­hal­ten. Ohne eine längst über­fäl­li­ge Va­lo­ri­sie­rung der Ver­gü­tung für freie Dienst­neh­mer*innen be­steht die be­grün­de­te Sorge, dass die durch die un­er­war­te­ten Stu­die­ren­den­zah­len mas­siv ge­stie­ge­ne Lehr­be­las­tung ge­ra­de dort, wo die Not am größ­ten ist, beim in­ter­nen Lehr­per­so­nal hän­gen blei­ben wird.

Ab­schlie­ßend hof­fen wir für alle An­ge­hö­ri­gen der WU, dass wir diese her­aus­for­dern­de Zeit ge­mein­sam gut meis­tern wer­den. Soll­ten dabei doch Pro­ble­me auf­tau­chen, kön­nen diese gerne an den wis­sen­schaft­li­chen Be­triebs­rat unter wiss.be­triebs­rat@wu.ac.at ge­mel­det wer­den.

22.03.2024

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