Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 10. Dezember 2020, 12. Stück

70) Änderung der Verordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien über die Benützung von Gebäuden und Flächen der WU oder am WU Campus

Die Verordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien über die Benützung von Gebäuden und Flächen am WU Campus, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien, 34. Stück, Nr. 192, vom 13.5.2020, zuletzt geändert durch Verordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien über die Benützung von Gebäuden und Flächen der oder am WU Campus, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien 07. Stück, Nr. 41, vom 18.11.2020 wird wie folgt geändert:

  1. In §§ 3, 4, 5 und 6 wird der Ausdruck „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 497/2020“ durch den Ausdruck „2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 544/2020“ ersetzt.

  2. In § 10 wird folgender Absatz 6 ergänzt:

    (6) Die Änderung der Verordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien über die Benützung von Gebäuden und Flächen der WU oder am WU Campus tritt am Tag ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien 12. Stück, Nr. 70, vom 10.12.2020 in Kraft.
    Z 1 tritt mit Außerkraftreten der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 544/2020 idgF außer Kraft.

  3.  

Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger

Die aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie über den hinterlegten Link.