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Pensionsanpassung und Schutzklausel für Pensionsantritte 2025

23. September 2024

Am 18. September 2024 wurden im Nationalrat die Pensionsanpassung 2025 und eine Schutzklausel für Pensionsantritte im Jahr 2025 beschlossen.

Pensionsanpassung 2025

Pensionen und Ruhebezüge, die bereits vor dem 1. Jänner 2025 bezogen worden sind, werden wie folgt angepasst:

  • bis monatlich brutto € 6.060,00 (=monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2024) mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6 % und

  • ab monatlich brutto € 6.060,00 mit einem Pauschalbetrag von € 278,76 (= 4,6 % von 6.060).

Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung bleibt auch für Pensionsantritte im Jahr 2025 weiterhin ausgesetzt.

Schutzklausel

Pensionen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (betrifft Vertragsbedienstete und Beamt:innen, die nach dem 31. Dezember 1975 geboren oder nach dem 31. Dezember
2004 in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eingetreten sind):

Gemäß der vom Nationalrat am 18. September 2024 beschlossenen, sogenannten Schutzklausel, werden Personen, die im Jahr 2025 ihre Pension antreten, wiederum – wie bereits vergangenes Jahr – einen "Erhöhungsbetrag" erhalten, der 4,5 % der Pensionskonto-Gesamtgutschrift des Jahres 2023 beträgt. Damit sollen inflationsbedingte Pensionsverluste durch einen späteren Pensionsantritt vermieden werden.

GÖD-Info Pensionsanspassung und Schutzklausel für Pensionsandtritte 2025

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