Wahlkundmachung: Betriebsratswahlen 2016 an der WU
Am 27.10.2106 hat der Wahlvorstand das allgemeine Universitätspersonal über die bevorstehende Betriebsratswahl für das Allgemeine Personal gemäß UG 2002 §135 am 16. und 17. November 2016 per E-Mail und Aushang informiert:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Betriebsratswahl für das Allgemeine Personal wird im Gebäude TC im Raum TC.0.58 (TC Hall)
am Mittwoch, 2016-11-16 von 10:00 bis 18:00 und
am Donnerstag, 2016-11-17 von 9:00 bis 16:00 stattfinden.
Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Universitätspersonals der Wirtschaftsuniversität Wien.
Die Liste der Wahlberechtigten liegt am Infodesk in der Aula im Gebäude LC auf.
Bitte sprechen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen darauf an, ob sie diese Information bekommen haben (diese Mail wurde an alle Wahlberechtigten verschickt), damit Sie überprüfen können, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bis 4. November 2016 sind noch Korrekturen möglich.
Wenn Sie bei dieser Wahl kandidieren möchten, bringen Sie bitte bis 2. November 2016 einen Wahlvorschlag beim Wahlvorstand ein.
Sollten Sie an beiden Wahltagen an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, mittels Wahlkarte zu wählen. Sie können die Wahlkarte ab sofort (per E-mail oder telefonisch) beim Wahlvorstand beantragen.
Wenn Sie zur Zeit der Wahl abwesend gemeldet sind (Stand 2016-10-24), bekommen Sie automatisch eine Wahlkarte zugeschickt. Sollten Sie dann doch an der WU persönlich die Stimme abgeben wollen, müssen Sie die Wahlkarte mitbringen.
Am 9. November 2016 können Sie die Wahlkarte persönlich abholen, andernfalls wird sie Ihnen mittels eingeschriebenem Brief zugesandt.
Sollten Sie noch Fragen zur Wahl haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
der Wahlvorstand
Alfred Nagl /4811 bzw. +43 680 1293898 E-mail: alfred.nagl@wu.ac.at
Dolores Schulz /4012 E-mail: dolores.schulz@wu.ac.at
Hakan Siretoglu /4116 E-mail: hakan.siretoglu@wu.ac.at
Die Wahlkundmachung (kompletter Text siehe unten) liegt am Infodesk in der Aula im Gebäude LC auf und ist im BR-Schaukasten im Gebäude LC ausgehängt. Die Wahlvorschläge werden ab 9. November 2016 am Infodesk in der Aula im Gebäude LC aufliegen und im BR-Schaukasten im Gebäude LC zu sehen sein.
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Wahlkundmachung für die Wahl des Betriebsrates für das Allgemeine Universitätspersonal an der Wirtschaftsuniversität Wien
1. In den Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal sind 11 Mitglieder zu wählen.
2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats- wahlordnung 1974 am Infodesk in der Aula im Gebäude LC zur Einsicht auf.
3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 2016-11-04 bei der/dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 2016-11-02 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 15 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 7 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 2016-11-09 bis zum Wahltag am Infodesk in der Aula im Gebäude LC zur Einsicht für die Wahlberechtigten aufliegen.
6. Die Stimmabgabe findet im Gebäude TC, Raum TC.0.58 (TC Hall)
am Mittwoch, 2016-11-16 von 10:00 bis 18:00 und
am Donnerstag, 2016-11-17 von 9:00 bis 16:00 statt.
7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen, zu unterstreichen oder auf sonstige Weise, wie z.B. durch Durchstreichen aller übrigen Wahlvorschläge oder durch Angabe einer/eines Wahlwerberin/Wahlwerbers oder mehrerer Wahlwerberinnen/Wahlwerber, eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit am Wahltag (an den Wahltagen) an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 2016-11-08 bei der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird diese ausgestellt, können sie den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand übermitteln. Wird die Wahlkarte als Briefumschlag hergestellt, haben sie den Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die als Briefumschlag hergestellte Wahlkarte zu legen und diese sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 2016-11-17 bis 15 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind: Alfred Nagl, Dolores Schulz, Hakan Siretoglu
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes: Alfred Nagl, 2016-10-27