Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

Studie zur Ermittlung der Anzahl an potenziellen Leistungsbezieher: innen der Persönlichen Assistenz in NÖ

Menschen mit Behinderungen können Persönliche Assistenz für Hilfe am Arbeitsplatz, in der Schule, für die Ausbildung oder in der Freizeit in Anspruch nehmen. Die Assistenzleistungen geben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihr Leben nach eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten.

Es ist ein langjähriges Ziel der Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessensvertretungen, die Persönliche Assistenz österreichweit zu vereinheitlichen und damit als zentrale Unterstützungsmaßnahme für Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht die Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen für Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen unabhängig von der Art der Behinderung vor. In einem ersten Schritt sollen Projekte der Länder aus Mitteln eines Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen gemäß § 33 BBG nach vorgegebenen Richtlinien gefördert werden können. Langfristiges Ziel der Förderungen ist die Etablierung einheitlicher Standards für Persönliche Assistenz.

Vor diesem Hintergrund wurde das NPO-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien vom Land Niederösterreich, Abteilung Soziales, beauftragt, Grundlagenberechnungen durchzuführen, um die Anzahl der potentiellen Assistenznehmer:innen gemäß der vom BMSGPK neu erarbeiteten Richtlinie zu erheben und darauf aufbauend die budgetären Auswirkungen einer solchen Harmonisierung für das Land Niederösterreich zu berechnen.

Kontakt

Mag.rer.soc.oec. Selma Sprajcer

Selma Sprajcer

Senior Researcherin
Aufgaben: Themen im Bereich Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit, Freiwilligenarbeit, Zivilgesellschaft, wissenschaftliche Begleitung von Projekten