Universität

Universitätsrat der Wirtschaftsuniversität Wien komplett

25. April 2018

Valentin Stalf zum fünften Mitglied, Cattina Leitner zur Vorsitzenden gewählt

Die beiden seitens Senat der WU nominierten Mitglieder Dr. Stephan Koren und Dr. Christine Dornaus sowie die beiden von der Bundesregierung nominierten Mitglieder Dr. Cattina Leitner und Dr. Barbara Kolm bestellten im Rahmen der Sitzung des neuen Universitätsrats am 25. April Valentin Stalf, M.A. (HSG) einvernehmlich als fünftes Mitglied. Zur neuen Vorsitzenden des Gremiums wurde Cattina Leitner gewählt. Als Stellvertreter wird auch künftig Stephan Koren fungieren.

Neben der Anwältin Cattina Leitner (DORDA Rechtsanwälte), die bereits umfassende Erfahrung als ehemalige Vorsitzende des Universitätsrats der Medizin Universität Graz mitbringt, komplettieren der seit 2013 im Unirat der WU tätige CEO der immigon portfolioabbau AG Stephan Koren, Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtische Versicherungs AG, Barbara Kolm, Präsidentin des Friedrich August von Hayek Instituts und Direktorin des Austrian Economics Center sowie der in Wien geborene und derzeit in Berlin lebende Valentin Stalf, M.A. (HSG) bekannt als Co-Gründer und CEO der mobilen Bank N26 den Universitätsrat der WU.

Cattina Leitner wurde einstimmig als neue Vorsitzende des fünfköpfigen Gremiums gewählt, Stephan Koren bleibt weiterhin Stellvertreter.

Aufgaben Universitätsrat

Der Universitätsrat übernimmt an Universtäten in etwa die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen. Die Mitglieder des Unirats dürfen keine Universitätsangehörigen und keine MitarbeiterInnen des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sein. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors/der Rektorin aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Wahl der VizerektorInnen nach Vorschlag des Rektors/der Rektorin, die Genehmigung von Entwicklungs- und Organisationsplan sowie des Leistungsvereinbarungs-Entwurf und die Zustimmung zum Budgetvoranschlag der Universität. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

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