Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Zuspätkommen bei Schnee

07. Dezember 2023

Die Winterzeit ist da und mit ihr Schnee, Eis und Glätte. Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Schneegestöber zu Behinderungen führt und die Arbeitszeit nicht eingehalten werden kann. Was ist also bei einem Zuspätkommen zu tun? Ist dann ein Zeitausgleich notwendig?

Kaum ist der Winter da, schon herrscht das Chaos - vor allem auf den Straßen und Schienen. Die AK erklärt, was bei einer Dienstverhinderung zu tun ist und welche Rechte gelten. Grundsätzlich ist ein Zuspätkommen oder ein Nichterscheinen durch Wetterbedingungen dem Arbeitgeber zu melden. Was weiters zu beachten ist und was bei Gleitzeit gilt, können Sie hier nachlesen.

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