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Anhebung der Beträge für Bildungsabschlüsse ab 1.1. 2024

08. Jänner 2024

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt eine Anhebung der GÖD-Bildungsförderungsbeträge. Diese Erhöhung betrifft ausschließlich Abschlüsse, die ab dem genannten Datum erworben werden.

Die gewerkschaftliche Bildungsförderung unterstützt bei Fort- und Weiterbildung.

Voraussetzungen für den Bildungsförderungsbeitrag:

  • Aufrechte GÖD-Mitgliedschaft

  • Beitragswahrheit

Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für

  • Dienstprüfungen

  • Kurse und Ausbildungen in engerem beruflichen Sinn

nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.

Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer:

  • Bei Modulen oder geblockter Form wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.

  • Für Kurs- oder Fortbildungsabschlüsse nach der Norm des ECTS wird die Anzahl der Credits herangezogen.

  • Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungsdauer (Computerführerschein, Studienberechtigungsprüfung) wird die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung herangezogen.

Wie lange muss ich GÖD-Mitglied sein, um einreichen zu können?
Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft und bei Erfüllung der Beitragswahrheit. Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50%, nach 6 Monaten zu 100% gewährt. Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt.

Kann ich auch rückwirkend einreichen?
Ja, aber nur bis zu einem Jahr nach Abschluss.

Antragsformular

Begleitbrief zur Erhöung der Bildungsförderung
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