Masterarbeit
Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. In jedem Masterstudium ist eine Masterarbeit im Ausmaß von 20 ECTS-Anrechnungspunkten zu verfassen. Der Arbeitsaufwand dafür beträgt ungefähr 500 Arbeitsstunden = 55 Arbeitstage. Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass eine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist.
Allgemeines
Schriftliche Arbeiten geringeren Umfangs (z.B. Seminar- oder Bachelorarbeiten) können gegebenenfalls zu einer Masterarbeit ausgebaut werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre eigene Seminar- oder Bachelorarbeit zitieren müssen, um ein Selbstplagiat zu vermeiden. Arbeiten größeren Umfangs (z.B. Dissertationen) können nicht gekürzt und als Masterarbeit eingereicht werden, da in diesem Fall kein oder nur ein geringer Arbeitsaufwand besteht.
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Die Entscheidung, ob ein Thema zur gemeinsamen Bearbeitung geeignet ist, liegt bei dem/der Betreuer/in.
Themenwahl und Wahl der Betreuungsperson
Grundsätzlich können Studierende das Thema und den Betreuer/die Betreuerin der Masterarbeit selbst wählen. Betreuungsberechtigt sind Personen mit einer Lehrbefugnis (venia docendi). Das Thema ist einem der im jeweiligen Studienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu entnehmen. Informationen zu den in Ihrem Masterprogramm betreuungsberechtigten Personen erhalten Sie bei den Programmkoordinator/innen. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel des Betreuers bzw. der Betreuerin zulässig.
Wenn die Betreuung durch eine externe Person erfolgen soll, d.h. die Betreuung durch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anderen österreichischen oder ausländischen Universität, ist diese Anfrage, die nur mit einer Sondergenehmigung der Vizerektorin möglich ist, rechtzeitig (Vorlaufzeit ca. 2 Monate) an Student Support zu richten.
Weitere Infos bezüglich Betreuer/innen und Beurteilung finden Sie hier.
Betreuungszusage
Sobald eine Betreuung für Sie angelegt wurde, erhalten Sie eine Nachricht auf Ihren Wunet-Account als Bestätigung. Eine angelegte Betreuung ist Voraussetzung für die Beurteilung Ihrer Arbeit. Bitte beachten Sie jedoch die Betreuungsrichtlinien Ihres Beurteilers/Ihrer Beurteilerin in bzw. Mitbetreuers/Mitbetreuerin. Bei Nicht – Einhalten der Vorgaben Ihres Beurteilers/Ihrer Beurteilerin in bzw. Mitbetreuers/Mitbetreuerin besteht die Möglichkeit des Abbruchs der vereinbarten Bereuung.
Hilfsmittelverzeichnis
Ein Hilfsmittelverzeichnis (HVZ) ergänzt das korrekte Zitieren im Rahmen einer Masterarbeit. Hier finden Sie Informationen dazu, welche Hilfsmittel in jedem Fall zu dokumentieren sind, wie ein HVZ aussehen soll und wie es abzugeben ist. Bitte beachten Sie ggf. weitere Vorgaben Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin.
Abgabe und Beurteilung (Regelung bis 28.02.2025)
Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt elektronisch auf LEARN. Alle zur Beurteilung abgegebenen Arbeiten werden einer Plagiatsprüfung unterzogen. Das Deckblatt der Arbeit ist elektronisch auszufüllen und an den Beginn der Arbeit zu stellen und muss bereits bei der Abgabe auf LEARN in der entsprechenden Datei enthalten sein. Ab diesem Zeitpunkt liegen Ihre Arbeit und das Ergebnis des Plagiatschecks Ihrem Beurteiler/Ihrer Beurteilerin zur Beurteilung vor. Für die Beurteilung der Masterarbeit hat der/die Betreuer/in zwei Monate ab dem Abgabedatum Zeit. Ein Feedback zur Arbeit gegenüber der/dem Studierenden und eine Begründung für die Notengebung erfolgen schriftlich.
Eine gebundene Version der Masterarbeit (Hardcover) inklusive eingebundenem Deckblatt ist bei Abholung der Abschlussdokumente in der Prüfungsorganisation abzugeben. Ein zweites gebundenes Exemplar kann vom Institut verlangt werden. Bitte beachten Sie die Informationen zur Abgabe Ihrer Masterarbeit.
Wichtiger Hinweis
Bitte überprüfen Sie die eingegebenen Daten bei der Abgabe auf LEARN genau. Diese Daten werden (nach Einverständnis Ihres Beurteilers/Ihrer Beurteilerin) an LPIS übermittelt und für die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente herangezogen.
Abgabe und Beurteilung (Regelung ab 01.03.2025)
Sobald eure Masterarbeit fertig ist, erstellt ein Deckblatt nach dieser Vorlage und stellt es an den Beginn eurer Arbeit. Speichert eure Masterarbeit inkl. Deckblatt im PDF/A-Format ab. Ladet eure Masterarbeit (sowie die Anhänge als separate Dokumente) über myWU hoch und folgt dabei dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Denkt auch an das Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Tools aufgelistet werden müssen, die ihr im Rahmen eurer Arbeit verwendet habt. Eine Vorlage dafür findet ihr hier.
Bitte überprüft die eingegebenen Daten bei der Abgabe auf myWU genau! Diese Daten werden nach Einverständnis des Betreuers/der Betreuerin an LPIS übermittelt und für die Erstellung eurer Abschlussdokumente herangezogen.
Nachdem ihr eure Arbeit abgegeben habt, wird diese dem verpflichtenden Plagiatscheck unterzogen. Mehr Infos zum Thema Plagiate findet ihr hier.
Ab dem Zeitpunkt eurer Einreichung liegen eure Arbeit und das Ergebnis des Plagiatschecks eurem*eurer Beurteiler*in vor. Die Beurteilung eure Masterarbeit muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Ein Feedback zu eurer Arbeit sowie die Begründung für die Notengebung bekommt ihr schriftlich von eurem*eurer Betreuer*in.
Wichtiger Hinweis
Ab dem 1. März 2025 erfolgt die Abgabe der Masterarbeit nur mehr elektronisch, d.h. ihr müsst bei Masterarbeiten, die ab diesem Zeitpunkt abgegeben (auf myWU hochgeladen) werden, keine gebundene Arbeit mehr abgeben! Masterarbeiten, die vor diesem Zeitpunkt eingereicht wurden, sind weiterhin bei der Zeugnisabholung in gebundener Form abzugeben.
Sperre Masterarbeit (Regelung bis 28.02.2025)
Der Verfasser/die Verfasserin der Masterarbeit ist berechtigt, einen Ausschluss der Benützung der abgegebenen Exemplare zu beantragen. Im Leitfaden für die Sperre von wissenschaftlichen Arbeiten sind sämtliche Informationen zu diesem Thema verfügbar.
Sperre Masterarbeit (Regelung ab 01.03.2025)
In Ausnahmefällen könnt ihr als Verfasser*innen einer Masterarbeit beantragen, dass die Arbeit von der Benutzung in der Bibliothek zeitlich befristet ausgeschlossen wird (“Sperre”). Dies ist nur möglich, wenn eure wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen gefährdet sind, wie etwa bei Neuentwicklungen, die zu einem Patent führen. Die Sperre eurer Masterarbeit muss vom/von der Programmdirektor*in genehmigt werden. Die übliche Dauer der Sperre beträgt ein Jahr. Die gesetzlich festgelegte Maximaldauer beträgt fünf Jahre.
Eine Sperre wird im Zuge der Abgabe der Masterarbeit über myWU beantragt und an den/die zuständige*n Programmdirektor*in zur Entscheidung weitergeleitet. Das Ergebnis wird euch per E-Mail mitgeteilt.
Plagiate und deren Rechtsfolgen
Beim Verfassen der Masterarbeit sind bzgl. Plagiaten und deren Rechtsfolgen sowie Vortäuschens wissenschaftlicher Leistungen sowohl die Bestimmungen des Studienrechts als auch die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Ein Plagiat liegt eindeutig vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphierte oder unübersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zietierung der Quelle.
Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen liegt jedenfalls dann vor, wenn auf "Ghostwriting" zurückgegeriffen wird oder wenn Daten und Ergebnisse erfunden oder gefälscht werden.
Zeigt sich bereits im Rahmen der Beurteilung, dass ein Plagiatsfall oder anderes Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vorliegt, kommt es u.a. zur negativen Beurteilung der Arbeit bzw. zum Zurücklegen der Betreuung. Wird ein Plagiatsfall oder anderes Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen nach erfolgter Beurteilung bzw. nach Beendigung des Studiums entdeckt, kommt es u.a. zur Nichtigerklärung der Beurteilung und zum Widerruf des akademischen Grades.
Weitere Infos finden Sie hier.
Formulare
Bitte füllen Sie die erforderlichen Formulare elektronisch und vollständig aus.Formular deutsch | Formular englisch |
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Formular deutschDeckblatt gebundene Masterarbeit | Formular englischMaster's Thesis Cover |
Hinweis: Grundlagen für die oben angeführten Informationen sind das Universitätsgesetz 2002, die Satzung der WU sowie die Prüfungsordnung.