Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Status: Es ist kompliziert! Home Office & Steuern

14. April 2021

Seit April 2021 gelten neue Regelungen für das Home Office und steuerliche Begünstigungen. Die AK hat den Durchblick und erklärts!
Ab dem Jahr 2021 können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung in Summe bis zu € 600,00 geltend gemacht werden, max. € 300,00 für digitale Arbeitsmittel und max. € 300,00 für Mobiliar.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2020 gilt laut AK:
Es können Kosten für private digitale Arbeitsmittel wie Internet, Laptop, Smartphone anteilig abgesetzt werden, nicht jedoch für Miete oder Betriebskosten (siehe Arbeitszimmerregelung) und aufgrund einer Ausnahmeregelung auch Büromobiliar (z. B. Tisch, Stuhl, etc.) bis zu max. € 150,00. Sollten die Kosten € 150,00 im Jahr 2020 übersteigen, können die Differenzkosten in das nächste Jahr mitgenommen werden (dies geht bis zum Jahr 2023).

Näheres dazu siehe bei der AK.

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