Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück

263 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
264 Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge für das Wintersemester 2008/09
265
Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
"Carlson-WU Executive MBA-Studium" an der Wirtschaftsuniversität Wien
in Kooperation mit der Carlson School of Management
266
Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Executive MBA-Studium" an der Wirtschaftsuniversität Wien
267
Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Health Care Management" an der Wirtschaftsuniversität Wien
268
Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Sozialwirtschaft, Management und Organisation Sozialer Dienste (ISMOS)" an der Wirtschaftsuniversität Wien
269
Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien
270
Festsetzung von Lehrgangsgebühren für Universitätslehrgänge gemäß § 91 Universitätsgesetz 2002
271
Studienplan für das Masterstudium International Management/ CEMS an der Wirtschaftsuniversität Wien
272 Bestellung des Leiters des Universitätslehrganges für "Tourismus"
273
Bevollmächtigungen gemäß § 27 Universitätsgesetz 2002/Änderung
274
Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
275 Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
276 Ausschreibung einer Universitätsprofessur (§ 99 UG 2002) für "Angewandte Statistik (Sozial- und Wirtschaftsstatistik) an der WU Wien
277 Ausschreibung einer Universitätsprofessur (§ 99 UG 2002) für "Unternehmensrecht, Rechtsvergleichung und Ost- und Mitteleuropäisches Wirtschaftsrecht" an der WU Wien
278 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück263)

Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter

Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Serverprojekt fnma Univ. Prof. Dr. Gustaf Neumann

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor

 

264)

Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge für das Wintersemester 2008/09

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 39. Sitzung am 25. Juni 2008 die Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge für das Wintersemester 2008/09 gemäß § 25 Abs 1 Z 13 Universitätsgesetz 2002 wie folgt festgelegt:

Die Studienbeiträge sind insbesondere für folgende Bereiche zu verwenden:

  • Finanzierung der Studienbeschleunigungsprogramme in der sonst vorlesungsfreien Zeit (Sommeruniversität | Winteruniversität | Osteruniversität)

  • Ausbau des Blocklehrveranstaltungsangebots sowie des Lehrveranstaltungsangebots am Abend

  • Sicherstellen einer ausreichenden finanziellen Reserve, um unvorhergesehene Engpässe beim Lehrveranstaltungsbedarf auszugleichen

  • Ausreichende finanzielle Ausstattung der auslaufenden Diplomstudien

Die Vorsitzende des Senats
Univ.Prof. DI Dr. Edeltraud Hanappi-Egger

 

265)

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
"Carlson-WU Executive MBA-Studium" an der Wirtschaftsuniversität Wien

in Kooperation mit der Carlson School of Management

 

266) Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Executive MBA-Studium" an der Wirtschaftsuniversität Wien

 

267) Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Health Care Management" an der Wirtschaftsuniversität Wien


268) Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Sozialwirtschaft, Management und Organisation Sozialer Dienste (ISMOS)" an der Wirtschaftsuniversität Wien

 

Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück269)

Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 39. Sitzung am 25. Juni 2008 nachstehende Änderung der Satzung gemäß § 19 Abs 1 iVm § 25 Abs 1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 beschlossen:

In § 58 Abs 5 der Satzung wird folgender 2. Satz angefügt:

"Dieses Erfordernis kommt weiters für den Universitätslehrgang "Tourismuswirtschaft" für den Zeitraum von 1.7.2008 bis 30.6.2011 nicht zum Tragen."

Die Änderung der Satzung tritt am Tag nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien in Kraft.

Die Vorsitzende des Senats
Univ.Prof. DI Dr. Edeltraud Hanappi-Egger

 

270) Festsetzung

von Lehrgangsgebühren für Universitätslehrgänge gemäß § 91 Universitätsgesetz 2002

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 39. Sitzung am 25. Juni 2008 gemäß § 91 Universitätsgesetz 2002 beschlossen:

1. Die Lehrgangsgebühr für das "Professional MBA-Studium, Studienzweig Industry Enhancement", zuletzt in der Senatssitzung vom 19.12.2007 mit Euro 25.000,- festgesetzt, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 27.12.2007, 16. Stück, wird auf Euro 35.000,- geändert.

2. Pkt 2 des Senatsbeschlusses über die Festsetzung von Lehrgangsgebühren für Universitätslehrgänge gemäß § 91 Universitätsgesetz 2002 vom 19.12.2007, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 27.12.2007, 16. Stück, wird wie folgt geändert:

"Zur Anpassung an Nachfrage, Konkurrenzsituation und die tatsächlichen Kosten sowie in individuellen Preisverhandlungen mit interessierten Firmen wird ein Spielraum für Preisadaptionen von maximal bis zu 30% von den vom Senat festgelegten Lehrgangsgebühren gestattet. Über die tatsächlich getroffene Preisvereinbarung ist in der darauffolgenden Senatssitzung zu berichten."

Die Vorsitzende des Senats
Univ.Prof. DI Dr. Edeltraud Hanappi-Egger

 

271) Studienplan für das Masterstudium International Management/ CEMS an der Wirtschaftsuniversität Wien

 

Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück272)

Bestellung des Leiters des Universitätslehrganges für "Tourismus"
Der Senat hat in seiner 39. Sitzung am 25. Juni 2008 gemäß § 24 Abs 5 iVm § 58 Abs 5 letzter Satz der Satzung der WU Wien folgendem Vorschlag von Herrn o.Univ.Prof. Bodo B. Schlegelmilch, PhD., zugestimmt:

· Bestellung von Herrn Ass.Prof. Dr. Dieter SCHARITZER zum Leiter des Universitätslehrganges für "Tourismuswirtschaft" (befristete Bestellung von 1.7.2008 bis 30.6.2011).

Für den Vizerektor für Lehre:
o. Univ. Prof. Bodo B. Schlegelmilch, PhD.


Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück273)

Bevollmächtigungen gemäß § 27 Universitätsgesetz 2002/Änderung

In Abänderung der Bevollmächtigung Mitteilungsblatt 2005/2006, 50 Stück, vom 23.8.2006 wird folgende/r Projektleiter/in gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Flossmetrics ao.Univ.Prof. Dr. Volker Stix

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück274)

Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002

Folgende Angehörige des wissenschaftliches Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
STRATUM2008 Dr. André Martinuzzi

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor

 

Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück275)

Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
Gemäß § 4 iVm § 8 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002 wird Frau Raphaela Toncic-Sorinj als Stellvertreterin der Leiterin der Executive Academy bevollmächtigt. Abweichend von § 4 Abs 4 der Richtlinie gilt eine Betragsgrenze von € 70.000 inkl. USt sowie eine maximale Laufzeit von drei Jahren. Sonstige Beschränkungen bleiben unberührt.

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


276)

Ausschreibung einer Universitätsprofessur (§ 99 UG 2002) für "Angewandte Statistik (Sozial- und Wirtschaftsstatistik)an der WU Wien


277)

Ausschreibung einer Universitätsprofessur (§ 99 UG 2002) für "Unternehmensrecht, Rechtsvergleichung und Ost- und Mitteleuropäisches Wirtschaftsrecht" an der WU Wien



Mitteilungsblatt vom 2. Juli 2008, 45. Stück

278) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
Allgemeine Informationen:
· Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim
wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

· An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

· Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:

Verlängerung der Bewerbungsfrist der am 25. Juni 2008 ausgeschriebenen Stelle bis 20. August 2008

1.) In der Interdisziplinären Abteilung für Verhaltenswissenschaftlich Orientiertes Management ist voraussichtlich ab 1. September 2008 bis 31. August 2014 eine Stelle für einen Assistenten/eine Assistentin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.
Weiters weisen wir daraufhin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Assistent/inn/enposten "Säule 2" inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
abgeschlossenes Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichzuhaltende Qualifikation

Die Aufgaben eines Assistenten/einer Assistentin umfassen insbesondere die selbständige Forschung, die Unterstützung der Abteilung bei der Erfüllung von Forschungsaufgaben, bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen, bei der Betreuung der Studierenden und im Wissenschaftsmanagement, die Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Betreuung der Studierenden einschließlich der Prüfungstätigkeit; die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und an Evaluierungsmaßnahmen; die persönliche Unterstützung des Vorgesetzten in dessen Aufgaben in Forschung, Lehre und Administration. Es besteht die Möglichkeit der Habilitation.

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt auf "Organisational Behavior" oder Personalmanagement oder Organisation; Erfahrung in der empirischen Sozialforschung; Erfahrung bei der Antragstellung von wissenschaftlichen Drittmittelprojekten und deren Abwicklung an Universitäten; sehr gute Englischkenntnisse, fundierte EDV-Kenntnisse, vorzugsweise sowohl in quantitativen Analyseverfahren ( v.a. SPSS/PC) und in der Verwaltung von Datenbanken als auch qualitativer Analyseverfahren und entsprechender Tools (z.B. NVivo); Lehrerfahrung an Universitäten; Bereitschaft zur Ausrichtung der eigenen Forschungsarbeit an den Forschungsschwerpunkten der Abteilung, v.a. Karriereforschung mit einem internationalen Schwerpunkt , idealerweise Vorkenntnisse in diesem Bereich.

Kennzahl: 109205

Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien (sekretariatpersabt@wu-wien.ac.at) zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 20. August 2008
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Mag. Anna Jaschek
Leiterin der Personalabteilung